HSV Fußball AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Bilanz zum 30. Juni 2020
Aktiva
30.06.2020 | 30.06.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Spielernutzungsrechte | 14.363.403,17 | 20.912.206,15 | ||
2. Markenwerte | 41.221.628,66 | 41.221.628,66 | ||
3. Entgeltlich erworbene Software | 189.629,10 | 327.825,16 | ||
4. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 55.774.660,93 | 220.314,34 | 62.681.974,31 |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 49.890.313,34 | 54.341.996,03 | ||
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.066.914,06 | 4.782.421,06 | ||
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 172.687,95 | 55.129.915,35 | 4.571,38 | 59.128.988,47 |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.725,00 | 18.725,00 | ||
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.670.929,04 | 1.670.929,04 | ||
3. Beteiligungen | 129.265,00 | 1.818.919,04 | 62.750,00 | 1.752.404,04 |
112.723.495,32 | 123.563.366,82 | |||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Vorräte | ||||
Waren | 1.943.206,24 | 1.102.946,55 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.085.308,52 | 2.210.775,74 | ||
2. Forderungen aus Transfer | 2.767.019,66 | 21.024.028,77 | ||
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.194.379,00 | 48.434,40 | ||
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.160.874,25 | 9.207.581,43 | 1.817.774,65 | 25.101.013,56 |
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 12.795.973,69 | 17.436.754,12 | ||
23.946.761,36 | 43.640.714,23 | |||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 786.402,96 | 583.638,49 | ||
137.456.659,64 | 167.787.719,54 | |||
Passiva |
||||
30.06.2020 | 30.06.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | ||||
I. Gezeichnetes Kapital | 4.594.134,00 | 4.594.134,00 | ||
II. Kapitalrücklage | 89.035.834,00 | 89.035.834,00 | ||
III. Gewinnrücklagen | ||||
1. Gesetzliche Rücklage | 6.710,94 | 6.710,94 | ||
2. Andere Gewinnrücklagen | 8.307,62 | 15.018,56 | 8.307,62 | 15.018,56 |
IV. Verlustvortrag | -52.501.546,89 | -44.538.250,44 | ||
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -6.697.284,65 | -7.963.296,45 | ||
34.446.155,02 | 41.143.439,67 | |||
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse | 0,00 | 338.139,86 | ||
C. Rückstellungen | ||||
1. Steuerrückstellungen | 1.174.212,57 | 1.959.361,44 | ||
2. Sonstige Rückstellungen | 6.550.084,25 | 5.818.079,41 | ||
7.724.296,82 | 7.777.440,85 | |||
D. Verbindlichkeiten | ||||
1. Anleihen | 19.688.239,06 | 30.323.814,29 | ||
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.104.019,60 | 2.250.228,83 | ||
3. Verbindlichkeiten aus Transfer | 6.725.706,19 | 9.153.116,50 | ||
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.365,32 | 0,00 | ||
5. Sonstige Verbindlichkeiten | ||||
– davon aus Steuern EUR 2.235.006,95 (i.Vj. EUR 4.481.170,43) – | ||||
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 3.130,19 (i.Vj. EUR 569,40) – | 43.645.711,75 | 49.521.561,89 | ||
74.166.041,92 | 91.248.721,51 | |||
E. Rechnungsabgrenzungsposten | 21.120.165,88 | 27.279.977,65 | ||
137.456.659,64 | 167.787.719,54 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020
01.07.2019 – 30.06.2020 | 01.07.2018 – 30.06.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
1. Umsatzerlöse | 95.653.044,82 | 126.004.083,63 | ||
2. Sonstige betriebliche Erträge | 2.921.838,02 | 3.491.428,31 | ||
3. Materialaufwand | ||||
Aufwendungen für bezogene Waren | 3.653.406,33 | 3.290.941,76 | ||
4. Personalaufwand | ||||
a) Löhne und Gehälter | 39.242.578,14 | 42.887.010,90 | ||
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 4.774.088,04 | 44.016.666,18 | 4.469.825,32 | 47.356.836,22 |
– davon für Altersversorgung EUR 53.746,06 (i.Vj. EUR 62.435,06) – | ||||
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 18.019.042,86 | 34.994.639,26 | ||
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 37.147.151,46 | 47.335.843,54 | ||
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 623.213,84 | 74.545,69 | ||
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3.404.634,56 | 3.974.748,87 | ||
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -675.992,28 | 141.337,55 | ||
10. Ergebnis nach Steuern | -6.366.812,43 | -7.524.289,57 | ||
11. Sonstige Steuern | 330.472,22 | 439.006,88 | ||
12. Jahresfehlbetrag | -6.697.284,65 | -7.963.296,45 | ||
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -52.501.546,89 | -44.538.250,44 | ||
14. Bilanzverlust | -59.198.831,54 | -52.501.546,89 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020
I. Allgemeine Angaben
Die HSV Fußball AG hat ihren Sitz in Hamburg und ist dort im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg mit der Nummer HRB 47576 registriert. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des AktG sowie den ergänzenden Regelungen der Satzung der HSV Fußball AG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert und in Staffelform aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wird das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz um die Posten „Spielernutzungsrechte“, „Markenwerte“, „Forderungen aus Transfer“ und „Verbindlichkeiten aus Transfer“ ergänzt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 HGB.
Das vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahr (vom 1. Juli bis 30. Juni) trägt dem Verlauf der Spielzeiten in den Lizenzligen der Deutschen Fußball Liga e.V. Rechnung.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Geschäftsjahr grundsätzlich unverändert beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vermindert. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an den amtlichen AfA-Branchentabellen, soweit wirtschaftlich nicht eine abweichende Nutzungsdauer geboten ist.
Transferentschädigungen werden als sog. Spielernutzungsrechte ausgewiesen und entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrags des jeweiligen Spielers linear abgeschrieben. Zusätzliche Provisionen an Spielervermittler im Zusammenhang mit ablösepflichtigen Spielertransfers werden als Anschaffungsnebenkosten bilanziell berücksichtigt.
Für die bilanzierten Markenwerte wird eine unbegrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden unter Ausübung des Wahlrechts des § 248 Abs. 2 HGB mit ihren Herstellungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter des Sachanlagevermögens mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 werden bei Zugang in voller Höhe abgeschrieben.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise ihren niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt.
Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Das Bestands- und Vertriebsrisiko wird durch Abschreibungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für erkennbare Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziell berücksichtigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber demselben verbundenen Unternehmen werden gemäß dem Bilanzierungswahlrecht saldiert ausgewiesen.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen.
Insbesondere aus den in den Vorjahren aufgedeckten stillen Reserven in den Markenrechten und dem Stadionwert resultieren aufgrund des unterschiedlichen Ansatzes zwischen Handels- und Steuerrecht passive latente Steuern. Aktive latente Steuern ergeben sich insbesondere aufgrund steuerlicher Verlustvorträge. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 32,3 % (i. Vj. 32,3 %). Nach Saldierung der latenten Steuern ergibt sich ein aktiver latenter Steuerüberhang. Die Gesellschaft übt das gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB gewährte Aktivierungswahlrecht analog zum Vorjahr nicht aus und verzichtet auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern.
Das Grundkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und beinhaltet 4.594.134 Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00.
Zuschüsse werden in den Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt und ertragswirksam über die Laufzeit des Sachanlagevermögens linear aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden nach vernünftiger und kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist, unter Angabe der Abschreibungen bis zum 30. Juni 2020, im dem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
Die Abschreibungen auf Spielernutzungsrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 3.130).
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände betreffen zum 1. Juli 2017 in Betrieb genommene und selbst erstellte Software. Der Buchwert beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0 (i. Vj. TEUR 220). Hierfür lag im Vorjahr, abzüglich der hierauf entfallenden passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 71), eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB vor.
Die Gesellschaft ist mit TEUR 19 (74,9 %) am Stammkapital in Höhe von TEUR 25 der HSV-Campus gemeinnützige GmbH (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB) mit Sitz in Hamburg (HRB 135632) beteiligt. Der vorläufige Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 der HSV-Campus gemeinnützige GmbH weist einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 307 sowie ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 675 aus.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet Ausleihungen an den Hamburger Sport-Verein e. V. („HSV e.V.“) in Höhe von TEUR 1.671 (i. Vj. TEUR 1.671).
Darüber hinaus ist die Gesellschaft mit TEUR 126 (25,1 %) am Stammkapital in Höhe von TEUR 500 der Athleticum am Volkspark GmbH (Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB) mit Sitz in Hamburg (HRB 150686) beteiligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Athleticum am Volkspark GmbH wies einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 221 sowie ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 266 aus.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.085 (i. Vj. TEUR 2.211) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den Forderungen aus Transfer in Höhe von TEUR 2.767 (i. Vj. TEUR 21.024) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.194 (i. Vj. TEUR 48) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen TEUR 2.194 (i. Vj. TEUR 46) gegen Gesellschafter.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 48) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 2.194 (i. Vj. TEUR 0) um sonstige Vermögensgegenstände.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 2.161 (i. Vj. TEUR 1.818) haben TEUR 159 (i. Vj. TEUR 143) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag EUR 4.594.134,00 und ist in 4.594.134 Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 eingeteilt.
Der Vorstand wurde mit Satzungsänderung in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2024 durch Ausgabe neuer Namensaktien zum Nennbetrag von EUR 1,00 (Nennbetragsaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens in Höhe von EUR 66.318,00, zu erhöhen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Das genehmigte Kapital beträgt zum 30. Juni 2020 EUR 66.318,00.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Die Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 338) wurden im Zusammenhang mit dem Umbau des Volksparkstadions gebildet.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 6.550 betreffen Rückstellungen für personalbezogene Verpflichtungen (TEUR 1.946), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 4.462) sowie Rückstellungen für Zinsen aus Betriebsprüfungen (TEUR 142).
Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag TEUR |
RLZ bis 1 Jahr TEUR |
RLZ über 1 Jahr TEUR |
RLZ mehr als 5 Jahre TEUR |
besicherte Beträge TEUR |
|
Anleihen | 19.688 | 2.231 | 17.457 | 10.839 | 0 |
(i. Vj.) | 30.324 | 12.863 | 17.461 | 12.496 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.104 | 4.104 | 0 | 0 | 0 |
(i. Vj.) | 2.250 | 2.250 | 0 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Transfer | 6.726 | 5.352 | 1.374 | 0 | 0 |
(i. Vj.) | 9.153 | 5.578 | 3.575 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 |
(i. Vj.) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
sonstige Verbindlichkeiten | 43.646 | 13.294 | 30.352 | 9.000 | 29.108 |
(i. Vj.) | 49.522 | 12.797 | 36.725 | 13.000 | 33.267 |
Summe | 74.166 | 24.983 | 49.183 | 19.839 | 29.108 |
(i. Vj.) | 91.249 | 33.488 | 57.761 | 25.496 | 33.267 |
Die Anleihen beziehen sich auf die Emission von Inhaberschuldverschreibungen im September 2012, die im Rahmen der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen wurden sowie auf die Emission von Inhaberschuldverschreibungen in einem Volumen von TEUR 17.458 im März 2019.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten für ein Schuldscheindarlehen nebst hierfür abgegrenzten Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 29.108. Dieser Betrag ist grundpfandrechtlich besichert.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten belaufen sich auf TEUR 21.120.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 95.653 wurden im Geschäftsjahr 2019/20 im Wesentlichen im Inland erzielt und gliedern sich in die folgenden Bereiche:
2019/20 | 2018/19 | |||
Umsatzerlöse | TEUR | % | TEUR | % |
Spielbetrieb | 22.054 | 23,1 | 33.351 | 26,5 |
Werbung | 14.350 | 15 | 15.355 | 12,2 |
Mediale Verwertungsrechte | 23.156 | 24,2 | 27.325 | 21,7 |
Transferentschädigungen | 13.540 | 14,1 | 27.876 | 22,1 |
Merchandising & Catering | 10.305 | 10,8 | 9.958 | 7,9 |
Sonstige Erlöse | 12.248 | 12,8 | 12.138 | 9,6 |
Summe | 95.653 | 100 | 126.004 | 100 |
Die sonstigen Erlöse beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 343. Diese entfallen insbesondere auf Erstattungen von Produktionskosten, Verbandserlöse sowie auf mediale Verwertungsrechte.
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 2.922 (i. Vj. TEUR 3.491) sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 900 (i. Vj. TEUR 191), Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 338 (i. Vj. TEUR 438) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 20) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 37.147 (i. Vj. TEUR 47.336) beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 175 (i. Vj. TEUR 244) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 10 (i. Vj. TEUR 23). Die periodenfremden Aufwendungen beinhalten unter anderem Verbandsabgaben, Versicherungsnachzahlungen sowie Vermarktungsprovisionen für vorangegangene Spielzeiten.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 33 (i. Vj. TEUR 33) enthalten, welche in voller Höhe aus verbundenen Unternehmen erzielt wurden.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 801 (i. Vj. TEUR 0) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 125 (i. Vj. TEUR 145) aus ergebniswirksamen Veränderungen der Steuerrückstellungen enthalten.
Sonstige Steuern
In den Sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 76 (i. Vj. TEUR 0) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 190 (i. Vj. TEUR 240) aus ergebniswirksamen Veränderungen der Steuerrückstellungen enthalten.
V. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 19.440 und setzt sich wie folgt zusammen:
Aus diversen Miet- und Leasingverträgen sowie ähnlichen Verpflichtungen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 16.140 (i. Vj. TEUR 15.629), davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 3.913 (i. Vj. TEUR 3.746) und gegenüber assoziierten Unternehmen TEUR 125 (i. Vj. TEUR 188).
Aufgrund einer Beteiligung an der Athleticum am Volkspark GmbH, Hamburg, in Höhe von TEUR 126 (i. Vj. TEUR 63) hat die Gesellschaft erklärt, auf Anforderung der Geschäftsführung der Athleticum am Volkspark GmbH, Hamburg, die Beteiligung bis zum 22. Januar 2021 auf bis zu TEUR 251 zu erhöhen. Die Einzahlungsverpflichtung beträgt zum 30. Juni 2020 noch TEUR 125.
Der SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardère Sports Germany GmbH), Hamburg, wurde ein Besserungsschein im Wert von maximal TEUR 3.300 gewährt. Dieser Besserungsschein besteht aus möglichen Prämienzahlungen, die vom Eintritt ambitionierter sportlicher Erfolge (Teilnahme UEFA Champions League) in der Zukunft abhängig sind. Die Verbindlichkeit lebt erst mit Bedingungseintritt wieder auf.
Ferner besteht folgendes Haftungsverhältnis:
Im Rahmen der Ausgliederung hat die HSV Fußball AG dem verbundenen Unternehmen HSV e.V. ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.671 gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Zum Bilanzstichtag beträgt die Darlehensforderung inklusive aufgelaufener Zinsen TEUR 1.810. Die HSV Fußball AG hat erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen am Laufzeitende auf eine etwaig verbleibende Rückzahlungsforderung zu verzichten, soweit der HSV e.V. die Rückführung nicht aus Liquiditätsüberschüssen seiner wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder aus sonstigem freien Vermögen, das ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit zur Verfügung steht, bewirken kann. Derzeit wird das Risiko aus diesem Schuldbefreiungsversprechen in Anspruch genommen zu werden als gering eingestuft.
Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt wurden 292 Mitarbeiter im Sinne des § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt, die sich in nachfolgende Gruppen unterteilen lassen:
2019/20 | |
Angestellte | 208 |
Lizenzspieler | 29 |
Vertragsamateure | 55 |
Summe | 292 |
Darüber hinaus wurden 261 Mitarbeiter im Durchschnitt als Teilzeit-/Aushilfskräfte beschäftigt, die insbesondere zur Abdeckung von Belastungsspitzen an den Heimspieltagen eingesetzt werden.
Organe
Organe der HSV Fußball AG, Hamburg, sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Vorstand
Dem Vorstand gehören an:
Frank Wettstein, Kaufmann, Vorstand, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender bis zum 28. März 2020, sowie Jonas Boldt, Kaufmann, Vorstand.
Aus dem Vorstand ausgeschieden:
Bernd Hoffmann, Kaufmann, Vorstandsvorsitzender bis zum 28. März 2020.
Bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder nach § 285 Nr. 9a) und b) HGB macht die Gesellschaft von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Marcell Jansen, ehemaliger Fußballprofi und geschäftsführender Gesellschafter der MJ Beteiligungs GmbH, Hamburg, Präsident des Hamburger Sport-Verein e. V., Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 28. März 2020,
Dr. Andreas C. Peters, Rechtsanwalt bei der GSK Stockmann Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats,
Markus Frömming, geschäftsführender Gesellschafter der BRANDS ALIVE GmbH, Hamburg,
Felix Goedhart, Vorstandsvorsitzender der Blue Elephant Energy AG, Hamburg, sowie
Michael Krall, im Ruhestand, ehemaliger CFO und Stellvertretender Sprecher des Vorstands der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg.
Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:
Max-Arnold Köttgen, Mitglied des Vorstands der Remondis SE & Co. KG, Lünen/Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum 28. März 2020, sowie
Thomas Schulz, Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung der Endlich zu Hause Immobilienfinanzierung GmbH, Reinbek, Vizepräsident des Hamburger Sport-Verein e. V., Hamburg, Aufsichtsrat bis zum 28. März 2020.
Dem Aufsichtsrat werden keine Vergütungen gewährt.
Honorar des Abschlussprüfers
Für das Geschäftsjahr 2019/20 wurden folgende Honorare für Dienstleistungen des Abschlussprüfers als Aufwand erfasst:
TEUR | |
a) Abschlussprüfungsleistungen | 26 |
b) andere Bestätigungsleistungen | 3 |
c) Steuerberatungsleistungen | 0 |
d) sonstige Leistungen | 0 |
Summe | 29 |
Im Geschäftsjahr 2019/20 enthält das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Vorstand schlägt vor, den zum 30. Juni 2020 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 59.198.831,54 auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag wurden die Spieler Berkay Özcan (Istanbul Basaksehir FK) und Julian Pollersbeck (Olympique Lyon) dauerhaft zu neuen Clubs transferiert. Der Spieler David Bates wechselt für die Spielzeit 2020/21 auf Leihbasis zum belgischen Club Cercle Brügge. Die Spieler Klaus Gjasula, Simon Terodde, Toni Leistner und Moritz Heyer wurden nach dem Bilanzstichtag für den Kader der Lizenzmannschaft verpflichtet. Darüber hinaus wurde die Position des Cheftrainers mit Daniel Thioune neu besetzt.
Die Teilnahme an der 2. Bundesliga begann für den HSV mit einem Sieg zum Saisonauftakt gegen die Mannschaft von Fortuna Düsseldorf sowie einem darauffolgenden Sieg gegen die Mannschaft vom SC Paderborn, sodass der HSV nach dem zweiten Spieltag auf dem ersten Tabellenplatz der 2. Bundesliga steht.
Nach der Niederlage bei der SG Dynamo Dresden ist der HSV in der ersten Hauptrunde des DFB-Pokals ausgeschieden.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) in der Fassung vom 23. September 2020 sind Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen grundsätzlich bis mindestens 30. November 2020 untersagt. Allerdings kann dem HSV gemäß § 9 Abs. 7 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine höhere Teilnehmerzahl durch die zuständige Behörde genehmigt werden. Diese Entwicklung hat insbesondere über die Erlöse aus Spielbetrieb signifikanten Einfluss auf die Ertragslage des Unternehmens im Geschäftsjahr 2020/21.
Mit Unterzeichnung des Werbevertrags vom 13. September 2020 vereinbarten die HSV Fußball AG und die Orthomol pharmazeutische Vertriebs GmbH eine Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022. Neben der Funktion als neuem offiziellen Hauptsponsor des HSV beinhaltet die Vereinbarung vielseitige Werberechte und als elementarsten Bestandteil der Zusammenarbeit die Präsenz als Trikot-Werbepartner.
Am 16. September 2020 unterzeichneten die HSV Fußball AG und die Freie und Hansestadt Hamburg eine Absichtserklärung über die Neustrukturierung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück des Volksparkstadions. Die Absichtserklärung sieht vor, dass die Freie und Hansestadt Hamburg das mit dem Volksparkstadion bebaute Grundstück nach Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft zum Verkehrswert von TEUR 23.500 erwirbt und der HSV Fußball AG im Gegenzug ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis 2087 zuzüglich einer Verlängerungsoption bis 2117 einräumt. Der marktübliche jährliche Erbbauzins wird 1,8 % vom Grundstückswert betragen. Durch die Neustrukturierung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück des Volksparkstadions sollen der HSV Fußball AG infrastrukturelle Investitionen in das Stadiongebäude, insbesondere in Hinblick auf die auch im Volksparkstadion stattfindende EURO 2024, ermöglicht werden.
Hamburg, den 29. September 2020
Frank Wettstein
Jonas Boldt
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019/20
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
01.07.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Abgänge EUR |
30.06.2020 EUR |
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Spielernutzungsrechte | 64.385.015,71 | 7.722.603,66 | 0,00 | 29.159.171,38 | 42.948.447,99 |
2. Markenwerte | 41.221.628,66 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 41.221.628,66 |
3. Entgeltlich erworbene Software | 1.618.276,33 | 21.183,36 | 0,00 | 306.944,75 | 1.332.514,94 |
4. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | 660.939,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 660.939,34 |
107.885.860,04 | 7.743.787,02 | 0,00 | 29.466.116,13 | 86.163.530,93 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 146.233.668,65 | 4.733,36 | 0,00 | 2.379.530,55 | 143.858.871,46 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 16.227.086,69 | 1.208.301,86 | 364.672,82 | 1.023.582,45 | 16.776.478,92 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.571,38 | 532.789,39 | -364.672,82 | 0,00 | 172.687,95 |
162.465.326,72 | 1.745.824,61 | 0,00 | 3.403.113,00 | 160.808.038,33 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.725,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.725,00 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.670.929,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.670.929,04 |
3. Beteiligungen | 62.750,00 | 66.515,00 | 0,00 | 0,00 | 129.265,00 |
1.752.404,04 | 66.515,00 | 0,00 | 0,00 | 1.818.919,04 | |
272.103.590,80 | 9.556.126,63 | 0,00 | 32.869.229,13 | 248.790.488,30 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
01.07.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
30.06.2020 EUR |
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Spielernutzungsrechte | 43.472.809,56 | 14.177.671,64 | 29.065.436,38 | 28.585.044,82 |
2. Markenwerte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
3. Entgeltlich erworbene Software | 1.290.451,17 | 159.379,42 | 306.944,75 | 1.142.885,84 |
4. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | 440.625,00 | 220.314,34 | 0,00 | 660.939,34 |
45.203.885,73 | 14.557.365,40 | 29.372.381,13 | 30.388.870,00 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 91.891.672,62 | 2.266.859,50 | 189.974,00 | 93.968.558,12 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 11.444.665,63 | 1.194.817,96 | 929.918,73 | 11.709.564,86 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
103.336.338,25 | 3.461.677,46 | 1.119.892,73 | 105.678.122,98 | |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
3. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
148.540.223,98 | 18.019.042,86 | 30.492.273,86 | 136.066.992,98 |
Buchwerte | ||
30.06.2020 EUR |
30.06.2019 EUR |
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Spielernutzungsrechte | 14.363.403,17 | 20.912.206,15 |
2. Markenwerte | 41.221.628,66 | 41.221.628,66 |
3. Entgeltlich erworbene Software | 189.629,10 | 327.825,16 |
4. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 220.314,34 |
55.774.660,93 | 62.681.974,31 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 49.890.313,34 | 54.341.996,03 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.066.914,06 | 4.782.421,06 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 172.687,95 | 4.571,38 |
55.129.915,35 | 59.128.988,47 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.725,00 | 18.725,00 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.670.929,04 | 1.670.929,04 |
3. Beteiligungen | 129.265,00 | 62.750,00 |
1.818.919,04 | 1.752.404,04 | |
112.723.495,32 | 123.563.366,82 |
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020
I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS
Gegenstand der HSV Fußball AG („HSV“) ist die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Fußballsport innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutscher Fußball-Bund e.V. („DFB“), des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL“), insbesondere durch Fortführung des ehemaligen Geschäftsbereichs Profifußball des Hamburger Sport-Verein e.V. („HSV e.V.“) einschließlich der Verwertung und Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Rechte. Die Gesellschaft soll – soweit rechtlich möglich – Träger aller Zulassungen und Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, zur Benutzung von Einrichtungen und zur Durchführung nationaler oder internationaler Clubwettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Zulassungen und Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des DFB und des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. sowie der Einrichtungen der DFL. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an und die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Die bestehenden Beteiligungen werden demnach auch zukünftig gehalten. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen vom DFB und vom DFL Deutsche Fußball Liga e.V. lizenzierten Fußball-Kapitalgesellschaften ist jedoch verbandsrechtlich ausgeschlossen.
Die HSV Fußball AG verfolgt ihre derzeitigen wirtschaftlichen Aktivitäten insbesondere aufgrund der mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2014 erfolgten Ausgliederung des Geschäftsbereichs Profifußball aus dem HSV e.V. auf die HSV Fußball AG.
Der HSV e.V. ist der Mehrheitsaktionär und im verbandsrechtlichen Sinne der Mutterverein der HSV Fußball AG. Dem Mutterverein sollen nach den Statuten der DFL grundsätzlich mehr als 50 % der Stimmrechte zustehen. Zum Abschlussstichtag verfügt der Mutterverein über rund 76 % der Stimmrechte und Kapitalanteile.
Die Unternehmensleitung erfolgt durch den Vorstand der HSV Fußball AG, dem Frank Wettstein und Jonas Boldt angehören.
Die Überwachung des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat, dem Marcell Jansen, Aufsichtsratsvorsitzender, Dr. Andreas C. Peters, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Markus Frömming, Felix Goedhart und Michael Krall angehören. Die Satzung der HSV Fußball AG sieht vor, dass der HSV e.V. das Recht hat, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der HSV Fußball AG zu entsenden, solange er Aktionär der Gesellschaft ist. Derzeit hat der HSV e.V. seinen Präsidenten Marcell Jansen in den Aufsichtsrat der HSV Fußball AG entsandt.
Innerhalb des Aufsichtsrats ist ein Finanzausschuss etabliert. Dem Finanzausschuss gehören Felix Goedhart, Ausschussvorsitzender, und Michael Krall an. Der Finanzausschuss tagt regelmäßig zur Vorbereitung der turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen unter Anwesenheit des für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglieds Frank Wettstein und bereitet im Wesentlichen die Entscheidungen des Gesamtplenums zum Budget, zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Feststellung von Abschlüssen vor.
Im Geschäftsjahr 2019/20 hat der Aufsichtsrat zudem einen Strategieausschuss bestellt, dem Marcell Jansen und Markus Frömming angehören. Der Strategieausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben bezüglich der Unternehmensstrategien der HSV Fußball AG.
Die HSV Fußball AG ist gemäß Lizenzierungsordnung der DFL verpflichtet, ein Nachwuchsleistungszentrum zu führen, das den Anforderungen der Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen entspricht. Diese Aufgabe hat die HSV Fußball AG für die Mannschaften des Grundlagen- und Aufbaubereichs (bis zur U15) teilweise an den HSV e.V. übertragen. Auf Grundlage einer Dienstleistungsvereinbarung werden dem HSV e.V. die entstehenden Aufwendungen, soweit diese zur Errichtung und Unterhaltung eines Leistungszentrums für den Grundlagen- und Aufbaubereich notwendig sind, zuzüglich einer Dienstleistungsgebühr erstattet.
Die HSV Fußball AG ist mit 74,9 % Mehrheitsgesellschafterin der HSV-Campus gemeinnützige GmbH, Hamburg („HSV-Campus gGmbH“). Neben der HSV Fußball AG hält Alexander Otto die weiteren Geschäftsanteile dieser Gesellschaft. Die HSV-Campus gGmbH hat als Teil des Gesamtprojekts HSV-Campus das am 6. Juni 2017 offiziell eingeweihte Gebäude des Nachwuchsleistungszentrums (Alexander-Otto-Akademie) errichtet und vermietet dieses an die HSV Fußball AG. Ihre Überschüsse führt die HSV-Campus gGmbH gemeinnützigen Zwecken zu.
Darüber hinaus hält die HSV Fußball AG 25,1 % der Anteile an der im Jahr 2018 gegründeten Athleticum am Volkspark GmbH, Hamburg, deren Unternehmensgegenstand die Förderung und Erbringung von sportmedizinischen, orthopädischen, physiotherapeutischen, rehabilitatorischen sowie weiteren mit dem Spektrum der Sportmedizin verbundenen Gesundheitsleistungen ist. Die Gesellschaft hat ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen.
Die HSV Fußball AG erzielt ihre wesentlichen Erlöse aus der Vermarktung medialer Verwertungsrechte, im Bereich Spielbetrieb aus Ticketing und Hospitality, aus der Vermarktung von club- und stadiongeborenen Rechten (Werbung), aus Transferentschädigungen sowie aus Merchandising und Catering. Hierbei konzentriert sich die HSV Fußball AG vor allem auf ihr Kerngeschäft Profifußball mit dem Ziel, die Lizenzmannschaft kontinuierlich weiterzuentwickeln und kurz- bis mittelfristig in die Bundesliga zurückzukehren. Dies soll nach dem knapp verpassten Aufstieg in der abgelaufenen Spielzeit 2019/20 insbesondere durch die erfolgte Neubesetzung der Cheftrainer-Position mit Daniel Thioune erreicht werden. Dabei sollen weiterhin eigene Nachwuchsspieler in den Kader der Lizenzmannschaft integriert werden.
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit stellt die internationale Vermarktung ebenfalls eine attraktive, zukunftsorientierte Erlösquelle dar. Die internationale Vermarktung wird neben dem bestehenden Zielmarkt China sowie den Zielmärkten der DFL insbesondere in Dänemark weiter intensiviert. Dies zeigt sich sowohl in der Umsetzung eigener Produkte, wie Camps der HSV-Fußballschule als auch in der Entwicklung von Unternehmenskooperationen zum Marktangang im Zielmarkt oder der Unterstützung des Markteintritts in Deutschland.
Zusätzlich nutzt der HSV weiterhin seine Eigenmedien, um die Vermarktung des Clubs weiter voranzutreiben, Reichweiten zu erhöhen und markenstärkend sowie -prägend zu agieren. Neben etablierten Medien wie dem Print- und Digital-Vereinsmagazin HSVlive, einem Spieltagsheft und einem Kids-Magazin werden hierfür vornehmlich digitale Kanäle genutzt – auch und vor allem, um die jüngeren Zielgruppen für den Club zu begeistern und zu gewinnen. Die Gesamtreichweite des HSV über seine Clubmedien inklusive Social Media, App, HSVtv, Podcast und HSVnetradio konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Zum Stichtag 30. Juni 2020 erreichte der Club auf digitalen Wegen weltweit monatlich mehr als 2,5 Millionen User.
Darüber hinaus ist sich der HSV seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und engagiert sich mit seiner Stiftung „Der Hamburger Weg“ unter anderem im Bereich der Förderung der Erziehung, der Bildung, des Sports, der Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
II. WIRTSCHAFTSBERICHT
a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft befand sich im Jahr 2019 das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs, jedoch hat sich die konjunkturelle Dynamik verlangsamt. Das Bruttoinlandsprodukt legte gemäß dem Statistischen Bundesamt 2019 um 0,6 % (i. Vj. 1,5 %) zu. Der Wachstumskurs konnte im ersten Halbjahr 2020 nicht fortgeführt werden. Infolge der weltweiten COVID-19-Pandemie ist auch die deutsche Wirtschaft stark betroffen. Im ersten Quartal 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt daher um 2,0 % zum Vorquartal gesunken. Der massive Rückgang im zweiten Quartal 2020 um 9,7 % stellt den stärksten Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen Bruttoinlandsprodukt-Berechnung für Deutschland im Jahr 1970 dar. Für das Jahr 2020 prognostiziert die Bundesregierung insgesamt einen Rückgang in Höhe von 5,8 % gegenüber dem Vorjahr.
Im DFL Wirtschaftsreport 2020 wurde die wirtschaftliche Entwicklung durch die DFL ausgewertet. Demnach wurde in der Spielzeit 2018/19 der positive Trend der vergangenen Jahre abermals fortgeschrieben. Das Umsatzwachstum der beiden Lizenzligen der DFL betrug in der Saison 2018/19 gegenüber der Vorsaison 8,6 %, sodass die Umsätze der 36 Clubs bei EUR 4,8 Mrd. lagen, wobei hiervon EUR 4,0 Mrd. auf die Bundesliga und EUR 0,8 Mrd. auf die 2. Bundesliga entfielen. Damit wurde zum 15. Mal in Folge ein Umsatzrekord aufgestellt. Ursächlich für das Umsatzwachstum waren vor allem die Mehreinnahmen aus der Vermarktung der nationalen Medienrechte.
Die Erlöse der Bundesliga verteilen sich dabei wie folgt: Die Medienerlöse beliefen sich auf 36,9 % (EUR 1.483 Mio.), die Werbeerlöse auf 21,0 % (EUR 845 Mio.), die Erlöse aus Spielbetrieb auf 12,9 % (EUR 520 Mio.), die Merchandisingerlöse auf 4,4 % (EUR 176 Mio.), die Transfererlöse auf 16,8 % (EUR 675 Mio.) sowie die sonstigen Erlöse auf 8,0 % (EUR 320 Mio.).
Die Erlöse der 2. Bundesliga sind folgendermaßen verteilt: Die Medienerlöse betrugen 32,0 % (EUR 250 Mio.), die Werbeerlöse 20,2 % (EUR 158 Mio.), die Erlöse aus Spielbetrieb 16,8 % (EUR 131 Mio.), die Merchandisingerlöse 4,9 % (EUR 38 Mio.), die Transfererlöse 12,3 % (EUR 96 Mio.) sowie die sonstigen Erlöse 13,8 % (EUR 108 Mio.).
In den Ergebnissen, die sich auf die zentralvermarkteten nationalen TV-Rechte beziehen, spiegelt sich auch die Attraktivität der Bundesliga und der 2. Bundesliga wider. So hat die DFL im September 2020 verkündet, dass für die Spielzeit 2020/21, trotz der herrschenden COVID-19-Pandemie, erneut mit einer Steigerung der Erlöse in Höhe von 2,0 % (i. Vj. 10,0 %) gerechnet werden kann.
Während die beiden Lizenzligen der DFL in der Saison 2018/19 noch 18,9 Millionen Zuschauer zu verzeichnen hatten, kamen in der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Saison 2019/20 lediglich 13,7 Millionen Zuschauer in die Stadien der 36 Clubs der Bundesligen. Nach Beginn der Pandemie wurde der Spielbetrieb zunächst ab Mitte März 2020 eingestellt. Der Spielbetrieb konnte unter Berücksichtigung eines strengen Hygienekonzepts, welches unter anderem den vollständigen Ausschluss von Zuschauern vorsah, Mitte Mai 2020 wiederaufgenommen werden.
Das Eigenkapital der beiden Lizenzligen konnte im Geschäftsjahr 2018/19 erneut gesteigert werden. Die Eigenkapitalquote der Clubs der Bundesliga betrug im Geschäftsjahr 2018/19 47,7 % (i. Vj. 43,1 %). Noch stärker verbesserte sich die Eigenkapitalquote der Clubs der 2. Bundesliga auf 27,4 % im Geschäftsjahr 2018/19 (i. Vj. 16,6 %).
Die Restriktionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben einen signifikanten, mittelbar sowie unmittelbar negativen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Clubs der beiden Lizenzligen. Entsprechend ist nicht davon auszugehen, dass der Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt werden kann.
b) Geschäftsverlauf
Der Zuschauerschnitt belief sich in der Saison 2019/20 unter Berücksichtigung von zwölf besuchten Meisterschaftsspielen auf 47.317 Zuschauer (i. Vj. 48.989), wobei hier nicht die sich positiv auswirkenden Spiele des Saisonendspurts enthalten sind. Im nationalen Zuschauervergleich unter den 36 Clubs der beiden Lizenzligen belegt der HSV als Zweitligist Platz acht (i. Vj. Platz sieben).
Im Geschäftsjahr 2019/20 konnte das Wachstum der Mitgliederzahlen des HSV e.V. fortgesetzt werden. Mit mehr als 89.000 Mitgliedern belegt der HSV e.V. den siebten Platz in der Rangliste der mitgliederstärksten deutschen Fußballclubs und zählt zugleich zu den 25 mitgliederstärksten Sportvereinen der Welt.
Zu Saisonbeginn der Spielzeit 2019/20 wurde die Lizenzmannschaft des HSV nach dem verpassten Wiederaufstieg in die Bundesliga umfassend verändert. Den Abgängen der Spieler Jann-Fiete Arp, Morten Behrens, Marco Drawz, Arianit Ferati, Lewis Holtby, Tatsuya Ito, Vasilije Janjicic, Pierre-Michel Lasogga, Patric Pfeiffer, Finn Porath, Gotoku Sakai, Douglas Santos und Matti Steinmann standen Zugänge der Spieler Xavier Amaechi, Ewerton, Jeremy Dudziak, Jan Gyamerah, Daniel Heuer Fernandes, Lukas Hinterseer, David Kinsombi, Sonny Kittel, Tim Leibold und Timo Letschert gegenüber. Zudem wurden die Spieler Adrian Fein und Martin Harnik ausgeliehen sowie die Spieler David Bates, Aaron Opoku, Berkay Özcan und Manuel Wintzheimer verliehen. In der Wintertransferperiode wurden Jordan Beyer, Joel Pohjanpalo sowie Louis Schaub auf Leihbasis verpflichtet, wohingegen Jonas David verliehen wurde.
Die Saison 2019/20 begann für den HSV mit einem Unentschieden gegen den SV Darmstadt 98 sowie vier darauffolgenden Siegen gegen den 1. FC Nürnberg, VfL Bochum, Karlsruher SC und Hannover 96. In den restlichen zwölf Spielen der ersten Saisonhälfte wurden weitere 17 Punkte erzielt, sodass der HSV die Hinrunde mit 30 Punkten auf dem zweiten Tabellenplatz beendete. Der Auftakt des DFB-Pokal gelang mit einem Sieg beim Drittligisten Chemnitzer FC, ehe der HSV in der zweiten Runde im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart aus dem Wettbewerb ausschied.
Aus den ersten acht Spielen der Rückrunde wurden nach vier Siegen, zwei Unentschieden sowie zwei Niederlagen insgesamt 14 Punkte erzielt. Nach dem 25. Spieltag erfolgte aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Aussetzung des Spielbetriebs. Infolge der Entwicklung eines Hygienekonzepts durch die Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball der DFL, das unter anderem den Ausschluss von Zuschauern beinhaltete, konnte der Spielbetrieb nach zehnwöchiger Unterbrechung wiederaufgenommen werden. Aus den restlichen neun Spielen konnte der HSV lediglich zehn Punkte erzielen, sodass die Saison mit 54 Punkten auf dem vierten Tabellenplatz beendet wurde. Aufgrund der temporären Aussetzung des Spielbetriebs fand der 34. Spieltag der Saison 2019/20 erst sechs Wochen nach der ursprünglichen Ansetzung am 28. Juni 2020 statt. Im Anschluss an die Saison wurde der zum 30. Juni 2020 auslaufende Vertrag mit Cheftrainer Dieter Hecking nicht verlängert.
Der Spielbetrieb der U21 sowie der weiteren Nachwuchsmannschaften wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie vorzeitig abgebrochen, sodass die Wertung in der Regel unter Anwendung der Quotientenregelung (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel) erfolgte. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das sportliche Abschneiden der U21 und der Mannschaften des Leistungsbereichs (U16 bis U19) bis zum vorzeitigen Saisonabbruch:
Mannschaft | Liga/Spielklasse | Platzierung 2019/20 | Platzierung 2018/19 |
U21 | Regionalliga Nord (18 Teilnehmer) | 14. | 7. |
U19 A-Junioren | A-Bundesliga Nord-Nordost (14 Teilnehmer) | 7. | 7. |
U17 B-Junioren | B-Bundesliga Nord-Nordost (14 Teilnehmer) | 4. | 4. |
U16 B-Junioren II | B-Regionalliga Nord (14 Teilnehmer) | 2. | 2. |
Hinsichtlich der finanziellen Zielsetzungen konnte das Umsatzziel von geringfügig über EUR 100,0 Mio. nicht erreicht werden, was ausschließlich auf die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen zurückzuführen ist. Infolgedessen konnten die Umsatzprognosen in den Bereichen Spielbetrieb, mediale Verwertungsrechte sowie sonstige Erlöse nicht eingehalten werden. So sind insbesondere die Erlöse aus Spielbetrieb aufgrund des Ausschlusses von Zuschauern bei den verbliebenen neun Ligaspielen, davon fünf Heimspiele, erheblich hinter den Zielen geblieben. Die Erwartungen in den Erlösbereichen Werbung, Transferentschädigungen sowie Merchandising und Catering wurden hingegen trotz der massiven Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erreicht.
Der erwartete Personalaufwand konnte trotz beabsichtigter unveränderter Höhe im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert werden, was im Wesentlichen auf die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Maßnahme in Form der Beantragung von Kurzarbeit sowie der von der Lizenzmannschaft umgesetzten Bereitschaft auf Verzicht von Gehalts- und Prämienzahlungen zurückzuführen ist. Der erwartete erhebliche Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie der planmäßigen Abschreibungen auf Spielernutzungsrechte ist im Geschäftsjahr 2019/20 eingetreten. Das im niedrigen zweistelligen Euro-Millionenbereich geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) konnte mit EUR 13,8 Mio. trotz der Verfehlung des Umsatzziels erreicht werden.
In der hypothetischen Annahme, dass es im Geschäftsjahr 2019/20 zu keiner COVID-19-Pandemie gekommen wäre, hätte die HSV Fußball AG das prognostizierte Umsatzziel in allen Erlösbereichen übertroffen. Infolgedessen wäre auch ein ausgeglichenes Jahresergebnis möglich gewesen.
c) Lage
i) Ertragslage
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 95.653 (i. Vj. TEUR 126.004) generiert.
Aufgrund des Ausschlusses von Zuschauern bei fünf Heimspielen in der Rückrunde 2019/20 sowie dem im Vergleich zur Vorsaison sportlich schlechteren Abschneiden im DFB-Pokal waren die Erlöse aus Spielbetrieb, Werbung und medialen Verwertungsrechten rückläufig. Die Erlöse aus Transferentschädigungen aus dem Vorjahr konnten deutlich nicht erreicht werden. Hingegen konnten die Erlöse aus Merchandising und Catering sowie die sonstigen Erlöse gegenüber der vorangegangenen Spielzeit gesteigert werden.
Die Erlöse aus Spielbetrieb in Höhe von TEUR 22.054 (i. Vj. TEUR 33.351) sind infolge der Restriktionen der COVID-19-Pandemie in den Bereichen Meisterschaftsspiele sowie Logen und Business Seats naturgemäß zurückgegangen. Das Erreichen des Halbfinals im DFB-Pokal in der Saison 2018/19 konnte aufgrund des Ausscheidens in der zweiten Runde in der abgelaufenen Saison nicht wiederholt werden, woraus ein Rückgang der Erlöse aus Pokalspielen resultiert. Die Erlöse aus der Vermarktung von stadion- und clubgeborenen Rechten (Werbung) in Höhe von TEUR 14.350 (i. Vj. TEUR 15.355) reduzieren sich im Wesentlichen aufgrund von periodischen Verschiebungen der Leistungserbringung in Folgespielzeiten bedingt durch die COVID-19-Pandemie. Durch das gegenüber dem Vorjahr frühzeitige Ausscheiden in der zweiten Hauptrunde des DFB-Pokals in der Spielzeit 2019/20 konnten die Erlöse aus den medialen Verwertungsrechten in Höhe von TEUR 23.156 (i. Vj. TEUR 27.325) nicht das Vorjahresniveau erreichen. Die Erlöse aus Transferentschädigungen in Höhe von TEUR 13.540 (i. Vj. TEUR 27.876) setzen sich aus Verkäufen von Spielernutzungsrechten, ereignisabhängigen Transfervereinbarungen und Solidaritätsbeiträgen zusammen. Wesentliche Transfers waren die Vereinswechsel von Douglas Santos zu Zenit St. Petersburg, Tatsuya Ito zu VV St. Truiden sowie Gotoku Sakai zu Vissel Kobe. Trotz rückläufiger Erlöse im Bereich Public Catering konnte bei den Erlösen aus Merchandising und Catering in Höhe von TEUR 10.305 (i. Vj. TEUR 9.958) im Geschäftsjahr 2019/20 eine Steigerung erzielt werden. Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus gestiegenen Erlösen in dem Bereich Merchandising, dem auch die Überlassung von Nutzungsrechten angehört. Die sonstigen Erlöse in Höhe von TEUR 12.248 (i. Vj. TEUR 12.138) konnten trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die den Ausfall des Konzerts von Guns n´ Roses sowie weitere Erlösausfälle in den Bereichen Fußballschule, Auswärtsticketing und HSV-Reisen nach sich zog, gesteigert werden. Die Steigerung ergibt sich aus einem Sondereffekt bei den Erlösen aus anderen Fußballmannschaften sowie aus der verbesserten Vermarktung von Drittveranstaltungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf TEUR 2.922 (i. Vj. TEUR 3.491). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einem Sondereffekt im Zusammenhang mit einem Versicherungsschaden im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Der Materialaufwand beläuft sich auf TEUR 3.653 (i. Vj. TEUR 3.291) und beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Waren aus dem Bereich Merchandising.
Im Berichtszeitraum war ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 44.017 (i. Vj. TEUR 47.357) zu verzeichnen, der zu einem Großteil den Aufwendungen für den Spielerkader und den Trainerstab der Lizenzmannschaft zuzurechnen ist. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem besonders von Abfindungen belasteten Geschäftsjahr 2018/19, der infolge der COVID-19-Pandemie beantragten Kurzarbeit sowie dem Verzicht seitens der Lizenzmannschaft auf Gehalts- und Prämienzahlungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 37.147 (i. Vj. TEUR 47.336) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Spielbetrieb in Höhe von TEUR 15.577, Vermarktungsprovisionen in Höhe von TEUR 4.675, Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 4.540 sowie Transferaufwendungen in Höhe von TEUR 2.618. Der Rückgang in Höhe von TEUR 10.189 ergibt sich insbesondere aufgrund eines aufwandswirksamen Sondereffekts im Vorjahreszeitraum sowie reduzierten Aufwendungen infolge der COVID-19-Pandemie.
Das EBITDA als wesentliche Steuerungsgröße beträgt im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 13.757 (i. Vj. TEUR 31.512) und hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus geringeren Umsatzerlösen sowie Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr. Positiv gegenläufig wirken sich der geringere Personalaufwand sowie die gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus.
Im Vorjahresvergleich entwickelte sich das EBITDA wie folgt:
in TEUR | 2019/20 | 2018/19 |
Jahresfehlbetrag | -6.697 | -7.963 |
Steuern | -346 | +580 |
Zinsergebnis | +2.781 | +3.900 |
Abschreibungen | +18.019 | +34.995 |
EBITDA | +13.757 | +31.512 |
Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von TEUR 18.019 (i. Vj. TEUR 34.995) vorgenommen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Abschreibungen auf aktivierte Spielernutzungsrechte in Höhe von TEUR 14.178 (i. Vj. TEUR 30.995).
Das Zinsergebnis beläuft sich auf TEUR -2.781 (i. Vj. TEUR -3.900) und beinhaltet insbesondere die Zinsaufwendungen für die Anleihen und das Schuldscheindarlehen.
Die Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 676 (i. Vj. Aufwendungen in Höhe von TEUR 141) resultieren im Wesentlichen aus den ergebniswirksamen Veränderungen der Steuerrückstellungen im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung.
Zusammenfassend ergibt sich im Geschäftsjahr 2019/20 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 6.697 (i. Vj. TEUR 7.963).
ii) Finanzlage
Zum Abschlussstichtag konnte die Eigenkapitalquote der HSV Fußball AG auf 25,1 % (i. Vj. 24,7 % unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse) erhöht werden.
Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Anleihen, Darlehensverbindlichkeiten und die jeweiligen abgegrenzten Zinsen hierauf. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2016/17 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 40.000 mit einer Laufzeit von zehn Jahren platziert. Zum Abschlussstichtag valutiert das Darlehen in Höhe von TEUR 28.000 zuzüglich Zinsen.
Die gesamten Finanzverbindlichkeiten betragen zum Abschlussstichtag TEUR 57.839 (i. Vj. TEUR 72.338) und sind damit um TEUR 14.499 gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die planmäßige Tilgung des Schuldscheindarlehens sowie die im September 2019 fällig gewordene Rückzahlung der Jubiläumsanleihe zurückzuführen. Nach Verrechnung der zum Bilanzstichtag verfügbaren liquiden Mittel, die zur Tilgung der Finanzverbindlichkeiten herangezogen werden könnten, ergibt sich saldiert ein Rückgang der Netto-Finanzschulden von TEUR 54.901 auf TEUR 45.043.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR 14.690 (i. Vj. TEUR 18.597) betragen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit hat im Geschäftsjahr TEUR -1.426 (i. Vj. TEUR – 5.518) betragen und ist im Wesentlichen auf Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen zurückzuführen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit hat im Geschäftsjahr TEUR -17.904 (i. Vj. TEUR 2.023) betragen und resultiert im Wesentlichen aus Auszahlungen im Zusammenhang mit der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten.
Der Fokus der Finanzplanung der Gesellschaft liegt auf der Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden Liquiditätsversorgung. Die Darlegung der zu jeder Zeit bestehenden vorbehaltlosen Zahlungsfähigkeit resultiert nicht zuletzt als essentielle Anforderung der Nachweispflichten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus dem verbandsrechtlichen Lizenzierungsverfahren.
Die Gesellschaft verfügte im abgelaufenen Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt über eine ausreichende Liquidität. Die eingeräumten Kontokorrentlinien betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 16.000 und wurden nur vorübergehend und nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Zum Abschlussstichtag beträgt die Inanspruchnahme TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0).
iii) Vermögenslage
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen die aktivierten Spielernutzungsrechte und den aktivierten Markenwert. Die Spielernutzungsrechte liegen zum Stichtag bei TEUR 14.363 (i. Vj. TEUR 20.912). Die Markenwerte betragen unverändert TEUR 41.222.
Mit weiteren Investitionen in den Spielerkader in Höhe von TEUR 7.723 (i. Vj. TEUR 8.695) hat die Gesellschaft den Zweck verfolgt, den Kader sowohl qualitativ als auch in der Breite zu verbessern, um somit kurz- und mittelfristig das sportliche Abschneiden zu verbessern. Rückblickend konnte dies insbesondere in Bezug auf den verpassten Aufstieg in die Bundesliga nicht erreicht werden.
Das Sachanlagevermögen ist mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 55.130 (i. Vj. TEUR 59.129) ausgewiesen. Der Rückgang zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch den Anlagenabgang einer veräußerten Grundstücksfläche sowie durch planmäßige Abschreibungen auf das Stadiongebäude inklusive aller Einbauten bei geringen laufenden Investitionen.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet Anteile an der HSV-Campus gGmbH in Höhe von TEUR 19, Ausleihungen an den HSV e.V. in Höhe von TEUR 1.671 sowie die Beteiligung an der Athleticum am Volkspark GmbH samt Nebenkosten in Höhe von TEUR 129.
Das Umlaufvermögen beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 23.947 (i. Vj. TEUR 43.641). Der Rückgang resultiert insbesondere aus im Vergleich zum Vorjahr geringeren Forderungen aus Transfer sowie Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.194 (i. Vj. TEUR 48) beinhalten im Wesentlichen einen Einmaleffekt im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung.
Die Bilanzsumme der HSV Fußball AG hat sich zum Abschlussstichtag gegenüber dem Vorjahr um TEUR 30.331 auf TEUR 137.457 verringert.
iv) Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Geschäftsverlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden durch die sportliche Entwicklung der Lizenzmannschaft signifikant beeinflusst. Bilanzielle Implikationen aufgrund des verpassten Aufstiegs sowie der Restriktionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden hinreichend berücksichtigt, wenngleich sich ein signifikanter Teil der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen wirtschaftlichen Implikationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erst in den folgenden Geschäftsjahren, aber insbesondere auf die Spielzeit 2020/21, auswirken wird.
Die wirtschaftliche Situation der HSV Fußball AG wird zutreffend widergespiegelt. Die Vermögens- und Finanzlage wird insbesondere aufgrund der gestiegenen Eigenkapitalquote sowie der weiteren Verringerung der Finanzverbindlichkeiten als zufriedenstellend beurteilt. Die Ertragslage ist unter Berücksichtigung der unmittelbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als positiv zu bewerten, wenngleich sich insbesondere der Zuschauerausschluss negativ auf die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis ausgewirkt hat.
d) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren für die HSV Fußball AG sind das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) in Höhe von TEUR 13.757 (i. Vj. TEUR 31.512), die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 95.653 (i. Vj. TEUR 126.004) sowie das Eigenkapital in Höhe von TEUR 34.446 (i. Vj. TEUR 41.143).
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind insbesondere die sportliche Abschlussplatzierung in den Lizenzligen der DFL mit dem 4. Tabellenplatz in der 2. Bundesliga (i. Vj. Tabellenplatz 4), die durchschnittliche Zuschaueranzahl bei Heimspielen der Lizenzmannschaft mit 47.317 Zuschauern, hier bezogen auf zwölf Heimspiele mit Zuschauern (i. Vj. 48.989 Zuschauer), sowie die Mitgliederzahlen des HSV e.V. mit 89.000 Mitgliedern (i. Vj. 88.000 Mitglieder).
III. NACHTRAGSBERICHT
Zu Ereignissen von wesentlicher Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, wird auf den Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 verwiesen.
IV. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT
a) Prognosebericht
i) Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung
Die HSV Fußball AG plant – unter teilweiser Berücksichtigung der Transferperiode I – in der Spielzeit 2020/21 mit einer erheblichen Umsatzreduktion von 35 %. Bei diesem massiven Umsatzrückgang spielt die erneute Teilnahme an der 2. Bundesliga eine untergeordnete Rolle. Vielmehr werden sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2020/21 in den Umsatzerlösen sowie in der Gesamtheit niederschlagen. Die Erlöse aus Spielbetrieb werden insbesondere durch den bis zur Beendigung der Hinrunde der Spielzeit 2020/21 angenommenen Zuschauerausschluss stark rückläufig erwartet. Die Restriktionen der COVID-19-Pandemie wirken sich auch auf die bis zum 5. Oktober 2020 geöffnete Transferperiode I aus; so zeigen sich die Aktivitäten auf dem Transfermarkt im Zusammenhang mit Ablösezahlungen gegenüber den Vorjahren zurückhaltend. Dies begründet die rückläufige Erwartung bei den Erlösen aus Transferentschädigungen. Bei den geplanten Erlösen in den Bereichen Werbung, mediale Verwertungsrechte, Merchandising und Catering sowie den sonstigen Erlösen werden ebenfalls bedingt durch die COVID-19-Pandemie teils erhebliche Rückgänge unterstellt.
Durch den Verkauf des Stadiongrundstücks wird – unter der Berücksichtigung des Buchwerts – ein signifikanter Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge erwartet.
Gegenüber dem Vorjahr sieht die Planung ein nahezu unverändertes Niveau des Personalaufwands vor. Die Abschreibungen werden über die planmäßige Abschreibungsdauer antizipiert, sodass sich eine erhebliche Reduktion zum Vorjahreszeitraum ergibt. Mit den rückläufigen Erlösen aus Merchandising gehen die im Geschäftsjahr 2020/21 sinkend prognostizierten Materialaufwendungen einher. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden ebenfalls signifikant rückläufig erwartet, was im Wesentlichen auf geringere Aufwendungen aus dem Spielbetrieb sowie einen Sondereffekt im Vorjahr zurückzuführen sein wird.
Bei Eintritt der unterstellten Planungsprämissen wird für das laufende Geschäftsjahr trotz des Sondereffekts mit einem geringfügig positiven EBITDA gerechnet, was einen merklichen Rückgang gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr darstellen würde. Abweichungen von der Prognose können sich insbesondere aus Transferaktivitäten sowie aus einer über die Annahmen hinausgehenden Zulassung von Zuschauern ergeben.
ii) Gesamtbeurteilung zur voraussichtlichen Entwicklung
Das sportliche Abschneiden der Lizenzmannschaft sowie die Restriktionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellen die Grundlage für die wirtschaftliche Planung des Geschäftsjahres 2020/21 dar. In der 2. Bundesliga steht der HSV aktuell nach dem zweiten Spieltag mit sechs Punkten auf dem ersten Tabellenplatz. Bei dem ersten Heimspiel waren dabei 1.000 Zuschauer zugelassen. Sollte der HSV den Aufstieg erneut verpassen oder die tatsächlich zugelassene Zuschauerzahl von der Prognose abweichen, so kann das EBITDA sowohl positiv als auch negativ von dem prognostizierten Wert abweichen. Auch die Transferaktivitäten können einen signifikanten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft haben.
Im September 2020 wurde mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Absichtserklärung über die Neustrukturierung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück des Volksparkstadions vereinbart, die der HSV Fußball AG infrastrukturelle Investitionen in das Stadiongebäude, insbesondere im Hinblick auf die auch im Volksparkstadion stattfindende UEFA EURO 2024, ermöglichen. Die Absichtserklärung sieht vor, dass die Freie und Hansestadt Hamburg das mit dem Volksparkstadion bebaute Grundstück nach Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft zum Verkehrswert von TEUR 23.500 erwirbt und der HSV Fußball AG im Gegenzug ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis 2087 zuzüglich einer Verlängerungsoption bis 2117 einräumt. Der marktübliche jährliche Erbbauzins wird 1,8 % vom Grundstückswert betragen.
b) Risiko- und Chancenbericht
i) Risiken
Das unternehmerische Handeln des HSV ist zwingend mit Risiken verknüpft. Ziel des Risikomanagements des HSV ist es, frühzeitig Risiken zu identifizieren und zu bewerten sowie rechtzeitig erforderliche Gegen- oder Absicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei soll die Gesamtrisikosituation des Clubs auf ein tragfähiges Maß begrenzt werden. Die Risikosituation der HSV Fußball AG ist im Rahmen des Risikomanagements Gegenstand einer rollierenden systematischen Überwachung durch die Fachabteilung und Unternehmensführung. Die Auswahl und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter sowie das Compliance-Management-System tragen den gestiegenen Anforderungen und diversen Risiken des Markt- und Unternehmensumfeldes Rechnung. Diverse Prüfungshandlungen und interne Kontrollmaßnahmen sind in mehreren Richtlinien, wie beispielsweise der Einkaufs-, Datenschutz- oder Zeichnungsrichtlinie kodifiziert.
Die sportliche Leistung der Lizenzmannschaft ist eine wesentliche Einflussgröße für die wirtschaftliche Entwicklung des HSV (strategische Risiken). Gerade die finale Platzierung in der 2. Bundesliga sowie in deren Konsequenz die (Nicht-)Erreichung des Aufstiegs in die Bundesliga ist bestimmender Faktor für die Höhe nahezu aller Ertragspositionen. Variable und vor allem ligaabhängige Verträge sollen das leistungswirtschaftliche Risiko eines nicht erreichten Aufstiegs eindämmen. Flexible Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen ergänzen diese Präventivmaßnahmen und dämmen darüber hinaus Erlösausfälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ein. Im Falle eines Aufstiegs oder bei anderen sportlichen Erfolgen, die wiederum mit Mehrerlösen verbunden sind, können damit verbundene Prämienzahlungen die Gesellschaft finanziell belasten.
Auf möglichen sportlichen Misserfolg kann jeweils kurzfristig mit einer entsprechenden Transferpolitik reagiert werden. Die Abgabe von Spielern führt einerseits zu steigenden Transfererlösen und reduziert andererseits die laufenden Personalaufwendungen, kann das Ergebnis durch Abschreibungen jedoch zusätzlich belasten. Im Gegenzug eröffnen ungeplante sportliche – und damit wirtschaftliche – Erfolge die Möglichkeit für weitere Investitionen, sei es in den Kader der Lizenzmannschaft oder in die Infrastruktur. Die Selektion und Fortbildung qualifizierter Fachkräfte sowie eine sportmedizinisch anspruchsvolle Versorgung in enger Kooperation mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zielen auf eine permanente Verbesserung der Trainings-, Spiel- und Rehabilitationsbedingungen.
Der HSV trägt seine Heimspiele im Volksparkstadion aus. Aus einer etwaigen Einschränkung der Nutzbarkeit des Volksparkstadions, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen behördlichen Ausschluss von Zuschauern aufgrund der COVID-19-Pandemie, können daher besondere Risiken resultieren. Durch Abschluss entsprechender Versicherungen soll den finanziellen Risiken bei Ausfall von Heim- und Auswärtsspielen entgegengewirkt werden.
Als Teilnehmer der 2. Bundesliga unterwirft der Club sich der Lizenzierung durch die DFL und unterliegt dabei dem Risiko der Nichterfüllung von Lizenzierungsbedingungen (Wettbewerbsrisiken). Gleiches gilt für etwaige Vorschriften der Verbände vor dem Hintergrund der europäischen Clublizenzierung. Des Weiteren kann es durch Verbandsstrafen wie etwa Block- bzw. Tribünensperrungen aufgrund eines Fehlverhaltens innerhalb der Fanszene zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen kommen. Darüber hinaus bilden behördliche Restriktionen, die den Einlass von Zuschauern zu Veranstaltungen des HSV teilweise oder vollständig einschränken, Risiken, die die Ertragslage des Unternehmens erheblich beeinträchtigen können.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sportliche Ergebnisse aufgrund von Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit infolge stattgegebener Einsprüche von Spielgegnern annulliert werden und sich hierdurch Auswirkungen auf die tabellarische Platzierung bis hin zu Auf- und Abstieg ergeben könnten.
Ebenso partizipiert der HSV am Erfolg der Zentralvermarktung von TV-Rechten mit dem Risiko des Entfalls der Zentralvermarktung, insbesondere vor dem Hintergrund einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einstellung oder Unterbrechung des Spielbetriebs, oder dem Ausfall von Partnern.
Ein möglicher Entfall der branchenspezifischen sogenannten 50+1-Regel, die es Investoren in der Regel verwehrt, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Lizenzspielerabteilungen ausgegliedert haben, bietet Chancen und Risiken zugleich.
Besondere Risiken bestehen im verletzungsbedingten Ausfall von Spielern sowie insgesamt im Leistungsvermögen der verfügbaren Spieler (Personalrisiken). Auch diesen Risiken soll durch den Abschluss entsprechender Versicherungen entgegengewirkt werden. Ein wesentliches Risiko liegt zudem in der Zusammenstellung des Kaders der Lizenzmannschaft und dessen Leistungsfähigkeit. Ebenso besteht ein Risiko, falls Führungskräfte das Unternehmen verlassen bzw. ausfallen und nicht adäquat ersetzt werden können. Darüber hinaus besteht vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ein zusätzliches Risiko durch den Ausfall von Spielern oder Mitarbeitern des HSV aufgrund von Infektionen oder behördlich verordneter Quarantäne.
In zunehmendem Maße ist die Geschäftstätigkeit des HSV von der Verfügbarkeit der IT-Systeme abhängig (IT-Risiken). Insbesondere im Ticketing und Stadionzutritt könnten im Ausfall der IT-Systeme Risiken liegen. Darüber hinaus können Netzwerke oder Systeme ausfallen, was die Datensicherheit gefährden würde. Durch Investitionen in die IT-Systeme wird versucht, diesen Risiken hinreichend Rechnung zu tragen.
Insbesondere die Vermarktung des HSV bei Sponsoren unterliegt allgemeinen volkswirtschaftlichen Risiken (gesamtwirtschaftliche Risiken). Daher unterliegt der HSV auch der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, die zu Einbrüchen bei den Umsatzerlösen führen kann. Die Rezession infolge der COVID-19-Pandemie bildet entsprechend ein gesamtwirtschaftliches Risiko, welches die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant beeinträchtigen kann.
Der HSV unterliegt dem Risiko von Zinsänderungen (Zinsrisiken), welchem insbesondere durch den Abschluss von Fremdfinanzierungen mit festen Zinssätzen Rechnung getragen wird.
Dem HSV stehen zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit Kreditlinien von Banken zur Verfügung. Eine Nichtprolongation der Kreditlinien stellt für den HSV ein Risiko dar (Kreditrisiken).
Die Vereinbarungen mit Kreditinstituten beinhalten übliche Verpflichtungen wie die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie als Covenant die Einhaltung eines Kapitaldienstdeckungsgrads.
Der Ausfall von Forderungen stellt ein weiteres Risiko dar (Ausfallrisiken). Dies betrifft vor allem die größeren Sponsoren und weitere Geschäftspartner, Transferforderungen gegen andere Clubs oder Forderungen gegen andere Rechteinhaber, zum Beispiel aus der Zentralvermarktung der medialen Rechte. Durch fortlaufende Verbesserung des bestehenden Debitoren- und Forderungsmanagements wird versucht, das Risiko von Forderungsausfällen so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Implikationen infolge der COVID-19-Pandemie sind erhöhte Ausfallrisiken im Geschäftsjahr 2020/21 und in den Folgejahren möglich.
Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus laufenden und noch ausstehenden Betriebsprüfungen. Diesen und möglichen rechtlichen Risiken wird mit diversen Maßnahmen bewusst auch personell entgegengewirkt. Steuerliche Risiken werden grundsätzlich durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt.
ii) Gesamtaussage zur Risikosituation
Für den Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt oder absehbar, die ein über das allgemeine Geschäftsrisiko hinausgehendes Risiko darstellen und als solche die Fortführung des HSV bedrohen könnten.
Die wirtschaftlichen Implikationen infolge der COVID-19-Pandemie bilden hingegen Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant beeinträchtigen können, die Fortführung des HSV aber, soweit absehbar, indes nicht bedrohen.
iii) Chancen
Wirtschaftliche Chancen bestehen vor allem in einem besseren sportlichen Abschneiden der Lizenzmannschaft in der 2. Bundesliga, das sich im Wesentlichen zeitversetzt erst in der Folgesaison, zum Beispiel durch höhere Erlöse aus der Verwertung medialer Rechte, auswirkt. Zudem bildet eine über die Annahmen hinausgehende Zulassung von Zuschauern eine wirtschaftliche Chance, welche sich insbesondere auf die Ertragslage positiv auswirkt. Daneben bestehen insbesondere Chancen im Rahmen der Transfertätigkeit, sofern für abzugebende Spieler signifikante Ablösezahlungen erzielt werden können. Die Werthaltigkeit der Marke des HSV hat sich trotz der zweiten Spielzeit in der 2. Bundesliga nachhaltig stärken können, was Chancen für neue Partnerschaften eröffnet. Des Weiteren wird die fortschreitende Digitalisierung im gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Umfeld als Chance verstanden, die digitale Transformation des HSV fortzusetzen.
V. ERKLÄRUNG DES VORSTANDS ZUM BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Gemäß den Vorschriften des § 312 AktG wurde vom Vorstand ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit folgender Erklärung abschließt:
„Zu der Vorschrift des § 312 AktG erklären wir, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Sinne des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.“
Hamburg, den 29. September 2020
Frank Wettstein
Jonas Boldt
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die HSV Fußball AG, Hamburg
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der HSV Fußball AG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HSV Fußball AG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 15. Oktober 2020
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sabath, Wirtschaftsprüfer
Härle, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates zur Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019/20
der HSV Fußball AG
Das Geschäftsjahr 2019/20 war geprägt von den erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und dem erneut knapp verpassten Aufstieg der Lizenzspielermannschaft aus der 2. Bundesliga in die Bundesliga.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 30. Juni 2020, den Lagebericht und den Ergebnisverwendungsvorschlag sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 171 und § 314 AktG i. V. m. § 9 Abs. 2b und § 20 Abs. 2 der Satzung der HSV Fußball AG in der Fassung vom 3. Juni 2019 geprüft und berichtet der Hauptversammlung nachfolgend schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung.
Personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/20 gab es Veränderungen in der Zusammensetzung der Gremien.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehören an:
• Herr Marcell Jansen
(Aufsichtsratsvorsitzender seit dem 28. März 2020)
• Herr Dr. Andreas C. Peters
(Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
• Herr Markus Frömming
• Herr Felix Goedhart
• Herr Michael Krall
Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:
• Herr Max-Arnold Köttgen
(Aufsichtsratsvorsitzender bis zum 28. März 2020,
Aufsichtsrat bis zum 30. März 2020)
• Herr Thomas Schulz
(Aufsichtsrat vom 2. Juli 2019 bis zum 5. April 2020)
In der Hauptversammlung der HSV Fußball AG am 3. Juni 2019 wurde Thomas Schulz unter der Bedingung, dass die zuvor beschlossene Satzungsänderung zur Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder im Handelsregister eingetragen wird, zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die Eintragung der Satzungsänderung ist am 2. Juli 2019 erfolgt.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 28. März 2020 haben Max-Arnold Köttgen und Thomas Schulz angekündigt, ihr Aufsichtsratsamt gemäß § 7 Abs. 5 S. 3 der Satzung der HSV Fußball AG in der Fassung vom 3. Juni 2019 mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund niederzulegen.
Nachdem Max-Arnold Köttgen seinen Posten als Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt hatte, wurde Marcell Jansen im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 28. März 2020 zum neuen Vorsitzenden des Gremiums gewählt.
Die Niederlegungserklärung von Max-Arnold Köttgen vom 30. März 2020 ist dem Vorstand sowie in Kopie dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 30. März 2020 per E-Mail und anschließend per eingeschriebenem Brief zugegangen. Die Niederlegungserklärung von Thomas Schulz vom 5. April 2020 ist dem Vorstand sowie in Kopie dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 5. April 2020 per E-Mail und anschließend per Brief zugegangen.
Vorstand
Der Vorstand gehören an:
• Herr Frank Wettstein
(Stellvertretender Vorstandsvorsitzender bis zum 28. März 2020)
• Herr Jonas Boldt
Aus dem Vorstand ausgeschieden:
• Herr Bernd Hoffmann
(Vorstand sowie Vorstandsvorsitzender bis zum 28. März 2020).
Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit der Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes befasst. Am 28. März 2020 hat der Aufsichtsrat Bernd Hoffmann gemäß § 84 Abs. 3 AktG mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund als Vorstand der HSV Fußball AG abberufen und ihn ebenfalls mit sofortiger Wirkung von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft freigestellt. Im Nachgang hat der Aufsichtsrat sich mit Bernd Hoffmann auf eine Vertragsaufhebung zum 11. April 2020 verständigt.
Nach der Abberufung und Freistellung von Bernd Hoffmann hat der Aufsichtsrat am 28. März 2020 entschieden, dass Frank Wettstein und Jonas Boldt die Gesellschaft als Vorstandsduo führen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat die Ernennung von Frank Wettstein zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden widerrufen.
Überwachung und Beratung des Vorstandes bei der Führung der Geschäfte
Während des vergangenen Geschäftsjahres ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die Lage und den Geschäftsverlauf der HSV Fußball AG informieren. Insgesamt fanden im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 neun Sitzungen des Aufsichtsrates statt, bei denen nahezu immer alle Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend waren. Zudem nahm der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil, sofern nicht gremieninterne Besprechungen des Aufsichtsrates Gegenstand der Tagesordnung waren.
Im Rahmen dieser Sitzungen wurden Geschäfte und Maßnahmen, die der Vorstand gemäß der Geschäftsordnung in der Fassung vom 3. August 2018 nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen durfte, sowie Abweichungen von der Jahresplanung ausführlich thematisiert und beraten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß der Geschäftsordnung für den Vorstand über Transferaktivitäten beraten und entschieden.
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gab es nicht.
Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat das Geschäftsjahr 2019/20 eng begleitet und sich im zweiten Geschäftsjahr in der 2. Bundesliga weiterhin intensiv mit der sportlichen Ausrichtung beschäftigt.
Ab dem Frühjahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Herausforderungen gelegt, die für den deutschen Profifußball im Allgemeinen und die HSV Fußball AG im Besonderen aus der COVID-19-Pandemie resultieren. Der Spielbetrieb der 2. Bundesliga wurde im März 2020 zunächst unterbrochen, bevor er Mitte Mai 2020 auf Grundlage eines medizinischen Konzeptes wieder aufgenommen werden konnte. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde der Spielbetrieb der 2. Bundesliga ab dem 26. Spieltag der Saison 2019/20 unter Ausschluss von Zuschauern ausgetragen. Mit dem 34. Spieltag der 2. Bundesliga konnte die Spielzeit 2019/20 am 28. Juni 2020– sechs Wochen später als ursprünglich geplant – beendet werden.
Arbeit des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss bestand im Geschäftsjahr 2019/20 aus den Aufsichtsratsmitgliedern Felix Goedhart (Vorsitzender) und Michael Krall sowie Max-Arnold Köttgen (bis zum 28. März 2020) und Thomas Schulz (vom 18. Dezember 2019 bis zum 28. März 2020). Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden zwei Sitzungen und eine Telefonkonferenz des Finanzausschusses im Vorfeld von Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Als zuständiges Vorstandsmitglied nahm Frank Wettstein an den Sitzungen des Finanzausschusses teil. Die Telefonkonferenz des Finanzausschusses wurde mit allen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern durchgeführt.
Der Finanzausschuss hat insbesondere die Befassungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates zur finanziellen Lage und Ausstattung der HSV Fußball AG sowie zu Finanzmaßnahmen vorbereitet und diesbezüglich Beschlussempfehlungen abgegeben (im Wesentlichen zum Budget, zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Feststellung des Jahresabschlusses).
Arbeit des Strategieausschusses
Im Frühjahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen Strategieausschuss bestellt, dem die Aufsichtsratsmitglieder Marcell Jansen und Markus Frömming angehören. Der Strategieausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben bezüglich der Unternehmensstrategien der HSV Fußball AG. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung angepasst, die seither in der Fassung vom 19. Mai 2020 gilt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 fand eine Sitzung des Strategieausschusses statt, an der auch Frank Wettstein und Jonas Boldt teilnahmen.
Prüfung des Jahresabschlusses nach § 171 AktG
Gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der HSV Fußball AG über die Wahl des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 bestellt. Dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 und dem Lagebericht hat der Abschlussprüfer am 15. Oktober 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Sitzung des Finanzausschusses am 29. Oktober 2020 und der Sitzung des Aufsichtsrates am 3. November 2020 wurden die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte eingehend thematisiert. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informierte über Prüfungsschwerpunkte, hob die Angaben hervor, die ihres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind, und stellte die Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer Prüfung dar. Darüber hinaus stand die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Rückfragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. In seiner Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses berichtete Felix Goedhart im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates am 3. November 2020 über die Prüfung der Abschlussunterlagen durch den Finanzausschuss.
Dem abschließenden Ergebnis der eingehenden Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2020, des Lageberichtes und des Ergebnisverwendungsvorschlages zufolge sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2020, sodass dieser festgestellt ist.
Prüfung des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 314 AktG
Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Sitzung des Finanzausschusses am 29. Oktober 2020 und in der Sitzung des Aufsichtsrates am 3. November 2020 thematisiert. Der Vorstand hat in seinem Bericht das Ergebnis formuliert, dass die Gesellschaft – nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden – bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.
Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen am 15. Oktober 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf Basis eingehender Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände und billigt den Bericht des Vorstandes.
Vergütung des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat erhält keine Vergütung.
Für ihre im Geschäftsjahr 2019/20 geleistete Arbeit dankt der Aufsichtsrat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HSV Fußball AG.
Hamburg, 3. November 2020
für den Aufsichtsrat
Marcell Jansen, Vorsitzender
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