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Hohe Rücklaufquote bei den Hemmungsvereinbarungen

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IO-Images (CC0), Pixabay
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Anleger, die bislang keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet
haben, erhalten in den nächsten Tagen Zahlungsaufforderungen

Vorbereitungen für zweite Abschlagsverteilung im Sommer 2022 laufen

Die Insolvenzverwalter der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften werden in den nächsten Tagen die wenigen Anleger, die bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben, nochmals anschreiben und diese zur Rückzahlung der im Vierjahreszeitraum vor Insolvenzantragstellung erhaltenen Beträge auffordern. Das Schreiben dient der Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche zum Zwecke der Verjährungshemmung, die dann ebenfalls noch in diesem Jahr erfolgt.

Dieses Vorgehen ist notwendig, um auf diesem Weg etwaige Ansprüche zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger zu wahren. Den betroffenen Anlegern steht weiter frei, die Hemmungsvereinbarungen unverändert zu unterzeichnen und zurückzusenden, um die ansonsten noch in diesem Jahr bevorstehende gerichtliche Inanspruchnahme abzuwenden.

Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters, Anfechtungsansprüche der insolventen Gesellschaften zu prüfen. Solche Ansprüche können bestehen, weil die Anleger Zahlungen für Mieten und Rückkaufpreise erhalten haben, obwohl sie kein Eigentum an den Containern erwerben konnten, und zwar sowohl aus Rechtsgründen als auch, weil ein Großteil der an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht existierte.

Statt alle Anleger aus der Anfechtung in Anspruch zu nehmen, haben die Insolvenzverwalter von Beginn des Verfahrens an alles daran gesetzt, um die Belastung für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. So haben sie den Anlegern vorgeschlagen, Hemmungsvereinbarungen abzuschließen, damit die Frage der Anfechtbarkeit durch die Gerichte in repräsentativen Fällen geklärt werden kann. Die bislang dazu ergangenen Entscheidungen von Landgerichten und Oberlandesgerichten ergeben – wie zu erwarten war – noch kein einheitliches Bild. Das OLG Hamm sowie die Landgerichte Stuttgart und München haben die Rückzahlungspflicht der Anleger teilweise bejaht, andere Gerichte haben die Klagen abgewiesen. Die Pilotverfahren müssen daher fortgeführt werden, um für die verschiedenen Fall-
konstellationen höchstrichterlich zu klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen.

Eine solche Klärung ist nicht bis zum 31.12.2021, dem Termin für die gesetzliche Verjährung etwaiger Anfechtungsansprüche, möglich.

Bislang wurden 108.000 Hemmungsvereinbarungen unterzeichnet

Die meisten Anleger begrüßen ausdrücklich den von den Insolvenzverwaltern eingeschlagenen Weg. Von rund 114.000 verschickten Hemmungsvereinbarungen wurden bislang rund 108.000 ordnungsgemäß unterzeichnet an den Insolvenzverwalter zurückgesandt. Von den Anlegern, die heute noch Gläubiger in einem der Verfahren sind, haben über 98 Prozent die Hemmungsvereinbarung unterzeichnet, von den (Alt-)Anlegern, deren Ansprüche vor der Insolvenz vollständig befriedigt worden waren und die keine Neuanlagen getätigt hatten, allerdings lediglich 75 Prozent. Hierbei handelt es sich um Anleger, die die von ihnen investierten Gelder letztlich „auf Kosten“ der Anleger, die neue Gelder investiert hatten und heute daher einen Schaden erlitten haben, vor der Insolvenz vollständig zurückerhalten hatten.

Um die Interessen aller Gläubiger zu wahren, muss der Insolvenzverwalter in den Fällen, in denen keine Hemmungsvereinbarung vorliegt, vor Ablauf der Verjährungsfrist gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.

„Wir haben Anleger, die uns bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben zurückgeschickt haben, unter Hinweis auf die Pilotverfahren bereits mehrfach an die Unterzeichnung erinnert, zuletzt noch zweimal im Jahr 2021. Da die Verjährung etwaiger Ansprüche unmittelbar droht, bleibt uns keine andere Wahl, als ihnen jetzt im Interesse der Gläubigergesamtheit eine Zahlungsaufforderung zuzustellen und dann auch gerichtliche Maßnahmen zur Verjährungshemmung einzuleiten, wenn weiterhin keine unterzeichnete Hemmungsvereinbarung vorliegt. Die Vorbereitungen dafür sind abgeschlossen,“ macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé deutlich.

Positive Entwicklung der Containerverwertung

Die Verwertung der vorhandenen Container entwickelt sich weiter positiv.  Bislang konnten daraus Erlöse von über 540 Mio. Euro generiert werden. Über 200 Mio. Euro davon wurden bereits bei der ersten Abschlagsverteilung in diesem Jahr an die rund 54.000 Gläubiger ausgezahlt. In noch offenen (Erb-)Fällen soll dies in einem zweiten Zahllauf bis Ende des Jahres erfolgen.

Die zweite substanzielle Abschlagsverteilung ist für die Gläubiger aller vier P&R Gesellschaften für den Sommer 2022 geplant. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits. „Wir sind zuversichtlich, dass wir den Zeitplan einhalten können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Informationen dazu sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden.

 

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