Sami A., der ehemalige Leibwächter von Bin Laden, muss nach Deutschland zurückgeholt werden, nur wie soll das bitte gehen? Der Mann ist Tunesier, lebt jetzt in Tunesien und hat vermutlich gar kein Interesse, sich erneut nach Deutschland zu begeben. Und was noch hinzukommt, Tunesien wird einen eigenen Staatsbürger nicht gegen seinen eigenen Willen nach Deutschland ausliefern. Tatsache ist wohl auch, dass derzeit gegen Sami A. noch ermittelt wird in Tunesien.
Nun, meine Damen und Herren Richter des Oberverwaltungsgerichtes Münster, erklären Sie doch bitte einmal, wie es möglich sein soll, den Mann nach Deutschland zu bekommen?
Soll Deutschland, die Stadt Bochum, den jungen Mann durch eine Söldnertruppe bei Nacht und Nebel entführen lassen? Soll vielleicht sogar die GSG 9 tätig werden, um einen Beschluss des Oberweraltungsgerichtes in Münster umzusetzen? Irgendwie hat man das Gefühl, dass hier möglicherweise Recht gesprochen wurde, aber das Ergebnis dieses Urteils nicht umsetzbar ist. Vielleicht haben wir die Richter und Richterinnen des Oberverwaltungserichtes in Münster aber auch unterschätzt und die liefern nicht nur eine Urteilsbegründung, sondern auch einen pragmatischen Leitfaden, wie man das ergangene Urteil dann auch so umsetzt, dass es erfüllt werden kann.
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