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HSB 2 – Zweite Hanseatische Schiffahrts-Beteiligungs GmbH & Co. KG

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Am 07.11.2014 um 15:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der HSB 2 – Zweite Hanseatische Schiffahrts-Beteiligungs GmbH & Co. KG, Große Elbstraße 145 c, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 102853),

vertreten durch:

1. MS „VEGA DAVOS“ Verwaltungs GmbH, Große Elbstraße 145 c, 22767 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 22, E-Mail: info@willmer-inso.de, Internet: www.willmer-inso.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 02.12.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).

Stichtag im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 InsO), der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.01.2015. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten

–       die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

–       ggf. die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

–       Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

–       eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–       den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–       die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–       besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–       eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–       eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

–       die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

–       eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten auch als erteilt, wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

 

Amtsgericht Bremen

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