Im langjährigen Rechtsstreit um mutmaßliche Verstöße gegen EU-Datenschutzvorgaben kann der Messengerdienst WhatsApp auf eine deutlich mildere Behandlung hoffen. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Tamara Capeta, empfahl in ihren heutigen Schlussanträgen, der Beschwerde von WhatsApp stattzugeben – und somit einer milliardenschweren Tochter des Meta-Konzerns möglicherweise eine Strafe in Höhe von 225 Millionen Euro zu ersparen.
Die Empfehlung ist für die Richter zwar nicht bindend, wird vom EuGH aber in vielen Fällen übernommen.
Hintergrund: Streit um irische Datenschutzbehörde
Im Jahr 2021 hatte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die irische Datenschutzbehörde – zuständig für WhatsApp – angewiesen, eine ursprünglich niedrigere Strafe wegen Datenschutzverstößen drastisch auf 225 Millionen Euro zu erhöhen.
WhatsApp ging daraufhin juristisch gegen diese Anordnung vor, scheiterte aber zunächst vor einer niedrigeren Instanz. Begründung: Das Unternehmen sei nicht unmittelbar von der Entscheidung des EDSA betroffen – ein formales Argument, das nun durch Capetas Einschätzung in Frage gestellt wird.
Die Generalanwältin hält die Beschwerde WhatsApps für zulässig und sprach sich dafür aus, den Fall zurück an das zuständige Gericht zu verweisen – damit dieses inhaltlich über die Rechtmäßigkeit der Strafe entscheiden kann.
Nächste Schritte
Sollte der EuGH dem Antrag Capetas folgen, wäre das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen, aber WhatsApp hätte einen wichtigen Etappensieg errungen – und könnte der Rekordstrafe vorerst entgehen.
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