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Hypo Vereinsbank wegen Schrottimmobilien verurteilt!

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Eine Bank, die Anleger arglistig täuscht? Zum ersten Mal wurde jetzt die HypoVereinsbank vom Bundesgerichtshof (BGH) verurteilt. In dem Fall ging es um eine sogenannte Schrottimmobilie.

Der elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat erstmals die HypoVereinsbank im Zusammenhang mit der sogenannten Schrottimmobilienproblematik wegen arglistiger Täuschung zu Schadensersatz verurteilt. Dies geht aus dem rechtskräftigen, aber noch unveröffentlichten Beschluss vom 5. 7. 2011 (Aktenzeichen XI ZR/ 342/10) hervor, der der aktuellen Redaktion Rundschau des Bayerischen Fernsehens exklusiv vorliegt. Mit diesem Beschluss hat der sogenannte Bankensenat am BGH das Urteil des OLG Köln vom 1. 10. 2010 (AZ 13 U 119/06) bestätigt. Darin heißt es: „Die Kenntnis der Beklagten (also der HypoVereinsbank, Anm. der Redaktion) von dieser arglistigen Täuschung (…) ist zu bejahen.“

Hoffnung für tausende Anleger?
Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich, der seit über zehn Jahren mehrere tausend Kapitalanleger vertritt, sieht in dem von ihm erstrittenen Urteil einen wichtigen Durchbruch. Gegenüber dem ARD-Mittagsmagazin sagte er, die Bedeutung dieser Entscheidung gehe „weit über den Einzelfall hinaus, denn die Erwerber dieser Wohnanlage können alle Schadensersatzansprüche geltend machen, weil sie alle mit den arglistig täuschenden Prospekten geworben wurden.“ Darüber hinaus habe, so Fuellmich gegenüber dem Bayerischen Fernsehen weiter, dieselbe Vertriebsfirma, die hier für die Hypobank die Darlehen vermittelt habe, „in zigtausenden weiteren Fällen mit genau exakt wortgleichen Prospekten gearbeitet. Und sie hat immer die Miete ins Blaue hinein kalkuliert, sodass jeder, der dieses Urteil hat und der von dieser Vertriebsfirma mit diesen Prospekten geworben wurde, Möglichkeiten hat, Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung über die Miete durchzusetzen. “

Ariane Lauenburg, Redakteurin bei der Zeitschrift Finanztest und seit vielen Jahren auf die Berichterstattung über die sogenannten Schrottimmobilien spezialisiert, misst dem Urteil ebenfalls große Bedeutung zu. Gegenüber dem ARD-Mittagsmagazin und der BR-Nachrichtensendung Rundschau erklärte sie: „Ich glaube schon, dass dieses Urteil bedeutsam ist, weil dort steht, dass die HypoVereinsbank zusammen mit den Vertrieben offenbar gemeinsame Sache gemacht hat und Anleger absichtlich und wissentlich über den Tisch gezogen hat.“

HypoVereinsbank: „Einzelfallentscheidung“
Die HypoVereinsbank betonte auf Anfrage, dass es sich um eine „Einzelfallentscheidung“ handele und die Bank „eine Änderung der Rechtsprechung nicht feststellen“ könne. Auch handele es sich „um keine Verurteilung zum Schadensersatz.“ Eine Ansicht, die für die Klagepartei nicht nachvollziehbar ist. Wörtlich heißt es in dem durch den BGH bestätigten OLG-Urteil: „Dem Kläger steht aber gegen die Beklagte ein ihren Darlehensansprüchen entgegenstehender Schadensersatzanspruch (…) wegen eines aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung der Eheleute (…) zu.“ Die Richter begründen dies damit, dass den Kapitalanlegern von den Wohnungsverkäufern Mieteinnahmen versprochen wurden, die bei weitem nicht erzielbar waren. Weil auch das Geldinstitut das eigentlich hätte wissen müssen, hat es der BGH zu Schadenersatz verurteilt.

Überteuerte Schrottimmobilie
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war eine 1993 von den Klägern erworbene Eigentumswohnung in Langewehe bei Aachen, deren Kaufpreis von rund 190.000 D-Mark damals die bayerische Hypotheken- und Wechselbank, ein Vorgängerinstitut der HypoVereinsbank, komplett finanziert hatte. Bereits wenige Monate nach dem Kauf stellte sich heraus, dass diese Wohnung völlig überteuert war – und die vom Vertrieb zugesicherte Miete nicht erzielbar. Die Kapitalanlage wurde dadurch für die Käufer, ein Ehepaar aus Windach am Ammersee, zum dauerhaften Verlustgeschäft. Der zivilrechtliche Streit um Schadensersatz dauerte zehn Jahre und kostete die Käufer nach eigenen Angaben etwa 50.000 Euro, für die nun auch die HypoVereinsbank aufkommen muss. Die Wohnung selbst besitzt das Ehepaar nicht mehr. Sie wurde 2006 für 7.500 Euro zwangsversteigert.

http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/rundschau/banken-hypo-schrottimmobilien-ID1311315735800.xml

Quelle:BR1

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