Bilanz machen heißt auch im übertragenen Sinne „Hosen herunterlassen“, denn an einer Bilanz kann man dann deutlich sehen, wie die verantwortlichen Personen im jeweiligen Unternehmen gewirtschaftet haben. Mit solch einem Ergebniss hat man sich sicherlich nicht das Prädikat „gut“ verdient, sondern eher das Prädikat „ungenügend“. Nur interessiert das die Unternehmensführung überhaupt, mal provokativ gefragt? Letztlich ist es ja immer nur das Geld der Anleger, selten das eigene.Bayernfonds Best Aviation 2 GmbH &Co. KG
MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015AKTIVA
AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss von Bayernfonds Best Aviation 2 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Für Ausweis- und Bilanzierungszwecke wurden jedoch bei manchen Positionen freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB angewandt. Für den Anhang wurde von größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Sie ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Gliederung des Eigenkapitals wird zur besseren Übersichtlichkeit entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und abweichend von § 264c HGB vorgenommen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB wurde auf eine Aufstellung des Lageberichts verzichtet. Bei der Veröffentlichung werden die Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB angewandt. II. BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Sofern sich in einem späteren Jahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB eine Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet. Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt mit den Anschaffungskosten. Soweit notwendig werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Rückstellungen werden in ausreichender Höhe mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die einzelnen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft werden – entsprechend der laufenden Geschäftsabwicklung – in US Dollar erfasst. Für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in Euro umzurechnen (§ 244 HGB). Die Zahlungsvorgänge, soweit sie in ausländischen Währungen erfolgen, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden gemäß § 256a Satz 1 HGB grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Bewertung nach dem Imparitätsprinzip mit dem niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag. Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bleiben Realisations- und Anschaffungskosten-prinzip unbeachtet. (§ 256a Satz 2 HGB) Bei Fremdwährungsguthaben bzw. Verbindlichkeiten erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs. III. Erläuterungen zur BilanzDie Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2015 sind in dem der Bilanz beigefügtem Anlagenspiegel 2015 dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 22.434.088,59 sind durch Pfandrechte nach irischem Recht an den jeweiligen Flugzeugen gesichert. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 9.857.389,86 enthalten. Zur Sicherung der Zinsrisiken bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden für die Zinsen SWAP-Verträge mit der Bank geschlossen. Dabei handelt es sich um Mikro-Hedges, deren Zins auf 6,19 % bzw. 6,72 % p.a. sichert. Darlehen und SWAP-Geschäfte bilden daher eine Bewertungseinheit. Die gegenläufigen Zahlungsströme der Bewertungseinheiten gleichen sich über die gesamte Darlehenslaufzeit aus. Bei beiden besteht Währungsidentität sowie gleiche Laufzeiten (bis 2020 bzw. 2024). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von EUR 13.870,96 enthalten. Davon sind EUR 6.763,56 aus der Bewertung zum Bilanzstichtag. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von EUR 1.174.815,01 enthalten. Davon sind EUR 1.165.481,08 aus der Bewertung zum Bilanzstichtag. V. Sonstige Angaben1. Gesellschafter Persönlich haftender Gesellschafter ist GS Beteiligungs GmbH, Oberhaching, mit einem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Gottfried Selmair, Vorstandsvorsitzender i.R., Stadtbergen. Der Komplementär hält keinen eigenen Kapitalanteil. 2. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung befugt ist ausschließlich der geschäftsführende Kommanditist, RMF Beteiligungs GmbH, Garmisch-Partenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Prof. Dr. h.c. Rudolf Faltermeier, Rechtsanwalt und Steuerberater, Garmisch-Partenkirchen. Der Kommanditist hält einen Kapitalanteil in Höhe von EUR 1.000,00. 3. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis von EUR -1.667.684,16 zusammen mit dem Verlustvortrag von EUR -17.071.985,06 festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 04.05.2016 RMF Beteiligungs GmbH gez. Prof. Dr. h.c. Rudolf Faltermeier
GS Beteiligungs GmbH gez. Gottfried Selmair Unterzeichner und Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
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