Wegen eines Tweets vom 17. November 2022 hat die Staatsanwaltschaft Berlin einen inzwischen 55-Jährigen Rechtsanwalt wegen Volksverhetzung beim Amtsgericht Tiergarten angeklagt.
Ein AfD-Abgeordneter soll auf der Internetplattform Twitter zu einem Auftritt des Queer-Beauftragten der Bundesregierung, dem Bundestagsabgeordneten und parlamentarischen Staatssekretär Sven Lehmann, in dem Podcast „Schwanz und ehrlich“ einen Post abgesetzt haben. Diesen soll der Angeschuldigte dann homophob kommentiert haben, indem er Homosexuelle als ihn anwidernde „zügellose Falschgepolte“ und „Ratten“ bezeichnete, die „in ihre Löcher zurückgeprügelt“ gehörten.
§ 130 des Strafgesetzbuches: Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(…)
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