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Hofmann-Atermann GmbH & Co. KG Assekuranz-Makler – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann-Atermann GmbH & Co. KG  Assekuranz-Makler (HRA 2482 CB), vertreten durch die Hofmann-Atermann Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven-Holger Hofmann-Atermann, Flämingstraße 3 – 4, 15738 Zeuthen wurde am 10.08.2016, um 12:38 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467
Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.09.2016 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.09.2016 zur Einsicht der Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 176
InsO) ist Mittwoch, der 12. Oktober 2016. Spätestens an diesem Tag muss der
schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der
Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des
Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die
nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum
Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann
schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer
Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 10.08.2016
Az.: 63 IN 277/16

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