Die BaFin hat am 14. Juni 2022 eine Geldbuße in Höhe von 115.000 Euro gegen die H&R GmbH & Co. KGaA festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die H&R GmbH & Co. KGaA hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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