Startseite Allgemeines Sport HSV Fußball AG – Bilanz
Sport

HSV Fußball AG – Bilanz

geralt (CC0), Pixabay
Teilen
HSV Fußball AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Bilanz zum 30. Juni 2021

 

Aktiva
30.06.2021 30.06.2020
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielernutzungsrechte 6.083.388,65 14.363.403,17
2. Markenwerte 41.221.628,66 41.221.628,66
3. Entgeltlich erworbene Software 29.320,10 47.334.337,41 189.629,10 55.774.660,93
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 39.083.870,08 49.890.313,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.103.886,37 5.066.914,06
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 209.021,60 43.396.778,05 172.687,95 55.129.915,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 18.725,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 1.670.929,04
3. Beteiligungen 291.395,66 291.395,66 129.265,00 1.818.919,04
91.022.511,12 112.723.495,32
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 1.338.422,65 1.943.206,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.779.081,41 2.085.308,52
2. Forderungen aus Transfer 258.840,28 2.767.019,66
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 70.153,53 2.194.379,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 25.163.866,46 30.271.941,68 2.160.874,25 9.207.581,43
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.299.173,89 12.795.973,69
33.909.538,22 23.946.761,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 888.625,73 786.402,96
125.820.675,07 137.456.659,64
Passiva
30.06.2021 30.06.2020
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.625.384,00 4.594.134,00
II. Kapitalrücklage 91.004.584,00 89.035.834,00
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 6.710,94 6.710,94
2. Andere Gewinnrücklagen 8.307,62 15.018,56 8.307,62 15.018,56
IV. Verlustvortrag -59.198.831,54 -52.501.546,89
V. Jahresfehlbetrag -4.689.202,77 -6.697.284,65
31.756.952,25 34.446.155,02
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 143.147,85 1.174.212,57
2. Sonstige Rückstellungen 5.439.504,83 6.550.084,25
5.582.652,68 7.724.296,82
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 19.381.342,09 19.688.239,06
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 300.000,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.086.919,24 4.104.019,60
4. Verbindlichkeiten aus Transfer 2.110.946,58 6.725.706,19
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 2.365,32
6. Sonstige Verbindlichkeiten 43.516.182,91 43.645.711,75
 – davon aus Steuern EUR  7.068.790,70 (i.Vj. EUR  2.235.006,95) –
 – davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 15.945,60 (i.Vj. EUR 3.130,19) –
69.395.390,82 74.166.041,92
D. Rechnungsabgrenzungsposten 19.085.679,32 21.120.165,88
125.820.675,07 137.456.659,64

 

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

 

01.07.2020 – 30.06.2021 01.07.2019 – 30.06.2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 55.791.032,97 95.653.044,82
2. Sonstige betriebliche Erträge 29.386.621,39 2.921.838,02
3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Waren 4.404.287,61 3.653.406,33
4. Personalaufwand 40.001.669,30 44.016.666,18
a) Löhne und Gehälter 36.149.578,60 39.242.578,14
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.852.090,70 4.774.088,04
– davon für Altersversorgung EUR 52.769,68 (i.Vj. EUR 53.746,06) –
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 12.751.114,62 18.019.042,86
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 28.270.765,15 37.147.151,46
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.203,40 623.213,84
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.576.628,08 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.958.494,64 3.404.634,56
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -214.863,53 -675.992,28
11. Ergebnis nach Steuern -4.567.238,11 -6.366.812,43
12. Sonstige Steuern 121.964,66 330.472,22
13. Jahresfehlbetrag -4.689.202,77 -6.697.284,65
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -59.198.831,54 -52.501.546,89
15. Bilanzverlust -63.888.034,31 -59.198.831,54

 

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

I.     Allgemeine Angaben

Die HSV Fußball AG hat ihren Sitz in Hamburg und ist dort im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg mit der Nummer HRB 47576 registriert. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des AktG sowie den ergänzenden Regelungen der Satzung der HSV Fußball AG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert und in Staffelform aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wird das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz um die Posten „Spielernutzungsrechte“, „Markenwerte“, „Forderungen aus Transfer“ und „Verbindlichkeiten aus Transfer“ ergänzt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 HGB.

Das vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahr (vom 1. Juli bis 30. Juni) trägt dem Verlauf der Spielzeiten in den Lizenzligen der Deutschen Fußball Liga e.V. Rechnung.

II.   Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Geschäftsjahr grundsätzlich unverändert beibehalten.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vermindert. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an den amtlichen AfA-Branchentabellen, soweit wirtschaftlich nicht eine abweichende Nutzungsdauer geboten ist.

Transferentschädigungen werden als sogenannte Spielernutzungsrechte ausgewiesen und entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrags des jeweiligen Spielers linear abgeschrieben. Zusätzliche Provisionen an Spielervermittler im Zusammenhang mit ablösepflichtigen Spielertransfers werden als Anschaffungsnebenkosten bilanziell berücksichtigt.

Für die bilanzierten Markenwerte wird eine unbegrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter des Sachanlagevermögens mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 werden bei Zugang in voller Höhe abgeschrieben.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise ihren niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt.

Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Das Bestands- und Vertriebsrisiko wird durch Abschreibun­gen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für erkennbare Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziell berücksichtigt.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber demselben verbundenen Unternehmen werden gemäß dem Bilanzierungswahlrecht saldiert ausgewiesen.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen.

Insbesondere aus den in den Vorjahren aufgedeckten stillen Reserven in den Markenrechten und dem Stadionwert resultieren aufgrund des unterschiedlichen Ansatzes zwischen Handels- und Steuerrecht passive latente Steuern. Aktive latente Steuern ergeben sich insbesondere aufgrund steuerlicher Verlustvorträge. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 32,3 % (i. Vj. 32,3 %). Nach Saldierung der latenten Steuern ergibt sich ein aktiver latenter Steuerüberhang. Die Gesellschaft übt das gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB gewährte Aktivierungswahlrecht analog zum Vorjahr nicht aus und verzichtet auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern.

Das Grundkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und beinhaltet 4.625.384 Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden nach vernünftiger und kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Die Erfolgswirkung aus der Änderung des Abzinsungssatzes wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

III.  Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist, unter Angabe der Abschreibungen bis zum 30. Juni 2021, im dem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

Die Abschreibungen auf Spielernutzungsrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 814 (i. Vj. TEUR 0).

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet Ausleihungen an den Hamburger Sport-Verein e.V. („HSV e.V.“) in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1.671). Aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurde zum Bilanzstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 1.577 (i. Vj. TEUR 0) auf die Ausleihungen an den HSV e.V. vorgenommen.

Aufgrund einer Korrektur gegenüber dem Vorjahr erfolgt der Ausweis der HSV-Campus gemeinnützige GmbH als Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft ist mit TEUR 19 (74,9 %) am Stammkapital in Höhe von TEUR 25 der HSV-Campus gemeinnützige GmbH (Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB) mit Sitz in Hamburg (HRB 135632) beteiligt. Der vorläufige Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 der HSV-Campus gemeinnützige GmbH weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 65 sowie ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 610 aus.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft mit TEUR 251 (25,1 %) am Stammkapital in Höhe von TEUR 1.000 der Athleticum am Volkspark GmbH (Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB) mit Sitz in Hamburg (HRB 150686) beteiligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Athleticum am Volkspark GmbH wies einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 63 sowie ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 203 aus.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4.779 (i. Vj. TEUR 2.085) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Von den Forderungen aus Transfer in Höhe von TEUR 259 (i. Vj. TEUR 2.767) haben TEUR 62 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 70 (i. Vj. TEUR 2.194) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen TEUR 70 (i. Vj. TEUR 2.194) gegen Gesellschafter.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 70 (i. Vj. TEUR 2.194) um sonstige Vermögensgegenstände.

Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 25.164 (i. Vj. TEUR 2.161) haben TEUR 20 (i. Vj. TEUR 159) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag EUR 4.625.384,00 und ist in 4.625.384 Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 eingeteilt.

Der Vorstand wurde mit Satzungsänderung in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2024 durch Ausgabe neuer Namensaktien zum Nennbetrag von EUR 1,00 (Nennbetragsaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens in Höhe von EUR 66.318,00, zu erhöhen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Satzungsänderung wurde am 2. Juli 2019 in das Handelsregister eingetragen.

Durch Beschluss des Vorstands vom 1. Dezember 2020 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 2. Dezember 2020 ist unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital um EUR 31.250,00 auf EUR 4.625.384,00 erhöht worden. Neben der Ausgabe neuer Aktien wurde ein Betrag in Höhe von EUR 1.968.750,00 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB eingestellt. Die Kapitalerhöhung wurde am 29. Dezember 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Das genehmigte Kapital beträgt nach Teilausnutzung zum 30. Juni 2021 nunmehr noch EUR 35.086,00.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 5.440 betreffen Rückstellungen für Kompensationsrisiken im Rahmen des durch die COVID-19-Pandemie eingeschränkten Spielbetriebs (TEUR 2.322), Rückstellungen für personalbezogene Verpflichtungen (TEUR 1.210), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 1.888) sowie Rückstellungen für Zinsen aus Betriebsprüfungen (TEUR 20).

Verbindlichkeiten

 

Gesamtbetrag RLZ bis 1 Jahr RLZ über 1 Jahr RLZ mehr als 5 Jahre besicherte Beträge
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anleihen 19.381 3.578 15.803 0 0
(i. Vj.) 19.688 2.231 17.457 10.839 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 300 0 300 0 0
(i. Vj.) 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.087 4.042 45 0 0
(i. Vj.) 4.104 4.104 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 2.111 1.749 362 0 0
(i. Vj.) 6.726 5.352 1.374 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
(i. Vj.) 2 2 0 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 43.516 19.741 23.775 4.000 24.950
(i. Vj.) 43.646 13.294 30.352 9.000 29.108
Summe 69.395 29.110 40.285 4.000 24.950
(i. Vj.) 74.166 24.983 49.183 19.839 29.108

 

Die Anleihen beziehen sich auf die Emission von Inhaberschuldverschreibungen im September 2012, die im Rahmen der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen wurden sowie auf die Emission von Inhaberschuldverschreibungen in einem Volumen von TEUR 17.458 im März 2019.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 2) gegenüber Gesellschaftern.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten für ein Schuldscheindarlehen nebst hierfür abgegrenzten Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 24.950. Dieser Betrag ist grundpfandrechtlich besichert.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 55.791 wurden im Geschäftsjahr 2020/​21 im Wesentlichen im Inland erzielt und gliedern sich in die folgenden Bereiche:

 

Umsatzerlöse 2020/​21 2019/​20
TEUR % TEUR %
Spielbetrieb 567 1 22.054 23,1
Werbung 10.659 19,1 14.350 15
Mediale Verwertungsrechte 23.560 42,2 23.156 24,2
Transferentschädigungen 4.796 8,6 13.540 14,1
Merchandising & Catering 9.157 16,4 10.305 10,8
Sonstige Erlöse 7.052 12,7 12.248 12,8
Summe 55.791 100 95.653 100

 

Die sonstigen Erlöse beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 777. Diese entfallen insbesondere auf mediale Verwertungsrechte, Verbandserlöse sowie Entschädigungen aus einer Spielausfallversicherung und Werbung für vorangegangene Spielzeiten.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 29.387 (i. Vj. TEUR 2.922) sind der Gewinn aus der Veräußerung des mit dem Volksparkstadion bebauten Grundstücks an die Freie und Hansestadt Hamburg in Höhe von TEUR 14.575 sowie verschiedene Corona-Finanzhilfen in Höhe von TEUR 10.984 enthalten. Weiterhin sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 577 (i. Vj. TEUR 900), aus Erstattungsansprüchen von Provisionen für Kompensationsverpflichtungen in Höhe von TEUR 60 (i. Vj. TEUR 0) sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 120 (i. Vj. TEUR 0) enthalten. Ferner sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 338) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 28.271 (i. Vj. TEUR 37.147) beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 887 (i. Vj. TEUR 175) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 10). Die periodenfremden Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Kompensationsverpflichtungen im Rahmen des durch die COVID-19-Pandemie eingeschränkten Spielbetriebs, Versicherungsnachzahlungen, Lizenz- und Verbandsabgaben sowie Vermarktungsprovisionen für vorangegangene Spielzeiten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von EUR 185 (i. Vj. EUR 0) enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 215 (i. Vj. TEUR 801) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 125) aus ergebniswirksamen Veränderungen der Steuerrückstellungen enthalten.

Sonstige Steuern

In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 89 (i. Vj. TEUR 76) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 190) aus ergebniswirksamen Veränderungen der Steuerrückstellungen enthalten.

V.   Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 48.569 (i. Vj. TEUR 19.440) und setzt sich wie folgt zusammen:

Aus diversen Miet- und Leasingverträgen sowie ähnlichen Verpflichtungen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 40.198 (i. Vj. TEUR 16.140), davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 345 (i. Vj. TEUR 3.913) und gegenüber assoziierten Unternehmen TEUR 2.772 (i. Vj. TEUR 125). Daneben bestehen zum Bilanzstichtag Obligos in Höhe von TEUR 1.954 (i.Vj. TEUR 0).

Der SPORTFIVE Germany GmbH, Hamburg, wurde ein Besserungsschein im Wert von maximal TEUR 3.300 gewährt. Dieser Besserungsschein besteht aus möglichen Prämienzahlungen, die vom Eintritt ambitionierter sportlicher Erfolge (Teilnahme UEFA Champions League) in der Zukunft abhängig sind. Die Verbindlichkeit lebt erst mit Bedingungseintritt wieder auf.

Ferner besteht folgendes Haftungsverhältnis:

Im Rahmen der Ausgliederung hat die HSV Fußball AG dem verbundenen Unternehmen HSV e.V. ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.671 gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Die HSV Fußball AG hat erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen am Laufzeitende auf eine etwaig verbleibende Rückzahlungsforderung zu verzichten, soweit der HSV e.V. die Rückführung nicht aus Liquiditätsüberschüssen seiner wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder aus sonstigem freien Vermögen, das ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit zur Verfügung steht, bewirken kann. Die Wahrscheinlichkeit aus diesem Schuldbefreiungsversprechen in Anspruch genommen zu werden, wird zum Bilanzstichtag als sehr hoch eingestuft, weshalb die HSV Fußball AG die zum 30. Juni 2021 bestehende Darlehensforderung inklusive aufgelaufenen Zinsen in voller Höhe außerplanmäßig abgeschrieben hat. Zum Bilanzstichtag beträgt die Darlehensforderung inklusive aufgelaufener Zinsen daher TEUR 0.

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt wurden 306 Mitarbeiter im Sinne des § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt, die sich in nachfolgende Gruppen unterteilen lassen:

 

2020/​21
Angestellte 223
Lizenzspieler 28
Vertragsamateure 55
Summe 306

 

Darüber hinaus wurden 202 Mitarbeiter im Durchschnitt als Teilzeit-/​Aushilfskräfte beschäftigt.

Organe

Organe der HSV Fußball AG, Hamburg, sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Haupt­versammlung.

Vorstand

Dem Vorstand gehören an:

Frank Wettstein, Kaufmann, Vorstand, sowie

Jonas Boldt, Kaufmann, Vorstand.

 

Bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder nach § 285 Nr. 9a) und b) HGB macht die Gesellschaft von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Marcell Jansen, ehemaliger Fußballprofi und geschäftsführender Gesellschafter der MJ Beteiligungs GmbH, Hamburg, bis zum 16. Februar 2021 und seit dem 7. August 2021 Präsident des Hamburger Sport-Verein e.V., Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Dr. Andreas C. Peters, Rechtsanwalt bei der GSK Stockmann Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Markus Frömming, geschäftsführender Gesellschafter der BRANDS ALIVE GmbH, Hamburg,

Felix Goedhart, Vorstandsvorsitzender der Blue Elephant Energy AG, Hamburg, sowie

Michael Krall, im Ruhestand, ehemaliger CFO und Stellvertretender Sprecher des Vorstands der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg.

 

Dem Aufsichtsrat wurden für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/​21 keine Vergütungen gewährt.

 

Honorar des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2020/​21 wurden folgende Honorare für Dienstleistungen des Abschlussprüfers als Aufwand erfasst:

 

        TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 26
b) andere Bestätigungsleistungen 0
c) Steuerberatungsleistungen 0
d) sonstige Leistungen 0
Summe 26

 

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den zum 30. Juni 2021 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 63.888.034,31 auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag wurden insbesondere die Spieler Amadou Onana (LOSC Lille), Jeremy Dudziak (Greuther Fürth), David Bates (Aberdeen FC) und Klaus Gjasula (SV Darmstadt 98) dauerhaft zu neuen Clubs transferiert. Der Spieler Aaron Opoku wechselt für die Spielzeit 2021/​22 auf Leihbasis zum VfL Osnabrück in die 3. Liga. Das Vertragsverhältnis mit dem Spieler Toni Leistner wurde vorzeitig aufgelöst. Die Spieler Mario Vuskovic, Marko Johansson, Tommy Doyle und Mikkel Kaufmann wurden nach dem Bilanzstichtag für den Kader der Lizenzmannschaft verpflichtet beziehungsweise ausgeliehen. Darüber hinaus wurden die Verträge mit den Spielern Robin Meißner und Leo Oppermann verlängert.

Die Teilnahme an der 2. Bundesliga begann für den HSV mit einem Sieg zum Saisonauftakt gegen die Mannschaft vom FC Schalke 04. Im Verlauf der nächsten sieben Spiele konnte die Lizenzmannschaft 10 Punkte erzielen, sodass der HSV nach dem achten Spieltag auf dem 7. Tabellenplatz der 2. Bundesliga steht.

In der ersten Runde des DFB-Pokals konnte sich der HSV beim Drittligisten Eintracht Braunschweig durchsetzen und trifft in der nächsten Runde bei einem Auswärtsspiel auf den Ligakonkurrenten 1. FC Nürnberg.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) in der Fassung vom 23. September 2021 sind Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen nur mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 500 Personen zulässig. Dem HSV wurde auf Antrag gemäß § 9 Abs. 2 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine höhere Teilnehmerzahl durch die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt. Mit der Wiederzulassung von Zuschauern gehen erhöhte Erlöspotenziale einher.

 

Hamburg, den 30. September 2021

Frank Wettstein

Jonas Boldt

 

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020/​21

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.07.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.06.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielernutzungsrechte 42.948.447,99 1.677.421,06 0,00 23.268.284,73 21.357.584,32
2. Markenwerte 41.221.628,66 0,00 0,00 0,00 41.221.628,66
3. Entgeltlich erworbene Software 1.332.514,94 0,00 0,00 0,00 1.332.514,94
4. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 660.939,34 0,00 0,00 660.939,34 0,00
86.163.530,93 1.677.421,06 0,00 23.929.224,07 63.911.727,92
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 143.858.871,46 241.514,67 99.558,54 8.925.001,00 135.274.943,67
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.776.478,92 139.681,19 0,00 0,00 16.916.160,11
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 172.687,95 135.892,19 -99.558,54 0,00 209.021,60
160.808.038,33 517.088,05 0,00 8.925.001,00 152.400.125,38
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 18.725,00 0,00 -18.725,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.670.929,04 0,00 0,00 94.300,96 1.576.628,08
3. Beteiligungen 129.265,00 143.405,66 18.725,00 0,00 291.395,66
1.818.919,04 143.405,66 0,00 94.300,96 1.868.023,74
248.790.488,30 2.337.914,77 0,00 32.948.526,03 218.179.877,04
Kumulierte Abschreibungen
01.07.2020 Zugänge Abgänge 30.06.2021
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielernutzungsrechte 28.585.044,82 9.265.272,27 22.576.121,42 15.274.195,67
2. Markenwerte 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Entgeltlich erworbene Software 1.142.885,84 160.309,00 0,00 1.303.194,84
4. Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände 660.939,34 0,00 660.939,34 0,00
30.388.870,00 9.425.581,27 23.237.060,76 16.577.390,51
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 93.968.558,12 2.222.515,47 0,00 96.191.073,59
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.709.564,86 1.103.017,88 309,00 12.812.273,74
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
105.678.122,98 3.325.533,35 309,00 109.003.347,33
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 1.576.628,08 0,00 1.576.628,08
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 1.576.628,08 0,00 1.576.628,08
136.066.992,98 14.327.742,70 23.237.369,76 127.157.365,92
Buchwerte
30.06.2021 30.06.2020
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielernutzungsrechte 6.083.388,65 14.363.403,17
2. Markenwerte 41.221.628,66 41.221.628,66
3. Entgeltlich erworbene Software 29.320,10 189.629,10
4. Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände 0,00 0,00
47.334.337,41 55.774.660,93
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 39.083.870,08 49.890.313,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.103.886,37 5.066.914,06
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 209.021,60 172.687,95
43.396.778,05 55.129.915,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 18.725,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 1.670.929,04
3. Beteiligungen 291.395,66 129.265,00
291.395,66 1.818.919,04
91.022.511,12 112.723.495,32

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

I.     GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Gegenstand der HSV Fußball AG („HSV“) ist die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Fußballsport innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutscher Fußball-Bund e.V. („DFB“), des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“) und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL“), insbesondere durch Fortführung des ehemaligen Geschäftsbereichs Profifußball des Hamburger Sport-Verein e.V. („HSV e.V.“) einschließlich der Verwertung und Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Rechte. Die Gesellschaft soll – soweit rechtlich möglich – Träger aller Zulassungen und Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, zur Benutzung von Einrichtungen und zur Durchführung nationaler oder internationaler Clubwettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Zulassungen und Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des DFB und des DFL e.V. sowie der Einrichtungen der DFL. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an und die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Die bestehenden Beteiligungen werden demnach auch zukünftig gehalten. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen vom DFB und vom DFL e.V. lizenzierten Fußball-Kapitalgesellschaften ist jedoch verbandsrechtlich ausgeschlossen.

Die HSV Fußball AG verfolgt ihre derzeitigen wirtschaftlichen Aktivitäten insbesondere aufgrund der mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2014 erfolgten Ausgliederung des Geschäftsbereichs Profifußball aus dem HSV e.V. auf die HSV Fußball AG. Der HSV e.V. ist der Mehrheitsaktionär und im verbandsrechtlichen Sinne der Mutterverein der HSV Fußball AG. Dem Mutterverein sollen nach den Statuten der DFL grundsätzlich mehr als 50 % der Stimmrechte zustehen. Zum Abschlussstichtag verfügt der Mutterverein über rund 76 % der Stimmrechte und Kapitalanteile. Die Unternehmensleitung erfolgt durch den Vorstand der HSV Fußball AG, dem Frank Wettstein und Jonas Boldt angehören.

Die Überwachung des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat, dem Marcell Jansen, Aufsichtsratsvorsitzender, Dr. Andreas C. Peters, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Markus Frömming, Felix Goedhart und Michael Krall angehören. Die Satzung der HSV Fußball AG sieht vor, dass der HSV e.V. das Recht hat, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der HSV Fußball AG zu entsenden, solange er Aktionär der Gesellschaft ist. Derzeit hat der HSV e.V. seinen Präsidenten Marcell Jansen in den Aufsichtsrat der HSV Fußball AG entsandt.

Innerhalb des Aufsichtsrats ist ein Finanzausschuss etabliert. Dem Finanzausschuss gehören der Ausschussvorsitzende Felix Goedhart und Michael Krall an. Der Finanzausschuss tagt regelmäßig zur Vorbereitung der turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen unter Anwesenheit des für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglieds Frank Wettstein und bereitet im Wesentlichen die Entscheidungen des Gesamtplenums zum Budget, zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Feststellung von Abschlüssen vor. Der Strategieausschuss, dem die Aufsichtsräte Marcell Jansen und Markus Frömming angehören, unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollauf­gaben im Zusammenhang mit den Unternehmensstrategien der HSV Fußball AG.

Die HSV Fußball AG ist gemäß Lizenzierungsordnung der DFL verpflichtet, ein Nachwuchsleistungszentrum zu führen, das den Anforderungen der Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen entspricht. Diese Aufgabe hat die HSV Fußball AG für die Mannschaften des Grundlagen- und Aufbaubereichs (bis zur U15) teilweise an den HSV e.V. übertragen. Auf Grundlage einer Dienstleistungsvereinbarung werden dem HSV e.V. die entstehenden Aufwendungen, soweit diese zur Errichtung und Unterhaltung eines Leistungszentrums für den Grundlagen- und Aufbaubereich notwendig sind, zuzüglich einer Dienstleistungsgebühr erstattet.

Die HSV Fußball AG ist mit 74,9 % an der HSV-Campus gemeinnützige GmbH, Hamburg („HSV-Campus gGmbH“) beteiligt. Neben der HSV Fußball AG hält Alexander Otto die weiteren Geschäftsanteile dieser Gesellschaft. Die HSV-Campus gGmbH hat als Teil des Gesamtprojekts HSV-Campus das am 6. Juni 2017 offiziell eingeweihte Gebäude des Nachwuchsleistungszentrums (Alexander-Otto-Akademie) errichtet und vermietet dieses an die HSV Fußball AG. Ihre Überschüsse führt die HSV-Campus gGmbH gemeinnützigen Zwecken zu.

Darüber hinaus hält die HSV Fußball AG 25,1 % der Anteile an der im Jahr 2018 gegründeten Athleticum am Volkspark GmbH, Hamburg, deren Unternehmensgegenstand die Förderung und Erbringung von sportmedizinischen, orthopädischen, physiotherapeutischen, rehabilitatorischen sowie weiteren mit dem Spektrum der Sportmedizin verbundenen Gesundheitsleistungen ist. Die Gesellschaft hat ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen.

Die HSV Fußball AG erzielt ihre wesentlichen Erlöse aus der Vermarktung medialer Verwertungsrechte, im Bereich Spielbetrieb aus Ticketing und Hospitality, aus der Vermarktung von club- und stadiongeborenen Rechten (Werbung), aus Transferentschädigungen sowie aus Merchandising und Catering. Hierbei konzentriert sich die HSV Fußball AG vor allem auf ihr Kerngeschäft Profifußball mit dem Ziel, die Lizenzmannschaft kontinuierlich weiterzuentwickeln und kurz- bis mittelfristig in die Bundesliga zurückzukehren. Dies soll nach dem erneut knapp verpassten Aufstieg in der abgelaufenen Spielzeit 2020/​21 insbesondere durch die bereits erfolgte Umstrukturierung des Kaders unter dem neuen Cheftrainer Tim Walter mittelfristig erreicht werden. Dabei sollen weiterhin eigene Nachwuchsspieler in den Kader der Lizenzmannschaft integriert werden.

Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit stellt die internationale Vermarktung ebenfalls eine attraktive, zukunftsorientierte Erlösquelle dar. Die internationale Vermarktung wird neben dem bestehenden Zielmarkt China sowie den Zielmärkten der DFL insbesondere in Dänemark und in der Türkei weiter intensiviert. Dies zeigt sich sowohl in der Umsetzung eigener Produkte, wie Camps der HSV-Fußballschule als auch in der Entwicklung von Unternehmenskooperationen zum Marktangang im Zielmarkt oder der Unterstützung des Markteintritts in Deutschland.

Der HSV nutzt weiterhin seine Eigenmedien, um die Vermarktung des Clubs voranzutreiben, Reichweiten zu erhöhen und markenstärkend sowie -prägend zu agieren. Neben etablierten Medien wie dem Print- und Digital-Vereinsmagazin HSVlive, einem Spieltagsheft und einem Kids-Magazin werden hierfür vornehmlich digitale Kanäle genutzt – auch und vor allem, um die jüngeren Zielgruppen für den Club zu begeistern und zu gewinnen. Die Gesamtreichweite des HSV über seine Clubmedien inklusive Social Media, App, HSVtv, Podcast und HSVnetradio konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Im Geschäftsjahr 2020/​21 erreichte der Club auf digitalen Wegen weltweit monatlich mehr als 2,8 Millionen User.

Darüber hinaus ist sich der HSV seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und engagiert sich mit seiner Stiftung „Der Hamburger Weg“ unter anderem im Bereich der Förderung der Erziehung, der Bildung, des Sports, der Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

II.   WIRTSCHAFTSBERICHT

a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach einer zehnjährigen Wachstumsphase ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2020 bedingt durch die weltweite COVID-19-Pandemie in eine tiefe Rezession geraten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 um 4,6 % zum Vorjahr gesunken (i. Vj. Steigerung um 0,6 %). Auch im ersten Quartal 2021 ist das Bruttoinlandsprodukt infolge der COVID-19-Pandemie um 2,0 % zum Vorquartal gesunken. Im zweiten Quartal 2021 war hingegen eine Steigerung von 1,6 % zum vorangegangenen Quartal zu verzeichnen. Für das Jahr 2021 prognostiziert die Bundesregierung für das Bruttoinlandsprodukt eine Steigerung in Höhe von 2,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Im DFL Wirtschaftsreport 2021 wurde die wirtschaftliche Entwicklung durch die DFL ausgewertet. Die Spielzeit 2019/​20 war ab dem 26. Spieltag von dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie geprägt. Die Saison 2019/​20 konnte zwar sportlich beendet werden, die Begegnungen der Bundesliga und der 2. Bundesliga wurden allerdings ab dem 26. Spieltag ohne Stadionbesucher ausgetragen. Daraus resultiert, erstmals nach 15 Jahren aufeinanderfolgender Umsatzrekorde, ein Rückgang der Umsatzerlöse beider Lizenzligen um 5,7 % auf EUR 4.528 Mio. Die Umsatzerlöse teilen sich mit EUR 3.802 Mio. auf die Bundesliga und EUR 726 Mio. auf die 2. Bundesliga auf.

Die Erlöse der Bundesliga setzen sich dabei wie folgt zusammen: Die Medienerlöse beliefen sich auf 39,2 % (EUR 1.489 Mio.), die Werbeerlöse auf 23,4 % (EUR 889 Mio.), die Erlöse aus Spielbetrieb auf 9,6 % (EUR 364 Mio.), die Merchandisingerlöse auf 4,8 % (EUR 184 Mio.), die Transfererlöse auf 15,6 % (EUR 594 Mio.) sowie die sonstigen Erlöse auf 7,4 % (EUR 282 Mio.). Die Erlöse der 2. Bundesliga sind folgendermaßen verteilt: Die Medienerlöse betrugen 36,6 % (EUR 266 Mio.), die Werbeerlöse 19,6 % (EUR 142 Mio.), die Erlöse aus Spielbetrieb 15,7 % (EUR 114 Mio.), die Merchandisingerlöse 4,8 % (EUR 35 Mio.), die Transfererlöse 9,9 % (EUR 72 Mio.) sowie die sonstigen Erlöse 13,4 % (EUR 97 Mio.).

In der Spielzeit 2019/​20 haben die Clubs beider Lizenzligen Steuern und Abgaben an das Finanzamt sowie an die Sozial- und Unfallversicherungen in Höhe von EUR 1.413 Mio. abgeführt. Insgesamt waren 52.786 Personen während der Saison 2019/​20 direkt oder indirekt im deutschen Lizenzfußball beschäftigt.

Aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie wurden die letzten neun Spieltage der Saison 2019/​20 unter vollständigem Ausschluss von Zuschauern ausgetragen. Dadurch waren lediglich 13,7 Millionen Zuschauer in den Stadien der 36 Clubs zu verzeichnen; ein signifikanter Rückgang gegenüber den Vorjahren. Die pandemische Lage verhinderte auch in der Spielzeit 2020/​21 einen dauerhaften Spielbetrieb unter der Zulassung von Zuschauern. Lediglich wenige Spiele der Lizenzligen konnten mit einer geringen Zulassung von Zuschauern durchgeführt werden.

Infolge der beschriebenen Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie konnte das Eigenkapital der beiden Lizenzligen im Geschäftsjahr 2019/​20 nicht weiter gesteigert werden. Die Eigenkapitalquote der Clubs der Bundesliga betrug im Geschäftsjahr 2019/​20 43,7 % (i. Vj. 47,7 %). Die rückläufige Entwicklung der Eigenkapitalquote der Clubs der 2. Bundesliga geht mit 23,3 % im Geschäftsjahr 2019/​20 (i. Vj. 27,4 %) einher mit den Clubs der Bundesliga.

Die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Restriktionen werden voraussichtlich auch die kommenden Jahre einen signifikanten mittelbar sowie unmittelbar negativen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Clubs der beiden Lizenzligen haben. Die Erlöse der zentralvermarkteten TV-Rechte werden erstmals nach Jahren des Wachstums für die Spielzeit 2021/​22 um 16,3 % rückläufig erwartet.

b) Geschäftsverlauf

Die Spielzeit 2020/​21 wurde maßgeblich durch die weltweite COVID-19-Pandemie beeinflusst. Aufgrund von behördlichen Auflagen konnten lediglich vier von 17 Heimspielen vor je maximal 1.000 Zuschauern ausgetragen werden, während bei 13 Heimspielen ein kompletter Zuschauerausschluss verordnet war (i. Vj. durchschnittlich 47.317 Zuschauer bei zwölf Heimspielen ohne Einschränkungen).

Im Geschäftsjahr 2020/​21 war nach Jahren des kontinuierlichen Wachstums ein Rückgang der Mitgliederzahlen des HSV e.V. zu konstatieren. Die negative Entwicklung ist womöglich auf die gesamtwirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Dennoch belegt der HSV e.V. mit mehr als 84.000 Mitgliedern den siebten Platz in der Rangliste der mitgliederstärksten deutschen Fußballclubs und zählt zugleich zu den 25 mitgliederstärksten Sportvereinen der Welt.

Zu Saisonbeginn der Spielzeit 2020/​21 wurde der Kader der Lizenzmannschaft des HSV nach dem erneut knapp verpassten Aufstieg in die Bundesliga umfassend verändert. Den Abgängen der Spieler Ewerton, Berkay Özcan, Timo Letschert, Christoph Moritz, Kyriakos Papadopoulos, Julian Pollersbeck und Jairo Samperio standen Zugänge der Spieler Klaus Gjasula, Moritz Heyer, Toni Leistner, Amadou Onana, Simon Terodde sowie Sven Ulreich gegenüber. Zudem wurden die Spieler David Bates und Aaron Opoku verliehen. In der Wintertransferperiode wurde der Spieler Lukas Hinterseer dauerhaft transferiert und der Spieler Xavier Amaechi verliehen. Im Frühjahr 2021 wurde der Arbeitsvertrag mit dem Spieler Bobby Wood einvernehmlich vorzeitig aufgelöst.

Die Saison 2020/​21 begann für den HSV mit einer Niederlage im DFB-Pokal beim Drittligisten der SG Dynamo Dresden. In die Bundesligasaison startete die Lizenzmannschaft hingegen mit einem Heimsieg gegen Fortuna Düsseldorf. Darauf folgten vier weitere Siege gegen den SC Paderborn, Erzgebirge Aue, die SpVgg Greuther Fürth sowie die Würzburger Kickers. In den restlichen zwölf Spielen der ersten Saisonhälfte wurden weitere 21 Punkte erzielt, sodass der HSV die Hinrunde mit 36 Punkten auf dem ersten Tabellenplatz beendete.

Die Punktausbeute der Hinrunde konnte in der Rückrunde nicht fortgeführt werden, sodass bis zum 31. Spieltag lediglich weitere 16 Punkte erzielt wurden. Als Reaktion auf diese sportliche Entwicklung wurde der Trainer der Lizenzmannschaft, Daniel Thioune, Anfang Mai 2021 freigestellt. Daraufhin wurde der Posten des Cheftrainers bis zum Saisonende übergangsweise von Horst Hrubesch übernommen. Unter der Regie von Horst Hrubesch konnte der HSV aus den letzten drei Begegnungen sechs Punkte erspielen. Für den Aufstieg in die Bundesliga reichten diese zwei Siege nicht aus. Der HSV hat die Spielzeit 2020/​21 wie in den beiden Spielzeiten zuvor erneut auf dem vierten Tabellenplatz beendet. Im Mai 2021 wurde Tim Walter als neuer Cheftrainer der Lizenzmannschaft verpflichtet.

Der Spielbetrieb der U21 sowie der weiteren Nachwuchsmannschaften, von U16 bis U19, wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie nach nur wenigen Pflichtspielen im Herbst 2020 zunächst eingestellt und zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen. Der Abbruch der Spielzeit 2020/​21 hatte die tabellarische Nichtwertung zur Folge.

Das für das Geschäftsjahr 2020/​21 prognostizierte, gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 35 % erheblich reduzierte Umsatzziel konnte erneut nicht erreicht werden. Die Auswirkungen der mit der COVID-19-Pandemie einhergegangenen Restriktionen dominierten das Ergebnis. Die Umsatzprognosen in den Bereichen Spielbetrieb und sonstige Erlöse konnten, teils deutlich, nicht eingehalten werden. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere die der Prognose der Erlöse aus Spielbetrieb zugrundeliegende Annahme einer Zuschauerrückkehr ab der Rückrunde der Spielzeit 2020/​21. Da im Geschäftsjahr 2020/​21 allerdings lediglich vier Heimspiele mit einer maximalen Auslastung von durchschnittlich 1.000 Zuschauern stattfanden, wurden die prognostizierten Erlöse aus Spielbetrieb letztlich deutlich unterschritten. Ebenso konnten die prognostizierten sonstigen Erlöse aufgrund der geplanten, infolge der mit der COVID-19-Pandemie einhergegangenen Restriktionen aber nicht umsetzbaren, Drittveranstaltungen, nicht erzielt werden. Die Erwartungen in den Erlösebereichen Werbung, Mediale Verwertungsrechte, Transferentschädigungen sowie Merchandising und Catering wurden trotz der über die gesamte Spielzeit andauernden Belastungen der COVID-19-Pandemie erreicht. Insgesamt haben sich die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020/​21 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 39.862 auf TEUR 55.791 reduziert. Dies entspricht einer relativen Reduktion von 41,7 %.

Der erwartete signifikante Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge wurde durch die umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage bestätigt, die im Wesentlichen auf die Veräußerung des mit dem Volksparkstadion bebauten Grundstücks an die Freie und Hansestadt Hamburg sowie den verschiedenen Corona-Finanzhilfen zurückzuführen sind.

Der auf Vorjahresniveau erwartete Personalaufwand liegt aufgrund des verpassten Aufstiegs und den damit eingesparten erfolgsabhängigen Prämienzahlungen deutlich unterhalb der Prognose. Auch die aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgreiche Beantragung von Kurzarbeit verringerte die Personalaufwendungen.

Der grundsätzlich bereits erwartete erhebliche Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Geschäftsjahr 2020/​21 deutlich höher ausgefallen als erwartet. Die Aufwendungen aus Spielbetrieb sind infolge der mit der COVID-19-Pandemie einhergegangenen Restriktionen und dem damit verbundenen Ausschluss von Zuschauern deutlich unter der Planung geblieben. Die gegenüber dem Vorjahr rückläufig erwarteten Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2020/​21 eingetreten.

Das geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wurde mit TEUR 12.501 trotz der Verfehlung des Umsatzziels übertroffen. Ausschlaggebend hierfür waren die gegenüber der Prognose geringer ausgefallenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie die gegenüber der Planung erhöhten sonstigen betrieblichen Erträge, welche die Verfehlung des Umsatzziels letztlich überkompensieren konnten.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

i) Vermögenslage

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten im Wesentlichen die aktivierten Spielernutzungsrechte und den aktivierten Markenwert. Die Spielernutzungsrechte liegen zum Stichtag bei TEUR 6.083 (i. Vj. TEUR 14.363). Im Geschäftsjahr 2020/​21 wurden Investitionen in den Kader der Lizenzmannschaft in Höhe von TEUR 1.677 (i. Vj. TEUR 7.723) getätigt. Die Markenwerte betragen unverändert TEUR 41.222.

Das Sachanlagevermögen ist mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 43.397 (i. Vj. TEUR 55.130) ausgewiesen. Der Rückgang zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch den Anlagenabgang einer veräußerten Grundstücksfläche sowie durch planmäßige Abschreibungen, insbesondere auf das Stadiongebäude inklusive aller Einbauten, bei geringfügigen laufenden Investitionen. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet die Beteiligungen an der HSV-Campus gGmbH in Höhe von TEUR 19 sowie an der Athleticum am Volkspark GmbH samt Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 272.

Das Umlaufvermögen beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 33.909 (i. Vj. TEUR 23.947). Trotz eines gegenüber dem Vorjahr geringeren Guthabens bei Kreditinstituten resultiert die Steigerung im Wesentlichen infolge der Veräußerung des mit dem Volksparkstadion bebauten Grundstücks an die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 70 (i. Vj. TEUR 2.194) reduzieren sich im Wesentlichen durch einen gegenüber dem Vorjahr entfallenden Sondereffekt im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Grundstücksfläche. Die Bilanzsumme der HSV Fußball AG hat sich zum Abschlussstichtag gegenüber dem Vorjahr um TEUR 11.636 auf TEUR 125.821 verringert.

ii) Finanzlage

Zum Abschlussstichtag hat sich die Eigenkapitalquote der HSV Fußball AG trotz des Jahresfehlbetrags des Geschäftsjahres 2020/​21 infolge der Einzahlung in die Kapitalrücklage und der rückläufigen Bilanzsumme mit 25,2 % gegenüber dem Vorjahr mit 25,1 % kaum verändert.

Die Rückstellungen haben sich zum Abschlussstichtag um TEUR 2.141 auf TEUR 5.583 verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der Steuerrückstellungen im Zuge einer im Geschäftsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung sowie dem Entfall einer Rückstellung für den Beitrag an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für das erste Kalenderhalbjahr 2021.

Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Anleihen und Darlehen sowie die jeweiligen abgegrenzten Zinsen hierauf. Zum Abschlussstichtag valutiert das im Geschäftsjahr 2016/​17 platzierte Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 24.000 zuzüglich Zinsen. Die gesamten Finanzverbindlichkeiten betragen zum Abschlussstichtag TEUR 51.191 (i. Vj. TEUR 57.839) und konnten damit um TEUR 6.648 reduziert werden. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die planmäßige Tilgung des Schuldscheindarlehens sowie eines weiteren Darlehens zurückzuführen. Nach Verrechnung der zum Bilanzstichtag verfügbaren liquiden Mittel, die zur Tilgung der Finanzverbindlichkeiten herangezogen werden könnten, ergibt sich saldiert eine Steigerung der Netto-Finanzschulden von TEUR 45.043 im Vorjahr auf TEUR 48.892 im Berichtsjahr.

Die weiteren Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 18.204 (i. Vj. TEUR 16.334) resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transfer sowie Verbindlichkeiten aus Steuern. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf Umsatzsteuerverbindlichkeiten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie außerordentlich gestundet wurden, zurückzuführen.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Abschlussstichtag TEUR 19.086 (i. Vj. TEUR 21.120) und beinhalten im Wesentlichen Upfrontzahlungen, welche planmäßig über die Vertragslaufzeit aufgelöst werden.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2020/​21 TEUR 17.366 (i. Vj. TEUR 14.690). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit liegt bei TEUR -20.258 (i. Vj. TEUR -1.426). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wiederum notiert bei TEUR -7.604 (i. Vj. TEUR -17.904) und resultiert zuvorderst aus Auszahlungen im Zusammenhang mit der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten.

Der Fokus der Finanzplanung der Gesellschaft liegt auf der Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden Liquiditätsversorgung. Die Darlegung der zu jeder Zeit bestehenden vorbehaltlosen Zahlungsfähigkeit verkörpert die essenzielle Anforderung der Nachweispflichten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus dem verbandsrecht­lichen Lizenzierungsverfahren.

Trotz der durch die COVID-19-Pandemie verursachten größten wirtschaftlichen Krise des Profifußballs verfügte die Gesellschaft aufgrund frühzeitig eingeleiteter Maßnahmen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/​21 zu jedem Zeitpunkt über eine ausreichende Liquidität. Die eingeräumten Kontokorrentlinien betragen TEUR 18.000 und wurden nur zeitweise und nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Zum Abschlussstichtag beträgt die Inanspruchnahme TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0).

iii) Ertragslage

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/​21 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 55.791 (i. Vj. TEUR 95.653) generiert. Gegenüber der vorangegangenen Spielzeit konnten lediglich die Erlöse aus medialen Verwertungsrechten gesteigert werden. Die weiteren Erlösbereiche, bestehend aus Spielbetrieb, Werbung, Transferentschädigungen, Merchandising und Catering sowie Sonstige, konnten bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht ansatzweise das Vorjahresniveau erreichen.

Die Erlöse aus Spielbetrieb in Höhe von TEUR 567 (i. Vj. TEUR 22.054) sind infolge der mit der COVID-19-Pandemie einhergegangenen Restriktionen, die sich über die komplette Spielzeit erstreckt haben, in den Bereichen Meisterschaftsspiele sowie Logen und Business Seats nahezu vollständig ausgeblieben. Das Ausscheiden in der ersten Runde des DFB-Pokals hatte im Vergleich zur Vorsaison, in der der HSV bei einem Heimspiel in der zweiten Runde ausgeschieden war, einen Rückgang der Erlöse aus Pokalspielen zur Folge. Die Erlöse aus der Vermarktung von stadion- und clubgeborenen Rechten (Werbung) in Höhe von TEUR 10.659 (i. Vj. TEUR 14.350) reduzieren sich im Wesentlichen bedingt durch das nicht vermarktete Werberecht des Stadionnamens. Trotz des gegenüber dem Vorjahr frühzeitigen Ausscheidens in der ersten Hauptrunde des DFB-Pokals in der Spielzeit 2020/​21 konnten die Erlöse aus medialen Verwertungsrechten in Höhe von TEUR 23.560 (i. Vj. TEUR 23.156) leicht gesteigert werden.

Die Erlöse aus Transferentschädigungen in Höhe von TEUR 4.796 (i. Vj. TEUR 13.540) setzen sich aus Verkäufen von Spielernutzungsrechten, ereignisabhängigen Transfervereinbarungen und Solidaritätsbeiträgen zusammen. Wesentliche Transfers waren die Vereinswechsel von Berkay Özcan zu Istanbul Basaksehir, Julian Pollersbeck zu Olympique Lyon sowie Lukas Hinterseer zu Ulsan Hyundai. Die Erlöse aus Merchandising und Catering in Höhe von TEUR 9.157 (i. Vj. TEUR 10.305) sind im Geschäftsjahr 2020/​21 aufgrund der nahezu vollständig ausgebliebenen Erlöse im Bereich Public Catering ebenfalls rückläufig. Die sonstigen Erlöse in Höhe von TEUR 7.052 (i. Vj. TEUR 12.248) konnten bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die den nahezu kompletten Ausfall von Drittveranstaltungen sowie weitere vollständige Erlösausfälle in den Bereichen Auswärtsticketing und HSV-Reisen nach sich zogen, nicht das Vorjahresniveau erreichen. Gegenüber dem Vorjahr ist zudem ein positiver Sondereffekt auf Ebene der Erlöse aus anderen Fußballmannschaften entfallen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2020/​21 auf TEUR 29.387 (i. Vj. TEUR 2.922). Die deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Sondereffekten im Zusammenhang mit verschiedenen Corona-Finanzhilfen sowie der Veräußerung des mit dem Volksparkstadion bebauten Grundstücks an die Freie und Hansestadt Hamburg.

Der Materialaufwand beläuft sich auf TEUR 4.404 (i. Vj. TEUR 3.653) und beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Waren aus dem Bereich Merchandising. Im Berichtszeitraum war ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 40.001 (i. Vj. TEUR 44.017) zu verzeichnen, der zu einem Großteil den Aufwendungen für den Spielerkader und den Trainerstab der Lizenzmannschaft zuzurechnen ist. Die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang von Abfindungen, den aufgrund des umstrukturierten Kaders reduzierten Personalaufwendungen der Lizenzmannschaft sowie dem Entfall des Beitrags an die VBG für das erste Halbjahr des Kalenderjahres 2021.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 28.271 (i. Vj. TEUR 37.147) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Spielbetrieb in Höhe von TEUR 9.921 (i. Vj. TEUR 15.577), Vermarktungsprovisionen in Höhe von TEUR 2.470 (i. Vj. TEUR 4.675), Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 4.004 (i. Vj. TEUR 4.540) sowie Transferaufwendungen in Höhe von TEUR 3.009 (i. Vj. TEUR 2.618). Der Rückgang in Höhe von TEUR 8.876 (i. Vj. TEUR 10.189) resultiert aus reduzierten Aufwendungen infolge der COVID-19-Pandemie, die sich merklich auf den Spielbetrieb, die Vermarktungsprovisionen als auch auf die Drittveranstaltungen ausgewirkt haben.

Das EBITDA als wesentliche Steuerungsgröße beträgt im Geschäftsjahr 2020/​21 TEUR 12.501 (i. Vj. TEUR 13.757) und hat sich somit geringfügig reduziert. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einer im Vergleich zum Vorjahr geringeren Gesamtleistung. Positiv gegenläufig wirken sich der geringere Personalaufwand sowie die gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus.

Im Vorjahresvergleich entwickelte sich das EBITDA wie folgt:

 

in TEUR 2020/​21 2019/​20
Jahresfehlbetrag -4.689 -6.697
Steuern -93 -346
Finanzergebnis 4.532 2.781
Abschreibungen 12.751 18.019
EBITDA 12.501 13.757

 

Im Geschäftsjahr 2020/​21 werden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von TEUR 12.751 (i. Vj. TEUR 18.019) vorgenommen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Abschreibungen auf aktivierte Spielernutzungsrechte in Höhe von TEUR 9.265 (i. Vj. TEUR 14.178).

Das Finanzergebnis beläuft sich auf TEUR -4.532 (i. Vj. TEUR -2.781) und beinhaltet insbesondere eine außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen sowie die Zinsaufwendungen für die Anleihen und das Schuldscheindarlehen. Die Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 215 (i. Vj. TEUR 676) resultieren im Wesentlichen aus den ergebniswirksamen Veränderungen der Steuerrückstellungen im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen Betriebsprüfung. Zusammenfassend ergibt sich im Geschäftsjahr 2020/​21 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 4.689 (i. Vj. TEUR 6.697).

iv) Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Geschäftsverlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020/​21 wurden durch die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Res­triktionen signifikant beeinflusst. Insbesondere der fast über die komplette Spielzeit verordnete Ausschluss von Zuschauern hat sich dabei erheblich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ausgewirkt. Durch die frühzeitige Einleitung von notwendigen Maßnahmen, die sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere positiv auf die Ertragslage der Gesellschaft ausgewirkt haben, konnte den Implikationen der COVID-19-Pandemie jedoch entgegengewirkt beziehungsweise diese teilweise abgeschwächt werden. Das sportliche Ergebnis der Lizenzmannschaft wirkt sich ebenfalls auf die wirtschaftliche Lage der HSV Fußball AG aus. Bilanzielle Implikationen aus dem verpassten Aufstieg sowie der Restriktionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind hinreichend berücksichtigt.

Die wirtschaftliche Situation der HSV Fußball AG wird zutreffend widergespiegelt. Die Vermögens- und Finanzlage wird insbesondere aufgrund der soliden Eigenkapitalquote sowie der weiteren Verringerung der Finanzverbindlichkeiten als zufriedenstellend beurteilt. Die Ertragslage ist bedingt durch die umgesetzten Sondermaßnahmen, wie dem Grundstücksverkauf und der verschiedenen Corona-Finanzhilfen, als positiv zu bewerten. Durch diese Maßnahmen konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die sich aufgrund des Ausschlusses von Zuschauern erheblich auf die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis ausgewirkt haben, teilweise kompensiert werden.

d) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren für die HSV Fußball AG sind das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) in Höhe von TEUR 12.501 (i. Vj. TEUR 13.757), die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 55.791 (i. Vj. TEUR 95.653) sowie das Eigenkapital in Höhe von TEUR 31.757 (i. Vj. TEUR 34.446).

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind insbesondere die sportliche Abschlussplatzierung in den Lizenzligen der DFL mit dem 4. Tabellenplatz in der 2. Bundesliga (i. Vj. Tabellenplatz 4), die durchschnittliche Anzahl von Zuschauern bei Heimspielen der Lizenzmannschaft mit 1.000 Zuschauern, hier bezogen auf vier Heimspiele mit eingeschränkter Zulassung von je maximal 1.000 Zuschauern (i. Vj. 47.317 Zuschauern bei zwölf Heimspielen ohne Einschränkungen), sowie die Mitgliederzahlen des HSV e.V. mit circa 84.000 Mitgliedern (i. Vj. 89.000 Mitglieder).

III.  NACHTRAGSBERICHT

Zu Ereignissen von wesentlicher Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, wird auf den Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 verwiesen.

IV.  PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT

a) Prognosebericht

i) Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung

Die HSV Fußball AG plant in der Spielzeit 2021/​22 mit einer Umsatzsteigerung von 40 %. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die insbesondere im Geschäftsjahr 2020/​21 signifikanten Einfluss hatten, werden auch im Geschäftsjahr 2021/​22 die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis beeinträchtigen.

Die grundsätzliche Annahme für die Umsatzsteigerung basiert auf einer graduellen Rückkehr der Zuschauer, die sich über den Saisonverlauf steigern wird. Demnach werden durch die unterstellte schrittweise Gewährung und Zulassung von Zuschauern die Erlöse aus Spielbetrieb auf deutlich höherem Niveau als im Vorjahr erwartet. Die Erlöse aus Werbung, Merchandising und Catering sowie den sonstigen Erlösen werden im Wesentlichen ebenfalls bedingt durch die angenommene Rückkehr der Zuschauer steigend geplant. Durch die in der Sommer-Transferperiode 2021/​22 vollzogenen Transfers von Spielern konnten die Erlöse aus Transferentschädigungen bereits das Niveau des Geschäftsjahres 2020/​21 übersteigen. Lediglich bei Erlösen aus medialen Verwertungsrechten wird insbesondere aufgrund der inzwischen vierten Teilnahme in Folge am Spielbetrieb der 2. Bundesliga sowie der geringeren auszukehrenden Gesamtsumme eine erhebliche Reduktion erwartet.

Die prognostizierten sonstigen betrieblichen Erträge erfahren aufgrund des stark von Sondereffekten geprägten Geschäftsjahres 2020/​21 eine deutliche Reduktion in der Spielzeit 2021/​22. Die entfallenden Sondereffekte im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Grundstücks sowie mit den verschiedenen Corona-Finanzhilfen begründen diesen erheblichen Rückgang.

Gegenüber dem Vorjahr sieht die Planung ein nahezu unverändertes Niveau des Personalaufwands vor. Die Abschreibungen werden über die planmäßige Abschreibungsdauer antizipiert, sodass sich unter Berücksichtigung der Investitionsannahme eine Reduktion zum Vorjahreszeitraum ergibt. Die für das Geschäftsjahr 2021/​22 prognostizierten Materialaufwendungen stehen im Einklang mit den angenommenen steigenden Erlösen aus Merchandising. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden teilweise stark steigend erwartet. Dies wird im Wesentlichen auf erhöhte Aufwendungen aus dem Spielbetrieb, aus den Vermarktungsprovisionen sowie im Allgemeinen den in Analogie zu den Umsatzerlösen stehenden Aufwendungen zurückzuführen sein.

Bei Eintritt der unterstellten Planungsprämissen wird für das laufende Geschäftsjahr mit einem geringfügig positiven EBITDA gerechnet; ein merklicher Rückgang gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr. Abweichungen von der Prognose können sich insbesondere aus Transferaktivitäten in der Winter-Transferperiode, aus sportlichen Erfolgen im DFB-Pokal sowie aus einer abweichenden Annahme der Zulassung von Zuschauern ergeben.

ii) Gesamtbeurteilung zur voraussichtlichen Entwicklung

Das sportliche Abschneiden der Lizenzmannschaft sowie die im Vergleich zum Vorjahr weniger signifikant ausfallenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen die Grundlage für die wirtschaftliche Planung des Geschäftsjahres 2021/​22 dar. In der 2. Bundesliga steht der HSV aktuell nach dem achten Spieltag mit 13 Punkten auf dem siebten Tabellenplatz. Bei den ersten vier Heimspielen waren zwischen 17.100 und 25.000 Zuschauer zugelassen. Das sportliche Abschneiden, insbesondere Aufstieg beziehungsweise Nichtaufstieg, impliziert aufgrund der Erfolgsabhängigkeit diverser Zahlungen eine wesentliche Variabilität des Jahresergebnisses. Auch die Transferaktivitäten sowie ein verändertes Abschneiden im DFB-Pokal können signifikante Einflüsse auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft haben.

b) Risiko- und Chancenbericht

i) Risiken

Das unternehmerische Handeln des HSV ist zwingend mit Risiken verknüpft. Ziel des Risikomanagements des HSV ist es, frühzeitig Risiken zu identifizieren und zu bewerten sowie rechtzeitig erforderliche Gegen- oder Absicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei soll die Gesamtrisikosituation des Clubs auf ein tragfähiges Maß begrenzt werden. Die Risikosituation der HSV Fußball AG ist im Rahmen des Risikomanagements Gegenstand einer rollierenden systematischen Überwachung durch die Fachabteilung und Unternehmensführung. Die Auswahl und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter sowie das Compliance-Management-System tragen den gestiegenen Anforderungen und diversen Risiken des Markt- und Unternehmensumfeldes Rechnung. Diverse Prüfungshandlungen und interne Kontrollmaßnahmen sind in mehreren Richtlinien, wie beispielsweise der Einkaufs-, Datenschutz- oder Zeichnungsrichtlinie kodifiziert.

Die sportliche Leistung der Lizenzmannschaft ist eine wesentliche Einflussgröße für die wirtschaftliche Entwicklung des HSV (strategische Risiken). Gerade die finale Platzierung in der 2. Bundesliga sowie in deren Konsequenz die (Nicht-)Erreichung des Aufstiegs in die Bundesliga ist bestimmender Faktor für die Höhe nahezu aller Ertragspositionen. Variable und vor allem ligaabhängige Verträge sollen das leistungswirtschaftliche Risiko eines nicht erreichten Aufstiegs eindämmen. Flexible Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen ergänzen diese Präventivmaßnahmen und dämmen darüber hinaus Erlösausfälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ein. Im Falle eines Aufstiegs oder bei anderen sportlichen Erfolgen, die wiederum mit Mehrerlösen verbunden sind, können damit verbundene Prämienzahlungen die Gesellschaft finanziell belasten.

Auf möglichen sportlichen Misserfolg kann jeweils kurzfristig mit einer entsprechenden Transferpolitik reagiert werden. Die Abgabe von Spielern führt einerseits zu steigenden Transfererlösen und reduziert andererseits die laufenden Personalaufwendungen, kann das Ergebnis durch Abschreibungen des Spielernutzungsrechts jedoch zusätzlich belasten. Im Gegenzug eröffnen ungeplante sportliche und damit wirtschaftliche Erfolge die Möglichkeit für weitere Investitionen, sei es in den Kader der Lizenzmannschaft oder in die Infrastruktur. Die Selektion und Fortbildung qualifizierter Fachkräfte sowie eine sportmedizinisch anspruchsvolle Versorgung in enger Kooperation mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zielen auf eine permanente Verbesserung der Trainings-, Spiel- und Rehabilitationsbedingungen.

Der HSV trägt seine Heimspiele im Volksparkstadion aus. Aus einer etwaigen Einschränkung der Nutzbarkeit des Volksparkstadions, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen behördlichen Ausschluss von Zuschauern aufgrund der COVID-19-Pandemie, können daher besondere Risiken resultieren. Durch Abschluss entsprechender Versicherungen soll den finanziellen Risiken bei Ausfall von Heim- und Auswärtsspielen entgegengewirkt werden.

Als Teilnehmer der 2. Bundesliga unterwirft der Club sich der Lizenzierung durch die DFL und unterliegt dabei dem Risiko der Nichterfüllung von Lizenzierungsbedingungen (Wettbewerbsrisiken). Gleiches gilt für etwaige Vorschriften der Verbände vor dem Hintergrund der europäischen Clublizenzierung. Des Weiteren kann es durch Verbandsstrafen wie etwa Block- beziehungsweise Tribünensperrungen aufgrund eines Fehlverhaltens innerhalb der Fanszene zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen kommen. Darüber hinaus bilden behördliche Restriktionen, die den Einlass von Zuschauern zu Veranstaltungen des HSV teilweise oder vollständig einschränken, besondere Risiken, die die Ertragslage des Unternehmens erheblich beeinträchtigen können.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sportliche Ergebnisse aufgrund von Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit infolge stattgegebener Einsprüche von Spielgegnern annulliert werden und sich hierdurch Auswirkungen auf die tabellarische Platzierung bis hin zu Auf- und Abstieg ergeben könnten. Ebenso partizipiert der HSV am Erfolg der Zentralvermarktung von TV-Rechten mit dem Risiko des Entfalls der Zentralvermarktung, insbesondere vor dem Hintergrund einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einstellung oder Unterbrechung des Spielbetriebs, oder dem Zahlungsausfall von Partnern.

Ein möglicher Entfall der branchenspezifischen sogenannten 50+1-Regel, die es Investoren in der Regel verwehrt, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Lizenzspielerabteilungen ausgegliedert haben, bietet indes Chancen und Risiken zugleich. Besondere Risiken bestehen im verletzungsbedingten Ausfall von Spielern sowie insgesamt im Leistungsvermögen der verfügbaren Spieler (Personalrisiken). Ein wesentliches Risiko liegt zudem in der Zusammenstellung des Kaders der Lizenzmannschaft und dessen Leistungsfähigkeit. Ebenso besteht ein Risiko, falls Führungskräfte das Unternehmen verlassen oder ausfallen und nicht adäquat ersetzt werden können. Darüber hinaus besteht vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie ein zusätzliches Risiko durch den Ausfall von Spielern oder Mitarbeitern des HSV aufgrund von Infektionen oder behördlich verordneter Quarantäne.

In zunehmendem Maße ist die Geschäftstätigkeit des HSV von der Verfügbarkeit der IT-Systeme abhängig (IT-Risiken). Insbesondere im Ticketing und bei dem Stadionzutritt könnten im Ausfall der IT-Systeme Risiken liegen. Ein Ausfall von Netzwerken oder Systemen gefährdet die Datensicherheit. Durch Investitionen in die IT-Systeme wird versucht, diesen Risiken hinreichend Rechnung zu tragen.

Insbesondere die Vermarktung des HSV bei Sponsoren unterliegt allgemeinen volkswirtschaftlichen Risiken (gesamtwirtschaftliche Risiken). Daher unterliegt der HSV auch der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, die zu Einbrüchen bei den Umsatzerlösen führen kann. Die andauernde wirtschaftliche Unsicherheit infolge der COVID-19-Pandemie bildet entsprechend ein gesamtwirtschaftliches Risiko, welches die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant beeinträchtigen kann.

Der HSV unterliegt dem Risiko von Zinsänderungen (Zinsrisiken), welchem insbesondere durch den Abschluss von Fremdfinanzierungen mit festen Zinssätzen Rechnung getragen wird. Dem HSV stehen zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit Kreditlinien von Banken zur Verfügung. Eine Nichtprolongation der Kreditlinien stellt für den HSV ein Risiko dar (Kreditrisiken). Die Vereinbarungen mit Kreditinstituten beinhalten übliche Verpflichtungen wie die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie als Covenant die Einhaltung eines Kapitaldienstdeckungsgrads.

Der Ausfall von Forderungen stellt ein weiteres Risiko dar (Ausfallrisiken). Dies betrifft vor allem die größeren Sponsoren und weitere Geschäftspartner, Transferforderungen gegen andere Clubs oder Forderungen gegen andere Rechteinhaber, zum Beispiel aus der Zentralvermarktung der medialen Rechte. Durch fortlaufende Verbesserung des bestehenden Debitoren- und Forderungsmanagements wird versucht, das Risiko von Forderungsausfällen so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Implikationen infolge der COVID-19-Pandemie könnte sich das Ausfallrisiko im Geschäftsjahr 2021/​22 und in den Folgejahren erhöhen.

Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus ausstehenden Betriebsprüfungen. Diesen möglichen rechtlichen Risiken wird mit diversen Maßnahmen bewusst auch personell entgegengewirkt. Steuerliche Risiken werden grundsätzlich durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt.

ii) Gesamtaussage zur Risikosituation

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts sind dem Vorstand der Gesellschaft keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt oder absehbar, die ein über das allgemeine Geschäftsrisiko hinausgehendes Risiko darstellen und als solche die Fortführung des HSV bedrohen könnten.

Die andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bilden auch für das Geschäftsjahr 2021/​22 Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant beeinträchtigen können. Die Unternehmensfortführung ist, soweit absehbar, nicht bedroht.

iii) Chancen

Wirtschaftliche Chancen bestehen vor allem in einem besseren sportlichen Abschneiden der Lizenzmannschaft in der 2. Bundesliga, wenngleich sich der hieraus ergebende Effekt zeitversetzt erst in der Folgesaison, zum Beispiel durch höhere Erlöse aus der Verwertung medialer Rechte, auswirkt. Zudem bildet eine über die Annahmen hinausgehende Zulassung von Zuschauern eine wirtschaftliche Chance, welche sich insbesondere auf die Ertragslage positiv auswirkt. Daneben bestehen insbesondere Chancen im Rahmen der Transfertätigkeit, sofern für abzugebende Spieler signifikante Ablösezahlungen erzielt werden können. Die Werthaltigkeit der Marke des HSV hat sich trotz der dritten Spielzeit in der 2. Bundesliga sowie der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nachhaltig stärken können. Das Eröffnet die Chancen für neue Partnerschaften. Des Weiteren wird die fortschreitende Digitalisierung im gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Umfeld als Chance verstanden, die digitale Transformation des HSV fortzusetzen.

V.   ERKLÄRUNG DES VORSTANDS ZUM BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Gemäß den Vorschriften des § 312 AktG wurde vom Vorstand ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit folgender Erklärung abschließt:

„Zu der Vorschrift des § 312 AktG erklären wir, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Sinne des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.“

 

Hamburg, den 30. September 2021

Frank Wettstein

Jonas Boldt

 

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HSV Fußball AG, Hamburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der HSV Fußball AG, Hamburg — bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HSV Fußball AG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

·        entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und

·        vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund-sätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah­resabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

·        identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

·        gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

·        beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

·        ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

·        beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

·        beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

·        führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, 15. Oktober 2021

 

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sabath, Wirtschaftsprüfer

Härle, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates zur Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020/​21

Das Geschäftsjahr 2020/​21 war geprägt von den weiterhin erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und dem zum dritten Mal verpassten Aufstieg der Lizenzmannschaft aus der 2. Bundesliga in die Bundesliga.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 30. Juni 2021, den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/​21 und den Ergebnisverwendungsvorschlag sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 171 und § 314 AktG i. V. m. § 9 Abs. 2b und § 20 Abs. 2 der Satzung der HSV Fußball AG in der Fassung vom 2. Dezember 2020 geprüft und berichtet der Hauptversammlung im Folgenden schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung.

Personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Während des Geschäftsjahres 2020/​21 gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung der Gremien.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

·        Herr Marcell Jansen (Aufsichtsratsvorsitzender)

·        Herr Dr. Andreas C. Peters (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

·        Herr Markus Frömming

·        Herr Felix Goedhart

·        Herr Michael Krall

Vorstand

Dem Vorstand gehören an:

·        Herr Frank Wettstein

·        Herr Jonas Boldt

Überwachung und Beratung des Vorstandes bei der Führung der Geschäfte

Der Aufsichtsrat hat das Geschäftsjahr 2020/​21 eng begleitet und sich kontinuierlich über die Lage sowie den Geschäftsverlauf der HSV Fußball AG informieren lassen. Insgesamt fanden im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 zehn Sitzungen des Aufsichtsrates statt, bei denen nahezu immer alle Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend waren. Außerdem nahm der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil, sofern nicht gremieninterne Besprechungen des Aufsichtsrates Gegenstand der Tagesordnung waren.

Im Rahmen dieser Sitzungen wurden Geschäfte und Maßnahmen, die der Vorstand gemäß der Geschäftsordnung in der Fassung vom 11. Juli 2020 nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen durfte, ausführlich thematisiert und beraten.

Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gab es lediglich einmal: Anlässlich der Beschlussfassung des Aufsichtsrates über den Abschluss eines Kooperationsvertrages legte ein Aufsichtsratsmitglied einen potenziellen Interessenkonflikt nach § 1 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat offen und enthielt sich bei der Beschlussfassung der Stimme.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates

Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit hat der Aufsichtsrat auf die Herausforderungen gelegt, die für den deutschen Profifußball im Allgemeinen und die HSV Fußball AG im Besonderen aus der COVID-19-Pandemie resultieren. Hierzu hat der Aufsichtsrat u. a. vom Vorstand im Verlauf der gesamten Saison i. d. R. zweiwöchentlich ein Reporting zu den liquiditätssichernden Maßnahmen erhalten und auf seinen Sitzungen beraten.

Im dritten Geschäftsjahr in der 2. Bundesliga hat der Aufsichtsrat sich weiterhin wiederholt mit der sportlichen Ausrichtung und Entwicklung beschäftigt. Nach jeweiliger Berichterstattung durch und einem diesbezüglichen Austausch mit Jonas Boldt hat der Aufsichtsrat im Juli 2020 der Verpflichtung eines neuen Cheftrainers der Lizenzmannschaft sowie im Mai 2021 dem Wechsel auf dieser Position zugestimmt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat über Beschlussvorlagen des Vorstandes zu Transferaktivitäten in der Transferperiode I 2020/​21 (Sommer) und der Transferperiode II 2020/​21 (Winter) beraten und entschieden.

Schließlich hat der Aufsichtsrat die Anbahnung und den Abschluss wesentlicher Verträge beratend begleitet und erforderlichenfalls seine Zustimmung erteilt: Hierzu gehörten insbesondere der Vertrag über das Haupt-/​Trikotsponsoring mit der Orthomol pharmazeutische Vertriebs GmbH sowie die Veräußerung des Stadiongrundstückes an die Freie und Hansestadt Hamburg in Verbindung mit einem Erbbaurechtsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils im September 2020, der Vertrag über eine Exklusivpartnerschaft mit der Telekom Deutschland GmbH im Oktober 2020 und die Zeichnung von 31 250 Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital seitens der AMPri Handelsgesellschaft mbH sowie die Änderungs- und Verlängerungsvereinbarung zum Cateringvertrag mit der Aramark Restaurations GmbH jeweils im Dezember 2020.

Arbeit des Finanzausschusses

Der Finanzausschuss bestand im Geschäftsjahr 2020/​21 aus den Aufsichtsratsmitgliedern Felix Goedhart (Vorsitzender) und Michael Krall. Im Geschäftsjahr 2020/​21 fanden vier Sitzungen des Finanzausschusses im Vorfeld von Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Als zuständiges Vorstandsmitglied nahm Frank Wettstein an den Sitzungen des Finanzausschusses teil.

Der Finanzausschuss hat insbesondere die Befassungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates zur finanziellen Lage und Ausstattung der HSV Fußball AG sowie zu Finanzmaßnahmen vorbereitet und diesbezüglich Beschlussempfehlungen abgegeben (im Wesentlichen zum Budget, zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Feststellung des Jahresabschlusses).

Arbeit des Strategieausschusses

Der Strategieausschuss bestand im Geschäftsjahr 2020/​21 aus den Aufsichtsratsmitgliedern Marcell Jansen und Markus Frömming. Im Geschäftsjahr 2020/​21 fanden vier Sitzungen des Strategieausschusses statt, an denen auch Frank Wettstein und Jonas Boldt teilnahmen.

Der Strategieausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben bezüglich der Unternehmensstrategien der HSV Fußball AG.

Prüfung des Jahresabschlusses

nach § 171 AktG

Gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der HSV Fußball AG über die Wahl des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​21 bestellt. Dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/​21 hat der Abschlussprüfer am 15. Oktober 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Sitzung des Finanzausschusses am 27. Oktober 2021 und der Sitzung des Aufsichtsrates am 3. November 2021 wurden die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte eingehend thematisiert. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informierte über Prüfungsschwerpunkte, hob die Sachverhalte hervor, die ihres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind, und stellte die Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer Prüfung dar. Darüber hinaus stand die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Rückfragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. In seiner Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses berichtete Felix Goedhart im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates am 3. November 2021 über die Prüfung der Abschlussunterlagen durch den Finanzausschuss.

Dem abschließenden Ergebnis der eingehenden Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020/​21 und des Ergebnisverwendungsvorschlages zufolge sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2021, sodass dieser festgestellt ist.

Prüfung des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

nach § 314 AktG

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Sitzung des Finanzausschusses am 27. Oktober 2021 und in der Sitzung des Aufsichtsrates am 3. November 2021 thematisiert. Der Vorstand hat in seinem Bericht zu der Vorschrift des § 312 AktG erklärt, dass die Gesellschaft – nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden – bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.

Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen am 15. Oktober 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf Basis eingehender Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände und billigt den Bericht des Vorstandes.

Vergütung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat erhält keine Vergütung.

Bei den Mitarbeitenden der HSV Fußball AG bedankt sich der Aufsichtsrat für die im Geschäftsjahr 2020/​21 unter Pandemiebedingungen geleistete Arbeit.

 

Hamburg, 3. November 2021

für den Aufsichtsrat

Marcell Jansen, Vorsitzender

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Sport

Empörung

Ach, die Empörung bei McLaren könnte kaum größer sein, nachdem die Rennkommissare...

Sport

Ralf Rangnick

Ralf Rangnick könnte als Trainer eine wichtige Figur für den FC Bayern...

Sport

VfL Bochum greift durch: Trainerwechsel als Wendepunkt?

In einem dramatischen Zug hat der VfL Bochum die Fußballwelt aufhorchen lassen:...

Sport

Fußball-Bundesliga

Werder Bremen verursachte in der Fußball-Bundesliga eine Heimpleite für den FC Bayern,...