Die wirtschaftliche Entwicklung und die in Bezug auf die Hypo Alpe Adria (HAA) in den vergangenen Jahren getroffenen Entscheidungen sind Gegenstand vieler öffentlicher Diskussionen. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), zu einer sachlichen Darstellung, Analyse und Aufarbeitung der Ereignisse beizutragen. Im Folgenden werden daher wesentliche Eckpunkte aus der Aufsichtstätigkeit von FMA und OeNB auszugsweise dargestellt und in einen Gesamtkontext mit der 2007/2008 ausgebrochenen Finanz- bzw. nachfolgenden Wirtschaftskrise gesetzt.
Besonders betroffen von dem Vorgang ist auch die BayernLB. Diese diskutiert derzeit darüber gegen den Schuldenschnitt eine Klage einzureichen. Das Gesetz zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wurde am 7. August 2014 von der Finanzmarktaufsicht Österreich veröffentlicht.
Zitat:
Das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG – HaaSanG, BGBl. I Nr. 51/2014, in Kraft getreten am 01.08.2014, verpflichtet die FMA, mit Verordnung jene Verbindlichkeiten der „HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG“ zu bezeichnen, welche gemäß § 3 HaaSanG erlöschen bzw. gemäß
§ 4 Abs. 1 HaaSanG gestundet werden. Die Sanierungsmaßnahmen des HaaSanG werden mit Kundmachung der Verordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 195/2014) am heutigen Tag wirksam.
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