Internetportale lassen sich von Kunden die vergebenen Plätze gern bezahlen.
So auch vermehrt Portale für Hotelrankings. Auf der Seite www.booking.com sind vor allem internationale Hotels gelistet. Und davon mehrere tausend. Leicht ist es da für Reisende nicht, den Überblick zu behalten. Das Buchungsportal hat also als Service ein Ranking erstellt, das anzeigt, welche Hotels bei den Gästen am Beliebtesten sind.Doch der niederländische Betreiber der Internetseite vereinbarte mit den Hotelbesitzern, dass sie umso höher gelistet werden, desto mehr Provision sie zahlen. Nun ist das Landgericht Berlin eingeschritten und hat eine einstweilige Verfügung gegen booking.com erlassen. Außerdem hat das Gericht untersagt, den Hotels die Möglichkeit zu geben, das Ranking durch hohe Provisionszahlungen zu beeinflussen. (Az. 16 O 418/11)
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