Home Verbraucherschutzinformationen Anlegerschutz Hypofestzins sagt, sein Investment sei besser als eine Anlage in Holz – na ob man das so stehen lassen kann?
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Hypofestzins sagt, sein Investment sei besser als eine Anlage in Holz – na ob man das so stehen lassen kann?

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fxxu / Pixabay
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Klickt man die Anzeige bei der google adwords Anzeige an, dann findet man auf der erscheinenden Seite nachfolgenden Text, den wir auch als möglicherweise „irreführend“ ansehen.

Natürlich sagen wir Ihnen auch gerne warum.

Der genannte Text:

„Was genau ist der HYPO FESTZINS?

Der HYPO FESTZINS wird seit 2014 von der BodenWert Immobilien AG, München, angeboten. Über 6 Millionen Euro investierten Anleger bisher in elf HYPO FESTZINS-Kapitalanlagen. Der Erfolg dieser Immobilien-Kapitalanlage, die in Form einer Anleihe (Inhaberschuldverschreibung) konzipiert ist, liegt in der Kombination eines Festzinses mit einer 100%-Besicherung des Kapitals.

Die Höhe des Zinses ist vorher verbindlich festgelegt und je nach Anleihe unterschiedlich hoch. Die Höhe ist u.a. abhängig von der Laufzeit und der Immobilie, die als Besicherung dient. Wobei die Höhe des Zinses immer mindestens 4,0% pro Jahr beträgt. Das Besondere am HYPO FESTZINS ist die 100%-Besicherung des Anlegerkapitals durch die Eintragung einer Grundschuld bzw. Hypothek zu Gunsten der Kapitalanleger.

Diese Grundschuld bzw. Hypothek wird im amtlichen Grundbuch einer Immobilie eingetragen und bei einem Notar beurkundet. Damit wird das Kapital der Anleger zu 100% besichert: Bei einem Anlagebetrag von 20.000 Euro wird eine Grundschuld bzw. Hypothek von auch 20.000 Euro über einen Treuhänder zu Gunsten des Anlegers eingetragen. Die Besicherung beträgt also 100% des Anlagebetrags.“

Liest man den Text, dann könnte man subjektiv den Eindruck gewinnen, dass das eine tolle und sichere Sache ist. Dies sehen wir in der Redaktion anders, denn zunächst einmal müsste ein IHK-vereidigter Gutachter den Wert der Immobilie feststellen, bei der die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird.

Dann darf man davon eigentlich nur maximal 70% als sicheren Wert im Falle einer Verwertung ansehen. Mal angenommen, das Unternehmen gerät in wirtschaftliche Schieflage und die Immobilie müsste verwertet werden, damit die Anleger ihr Geld zurückbekommen, dann würde bei einem Zwangsversteigerungstermin im ersten Termin die sogenannte 7/10 Grenze gelten.

Das heißt, dass ab einem 70% Gebot des von einem Gerichtsgutachter festgestellten Verkehrswertes üblicherweise ein Zuschlag an einen Bieter erteilt wird. Davon müssten dann aber noch alle Kosten in Abzug gebracht werden, die mit einem solchen Prozedere im Zusammenhang stehen.

Hier kommt hinzu, dass nicht der Anleger direkt ins Grundbuch eingetragen wird, sondern dies über einen Treuhänder als eine Art „Sammelgrundschuld“ erfolgt. Hier muss man sich dann genau die Treuhandverträge anschauen, die es dazu gibt. Auch da kann es Fallstricke geben. Theoretisch kann hier ein Wert im Grundbuch „beliehen“ werden, der bei einer Verwertung der Immobilie niemals erreicht werden kann. Bleiben sie bitte bei solchen vermeintlich sicheren Angeboten besonders kritisch. Manchmal ist ein X dann doch ein U.

Auf die aus unserer Sicht katastrophale Bilanz des Unternehmens hatten wir an anderer Stelle schon hingewiesen.

Vielleicht ist dann HOLZ doch besser als Investment………………

FireShot Capture 132 – Hypo Festzins – Hypo Festzins – www.hypo-festzins.de

FireShot Capture 131 – Life Forestry – Google-Suche – www.google.de

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