In den letzten Tagen hatten wir ja über eine Verfügung der BaFin gegen einen jetzt ehemaligen DVAG-Partner berichtet. Die DVAG hatte sich in einer Stellungnahme auf eine von uns gestellte Presseanfrage deutlich von dem Partner distanziert.
Nun haben uns User in den letzten Tagen darauf aufmerksam gemacht, dass es sich auch bei genanntem Horst Königstein möglicherweise um einen DVAG-Partner handeln könnte. Tatsächlich bestätigt sich das, wenn man den Namen Horst Königstein in Kombination mit dem Suchbegriff „DVAG“ in’s Internet eingibt.
FireShot Capture 478 – horst königstein dvag – Google-Suche – www.google.de
Wäre die DVAG hier dann auch konsequent in ihrem Handeln, dann müsste sie natürlich ebenfalls so handeln. Wir werden uns das natürlich die nächsten Wochen einmal anschauen.
Viel interessanter ist aber dann auch in diesem Fall, ob es hier zukünftig auch geschädigte Anleger geben könnte, denn auch bei Horst Königstein ist die BaFin aktiv geworden mit einer Verfügung:
„Horst Königstein: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. September 2019 für die Abwicklung des durch Herrn Horst Königstein, Limburg, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt.
Herr Königstein hatte Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegengenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die BaFin hatte Herrn Horst Königstein mit Bescheid vom 15. Mai 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Der Bescheid ist bestandskräftig.
Zum Abwickler hat die BaFin bestellt:
Herrn Rechtsanwalt
Frank Schmitt
c/o Schultze & Braun
Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Olof-Palme-Straße 13
60439 Frankfurt am Main
Der Abwickler ist zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Horst Königstein berechtigt, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“
Natürlich kann man dann auch hier einmal darüber spekulieren, dass so mancher Kunde jetzt mit der DVAG möglicherweise nicht so zufrieden sein könnte.
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