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Hypo Finanz Group Aktiengesellschaft-Insolvent

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB8939 eingetragenen Hypo Finanz Group Aktiengesellschaft, Baruther Str. 28, 14959 Trebbin, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Cornu Reykowski, Silscheder Str. 47, 58135 HagenGeschäftszweig: konstruktive Lösungen notleidender Kreditengagements und NPL-Mediation wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.09.2015, um 09:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund am 30.04.2015 und 05.05.2015 bei Gericht eingegangener Gläubigeranträge. Zugleich werden die Verfahren 109 IN 60/15 und 109 IN 65/15 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Grabenstr. 28, 58095 Hagen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 06.11.2015.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

 

  • zur Person des Insolvenzverwalters,
  • zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  • gegebenenfalls:

– zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

– zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

– zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

– zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

– zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,

– zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),

– zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.10.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hagen, Raum 291 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

109 IN 60/15

Amtsgericht Hagen, 11.09.2015

Amtsgericht Hagen Aktenzeichen: HRB 8939 Bekannt gemacht am: 15.09.2015 20:04 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
15.09.2015
HRB 8939: Hypo Finanz Group Aktiengesellschaft, Gevelsberg, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 60/15) vom 11.09.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

1 Komment

  • Diese Angaben sind falsch!
    Ich bitte darum richtig zu recherchieren!

    Anmerkung der Redaktion:
    Nun, liebe Kommentarverfasserin. Diese Veröfefntlichung ist eine Übernahme aus dem Insovemzregister vond em Tag an dem diese Veröfefntlichung gemacht wurde, insofern ist die so richtig. Zudem gibt es eine weitere Veröfefntlichung im Unternehmensregoster dazu.

    Amtsgericht Hagen Aktenzeichen: HRB 8939 Bekannt gemacht am: 15.09.2015 20:04 Uhr

    In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

    Veränderungen

    15.09.2015

    HRB 8939: Hypo Finanz Group Aktiengesellschaft, Gevelsberg, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 60/15) vom 11.09.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

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