Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 262/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer und Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Lissabon, Portugal und Herrn Frederico Lupi, Lissabon, Portugal und Herrn Martin Tewes
Geschäftszweig: Handel mit und Verarbeitung von Papier, Pappen, graphischen Artikeln, Kunststoffen und ähnlichen Erzeugnissen sowie Gegenständen des Kommunikations- und Informationswesens.
ist am 26.07.2024, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 266/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97818 eingetragenen Inapa Packaging GmbH, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, und Herrn Frederico Lupi, und Frau Ines Patricia Arede Simones Louro, und Herrn Alfonso Nuno Silva Chaby Rosa, und Herrn Frank Wegener,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Handel von und mit Verpackungsmaterialien aller Art, die Erstellung von Verpackungskonzepten usw.
ist am 26.07.2024, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 266/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 267/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146752 eingetragenen Inapa ComPlott GmbH, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, und Herrn Frederico Lupi,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Digitaldrucksystemen, Rollenlaminatoren, Kaschiertischen, Schneidegeräten, Farbmanagementsystemen, Computersystemen, Software usw.
ist am 26.07.2024, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 267/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90296 eingetragenen Inapa Deutschland Vertriebs GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.
ist am 26.07.2024, um 13:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 263/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 264/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73674 eingetragenen Inapa Logistics GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martina Tewes, und Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer,
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte
ist am 26.07.2024, um 13:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 264/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024
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