HPI AGMünchenAufforderung der Anleihegläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVGdurch die HPI AG mit Sitz in München („Anleiheschuldnerin“ oder „HPI AG“), Fürstenrieder Str. 267 81377 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 120160 betreffend die 5% Wandelschuldverschreibung 2011/2024Bestehend aus bis zu 1.500 TeilschuldverschreibungenISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z(nachstehend „HPI Anleihe“)mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.500.000 und einer Verzinsung von derzeit 5,00% p.a., eingeteilt in bis zu 1.500 Stück unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilwandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 Die Anleiheschuldnerin fordert hiermit sämtliche Inhaber der Schuldverschreibungen(„Anleihegläubiger“)zur
|
A. |
Hintergrund der Abstimmung ohne Versammlung und Erläuterung der Beschlussvorschläge der Anleiheschuldnerin |
I. |
Hintergrund der Abstimmung ohne Versammlung Die Anleiheschuldnerin wurde unter dem Namen „ce CONSUMER ELECTRONIC Aktiengesellschaft“ im Jahr 2001 gegründet. Die Aktien der Anleiheschuldnerin wurden in den Handel des Freiverkehrs der Börse München einbezogen. Im Jahr 2010 wurde die Anleiheschuldnerin in „HPI AG“ umbenannt und restrukturiert mit dem Ziel, eine Beteiligungsholding im Bereich Zahlungsdienste aufzubauen. Die vorgesehene Zielstruktur konnte bislang nicht vollständig umgesetzt werden. Bei der Gesellschaft der Anleiheschuldnerin handelt es sich um eine börsennotierte Holdinggesellschaft ohne operativ tätiges Geschäft. Die Anleiheschuldnerin hält 100 % der Anteile an der 3 KV GmbH, einer Vertriebsgesellschaft für IT Netzwerkzubehör. Insbesondere aufgrund der Corona Pandemie ist die Geschäftsentwicklung bei der HPI AG und deren Tochtergesellschaft 3KV GmbH nicht wie geplant verlaufen, so dass eine vollständige Rückzahlung zum 31.12.2022 die Anleiheschuldnerin vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt hätte. Mit der 3. Änderungsvereinbarung vom 21.12.2022 zwischen der Anleiheschuldnerin und der One Square Advisory Sàrl, Rue de Lausanne 17, c/o Vistra Geneve SA, 1201 Genf, Schweiz als gemeinsamer Vertreterin aller Gläubiger („Gemeinsame Vertreterin“) wurde unter anderem Folgendes vereinbart: Die Teilschuldverschreibungen werden am 31. März 2024 zu ihrem noch ausstehenden Valutabetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher vollständig getilgt, zurückgezahlt oder von der Anleiheschuldnerin zurückgekauft worden sind. Die Anleiheschuldnerin war zum Fälligkeitstermin 31. März 2024 nicht in der Lage, den ausstehenden Valutabetrag in Höhe von EUR 764.822,52 zurückzuzahlen. Um eine Insolvenz aufgrund Zahlungsunfähigkeit abzuwenden haben die Anleiheschuldnerin und die Gemeinsame Vertreterin mit Stundungsvereinbarung vom 28.März 2024 die Stundung der fälligen Rückzahlung nebst Zinsen zunächst bis zum 15. Mai 2024 vereinbart. Mit Vereinbarung vom 15. Mai 2024 haben die Anleiheschuldnerin und die Gemeinsame Vertreterin die Stundung der fälligen Rückzahlung bis zum 23. Mai 2024 verlängert. Mit Vereinbarung vom 25. Juni 2024 haben die Anleiheschuldnerin und die Gemeinsame Vertreterin die Stundung der fälligen Rückzahlung bis zum 31. Juli 2024 verlängert und die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung zur Abwendung der Insolvenz angekündigt. Mit Beschluss vom 19. Juni 2024 wurde Rechtsanwalt Rolf Christopher Landgraf zum Abstimmungsleiter der nächsten Gläubigerversammlung der Anleiheschuldnerin bestellt. |
II. |
Erläuterung des Beschlussvorschlages Die Anleiheschuldnerin ist künftig nicht mehr in der Lage, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, da sie keine Umsätze erwirtschaftet. Um eine drohende Insolvenz aufgrund Zahlungsunfähigkeit abzuwenden soll ein Mehrheitsbeschluss über die der Umwandlung der Schuldverschreibungen in Gesellschaftsanteile nach § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG gefasst werden. Der Mehrheitsbeschluss ist, sofern er mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 SchVG für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich. Sofern innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses keine Anfechtungsklage erhoben wird, ist dieser nach § 20 SchVG unanfechtbar. |
B. |
Beschlussvorschläge der Anleiheschuldnerin |
Der Beschlussvorschlag lautet:
|
C. |
Rechtsgrundlage für die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung, Abstimmungsleiter und Mehrheitserfordernis
|
||||||||||||||||||||
D. |
Teilnahmeberechtigung, Nachweise und Stimmrechte
|
4. |
Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Abstimmung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht des Vollmachtgebers und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform. Die Vollmachtserteilung ist nachzuweisen. Bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte gelten die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abstimmung und den Nachweis der Teilnahmeberechtigung/der Stimmabgabe gemäß der vorstehenden Ziffer 3 entsprechend. |
5. |
Die Nachweise gemäß vorstehenden Ziffern 3 und 4 sind gegenüber dem Abstimmungsleiter zu erbringen. |
6. |
Das Stimmrecht eines jeden Anleihegläubigers richtet sich nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen. |
7. |
Die Stimmabgabe hat gemäß § 18 Abs. 3 S. 1 SchVG während des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter in Textform zu erfolgen. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. In jedem Fall muss das Ende des „Datenträgers“ erkennbar sein. Die Anleiheschuldnerin wird auf ihrer Homepage ein Muster für die Stimmabgabe unter https://www.hpi-ag.com/investor-relations/glaeubigerversammlung hinterlegen. Wegen der Übermittlung der Stimmabgabe gilt Abschnitt C Ziffer 2 dieser Einladung. Auf die Auszählung der Stimmen sind gemäß § 16 Abs. 2 SchVG die Vorschriften des Aktiengesetzes über die Abstimmung der Aktionäre in der Hauptversammlung entsprechend anzuwenden. |
E. |
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen
|
||||||
F. |
Unterlagen Um dem Abstimmungsleiter die Prüfung der Nachweise sowie der Berechtigung zur Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte zu erleichtern, werden dort außerdem folgende Musterformulare bereitgestellt:
Die Verwendung dieser Muster ist nicht zwingend. Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post zu richten an: HPI AG Tel.: +49 89 800 656 -440 Email: info@hpi-ag.com |
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen