Dann sollte man auf den Begriff sicherlich verzichten. Das zumindest sagt die Bilanz aus, die man jetzt neu im Unternehmensregister hinterlegt hat.In der Bilanz heißt es dazu: Bei dem Finanzanlagevermögen handelt es sich um Zertifikatsrechte, die im Jahr 2007 erworben wurden. Hinsichtlich der im Finanzanlagevermögen verbleibenden Zertifikate wurde bei der Bewertung auf den durch die Zertifikate verbrieften anteiligen Wert des Referenzportfolios abgestellt, der sich aus den Investorenreportings der referenzierten Infrastruktur-Fonds ergibt. Hinsichtlich des in USD emittierten Referenzportfolios und für noch nicht geleistete Kapitalabrufe in USD wurde der Einbuchungskurs in Höhe von EUR 1,3297 als Wertobergrenze angesetzt anstatt des Devisenkassamittelkurses zum 31. Dezember 2014 (EUR 1,00 für USD 1,3768). Im Geschäftsjahr ergab sich ein Abschreibungsbedarf hinsichtlich der anteiligen Anschaffungskosten für ein Zertifikat mit Fälligkeit im Jahr 2015 in Höhe von EUR 1.093.989,68.
BilanzHPF Infrastrukturfinanzbilanz
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