In dem Verfahren über die Anträge d. Finanzamt Baden-Baden, Stephanienstraße 1 – 3, 76530 Baden-Baden, Gz.: 36053/33724 SG 6/5- antragstellender Gläubiger – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HYPO Capital Immobilien GmbH, Mozartstraße 8, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den
Geschäftsführer Sascha Weißbrodt, geboren am 04.09.1978, derzeit: Eichendorffstraße
39, 68167 MannheimRegistergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 707642
– Schuldnerin –
–
hat das Amtsgericht Baden-Baden am 18.07.2016 beschlossen:
1. Die Anträge des Finanzamts Baden-Baden v. 30.07.2015 und der Krankenkasse
„Die Schwenninger“ v. 05.08.2015 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Firma HYPO Capital Immobilien GmbH, Mozartstraße 8, 76530 Baden-Baden,
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Weißbrodt, geboren am 04.09.1978, derzeit:
Eichendorffstraße 39, 68167 Mannheim, wird gem. § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen, da nach
der Feststellung des Gerichts, insbesondere aufgrund des Gutachtens des
Sachverständigen Fischer v. 30.06.2016, davon auszugehen ist, dass keine
ausreichende, die Kosten des Verfahrens deckende freie Masse vorhanden ist oder im
Rahmen eines Insolvenzverfahrens erwirtschaftet werden könnte.
2. Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens, da die Abweisung erfolgte,
da nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind und im Gutachten sowohl
Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung festgestellt wurde.
3. Der Kostenstreitwert wird auf 500 € festgesetzt.
Amtsgericht Baden-Baden, den 16.08.2016
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