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Honig mit Genspuren unzulässig

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Der Europäische Gerichtshof erlässt einen Verkaufsstop für Honig mit Genspuren.

Nahrungsmittel, die auch nur geringste Spuren gentechnisch veränderter Pollen aufweisen, dürfen nur noch mit spezieller Zulassung auf den Markt gebracht werden. Er reagierte damit auf die Klage eines Imkers aus Augsburg gegen den Freistaat Bayern. Imker und Umweltverbände sind erleichtert, die Industrie verstimmt. Der Richterspruch hat Auswirkungen auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnik-Anbau . Er ist zudem eine Warnung an die EU-Kommission und die Industrie, die die sogenannte Null-Toleranz-Grenze lockern wollen.

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