Wir haben in den letzten Monaten des Öfteren vor einem Immobilienkauf als Kapitalanlage gewarnt, denn Immobilien sind eine beliebte Form der Geldanlage. Die Preise auf dem Markt sind aber derzeit völlig überzogen; wir sehen hier sogar das Entstehen einer Immobilienblase.
Werden Immobilien als Kapitalanlage vermittelt, muss der Vermittler auch über eine mögliche hohe Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent aufklären. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Juni 2016 entschieden (Az.: III ZR 308/15). Hierbei geht es darum, dass wenn Anlageberater hohe Provisionen von mehr als 15 Prozent für die Vermittlung bekommen, sie diesen Umstand dem Anleger mitteilen müssen. Die Höhe der Provision sollte immer im Beratungsprotokoll festgehalten werden. Diese Aufklärungspflicht besteht auch, wenn eine Immobilie als Kapitalanlage vermittelt wird, stellte der BGH mit aktuellem Urteil klar. Dabei sei es unwesentlich, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wurde oder nicht.
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