Der Vorstand der HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG (HYDROTEC AG) hat im Rahmen der Abschlusserstellung für das Geschäftsjahr 2015 festgestellt, dass aus Gründen kaufmännischer Vorsicht eine erhebliche Abschreibung auf die Beteiligung in Höhe von 38 % an der Hydrotec (UK) Ltd in Großbritannien erfolgen muss. Die Abschreibung soll in Höhe von 95 % bzw. einem Betrag von EUR 2,56 Mio. erfolgen. Die Abschreibung ist nicht liquiditätswirksam, sie hat aber erheblichen Einfluss auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2015. Demnach würde sich nach vorläufigen Zahlen bei einem negativen Ergebnis (EBIT) in Höhe von EUR 2,56 Mio. das Eigenkapital der Gesellschaft auf EUR 1,58 Mio. bzw. die Eigenkapitalquote auf 89,0 % belaufen. Sollten noch anstehende Verhandlungen zu den Geschäftsbeziehungen mit der HydroTec GmbH eine belastbare Grundlage für eine andere Beurteilung der Situation der Hydrotec (UK) Ltd ergeben, wäre eine Neubewertung und dem folgend eine Wertaufholung möglich. Der Vorstand hat vor diesem Hintergrund mit den Vorbereitungen der ordentlichen Hauptversammlung begonnen und wird die Aktionäre in diesem Rahmen auch gem. § 92 AktG. unverzüglich einladen.
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