ICM InvestmentBank AG
Berlin
Jahresabschluss 2019 ICMAG
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
der ICM InvestmentBank AG
1. Geschäftsmodell
Das Institut versteht sich als klassischer Vermögensverwalter für private und institutionelle Kunden. Die Tätigkeit schränkt sich – anders als bei vielen Branchenvertretern – nicht auf die Selektion verschiedener Investmentfonds für ein Portfolio ein. Es geht nicht um die Suche talentierter Fondsmanager, sondern um die direkte Wertpapierauswahl selbst. Allenfalls für die preisgünstige Abbildung bestimmter Märkte und Sektoren, in denen profundes Spezialwissen im eigenen Haus nicht vorhanden ist, kommen fremde Strukturen zum Einsatz. In diesen Kontext passt auch das Asset-Management von mittlerweile drei vermögensverwaltenden Mischfonds, die über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft in Deutschland administriert werden. Hier handelt es sich um Auslagerungen des Portfolio-Managements i.S.d. § 36 KAGB, bei denen Entscheidungsgewalt und Risikomanagement gleichermaßen unter der Hoheit des Instituts liegen – im Gegensatz zur üblichen Struktur, in der der Vermögensverwalter die KVG in der Auswahl der Anlage lediglich berät. Für andere Vermögensverwalter hat das Institut das Co-Management weiterer drei Investmentfonds bei unterschiedlichen Kapitalverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein und Luxembourg übernommen. Darüber hinaus hat man im Segment Anleihen ein Alleinstellungsmerkmal am Markt herausgearbeitet. Der Kunde erhält in der Vermögensverwaltung außerdem Papiere in Stückelungen, die für ihn ansonsten unzugänglich wären. So werden kleinteilige Investments möglich, wo ansonsten die Minimumgröße bei 200.000 USD pro Position Standard ist. Das gelingt über ein eigenes Handelsdesk und eigenen Depots bei den depotführenden Abwicklungsbanken. Über dieses Feature grenzt sich das Institut ein weiteres Mal von anderen unabhängigen Vermögensverwaltern ab.
2. Wirtschaftsbericht
Das Jahr 2019 dürfte für alle Vermögensverwalter ein überraschend gutes gewesen sein. Denn es wurden nicht nur die herben Verluste des desaströsen Vorjahres wieder wettgemacht, sondern – soweit es die ICM betrifft – sogar noch übertroffen. Nachdem US-Notenbankpräsident Jerome Powell die Geldpolitik des eigenen Hauses schon in den ersten Januartagen von Zinserhöhungen auf Zinssenkungen umkehrte und in 2019 drei kleine Zinsschritte auf die aktuelle Range von 1,5 – 1,75 % senkte und mit Offenmarktoperationen gerade im zweiten Halbjahr den Kapitalmärkten temporär dringend benötigte Liquidität zuführte. Aber auch die Anleger zeigten Durchhaltevermögen, indem sie die Hoffnung auf bessere Unternehmensergebnisse nicht aufgaben. US-Präsident Trump und die chinesische Regierung erreichten zum Jahresausklang ein wirtschaftliches „Waffenstillstandsabkommen“, weil auf beiden Seiten ein weiteres Eskalieren des Handelskriegs massive wirtschaftliche Konsequenzen bedeutet hätten. Das belohnten die Börsen bis zum Jahreswechsel und darüber hinaus mit steigenden Kursen. Das Hauptthema des Jahres 2019 – die konjunkturelle Erholung der Weltkonjunktur – bleibt auch für 2020 erhalten. Hatte man bislang mit einem U-förmigen Verlauf gerechnet, dessen tiefster Punkt im vierten Quartal 2019 hätte erreicht werden sollen, so geht man heute in Zeiten des sich ausbreitenden Corona-Virus COVID-19 eher von einem W-förmigen Verlauf aus. Die wirtschaftliche Vollbremsung in China, wo die meisten Neuerkrankungen gezählt wurden, dürfte über das erste Quartal 2020 hinaus auf dem globalen Wirtschaftswachstum lasten. Dass es in den Folgeperioden aufgeholt wird, scheint im Augenblick noch außer Frage zu stehen. Es gilt als gesichert, dass umfangreiche fiskalische und geldpolitische Maßnahmen in China und außerhalb Chinas gegensteuern werden. Dennoch bleibt die Ausbreitung des Virus das derzeit größte unkalkulierbare Risiko für die Kapitalmärkte.
Die Gesetzespakete MIFID 2 und MIFIR, die das Geschäftsjahr 2018 mit einem immensen Zusatzaufwand belastet hatten, wurden vom Institut anders als bei manchen Depotbanken erfolgreich umgesetzt. Der letzte Schritt beinhaltete die sogenannte Nachkostentransparenz, die die Verpflichtung dem Kunden des Instituts alle im Rahmen des Mandats jährlich entstandenen Kosten vorsah. Dieser wurde zusammen mit dem Punkt „Vorkostentransparenz“ bei Neukunden erfolgreich genommen.
2.1. Ertragslage
Im Geschäftsverlauf 2019 blieb das Nettoprovisionsergebnis auf dem unbefriedigenden Vorjahresniveau. Es ging um 0,3 % von TEUR 2.472 auf TEUR 2.465 zurück. Das Nettoergebnis im Handelsbuch sank dramatisch von TEUR 2.334 auf TEUR 826. Der darin enthaltene aktive und passive Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 belief sich allerdings auf TEUR 1.281 (Vj. TEUR 204), was von umfangreichen Positionen über den Jahreswechsel hindeutet. Die Risikomessung erfolgte wie im Vorjahr nach einem internen Value-at-Risk-Modell. Unter den Tochtergesellschaften kam es zu keinem Ergebnisbeitrag. Das Ergebnis der ICM concept sank auf TEUR -19 (Vj. TEUR 164). Die beiden weiteren Konzerngesellschaften lieferten erneut negative Ergebnisse ab. Die ICM Verwaltungsgesellschaft schloss mit einem Verlust von TEUR -17 (Vj. TEUR-148) und die ICM Beteiligungsgesellschaft mit einem Verlust von TEUR -2 (Vj. TEUR -5) ab. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen des Instituts fielen von TEUR 4.907 signifikant auf TEUR 3.962 zurück. Rückstellungen für Prozessrisiken sanken von TEUR 1.214 auf TEUR 381. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde für das laufende Geschäftsjahr um TEUR 26 auf TEUR 2.371 höher dotiert (§ 340e Abs. 4 HGB).
2.2. Vermögenslage
Die Bilanzsumme stieg im Berichtszeitraum durch die Erhöhung von Positionen im Handelsbuch von TEUR 5.624 auf TEUR 5.957. Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sanken von TEUR 609 auf TEUR 407. Die Wertpapiere des Handelsbuchs machten zum Geschäftsjahresende mit TEUR 2.760 rund 46,3 % (Vj. 38,9 %) der Bilanzsumme aus. Die bilanzielle Eigenkapitalquote inkl. des Fonds für Bankrisiken beträgt dank der im Sommer 2019 erfolgten Kapitalerhöhung 74,4 %.
2.3. Finanzlage
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf TEUR -781 (Vj. TEUR -561). Das Institut verfügt über eine ausreichende Finanzmittelausstattung. Die regulatorischen Eigenmittel werden nach Feststellung des Jahresabschlusses und nach Abzug eines Anteils der aktiven latenten Steuern (nach Art. 36, 38 CRR i.V.m. Art. 478 Abs. 2 f CRR in Höhe von mind. 40 % des Stands zum 31.12.2013) TEUR 3.653 betragen. Das Institut war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das wird auch in Zukunft so sein.
2.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
2019 | 2018 | ||
Bilanzsumme | TEUR | 5.957 | 5.624 |
Hartes Kernkapital (nach Feststellung) | TEUR | 3.652 | 3.095 |
Risikoabschläge Handelsbestand | TEUR | 1.281 | 204 |
Provisionsergebnis | TEUR | 2.465 | 2.472 |
Nettoertrag des Handelsbestandes | TEUR | 826 | 2.334 |
Jahresergebnis | TEUR | 45 | 304 |
Cash-Flow vor kurzfristiger Finanzierung | TEUR | 181 | 368 |
Arbeitnehmer inkl. Vorstand (Durchschnitt) | Anzahl | 38 | 44 |
davon Portfoliomanager und Händler | Anzahl | 11 | 11 |
Assets under Management and Advice | Mio EUR | 342 | 327 |
Eigenkapitalquote (wirtschaftlich) | 82,5% | 68,7% | |
Schuldendienstfähigkeit | 7,6% | 25,8% | |
Kurzfristiger Kapitalumschlag | 2,2 | 2,7 | |
Betriebsleistungsrentabilität | 3,5% | 9,5% |
2.5. Nachtragsbericht
Nach Geschäftsjahresende hat sich die Ertragslage des Instituts bis zum heutigen Tag unter der aufgestellten Jahresplanung entwickelt. Seit Ende Februar 2020 erleben die Kapitalmärkte einen scharfen Einbruch aufgrund der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus und daraus resultierend greift die Befürchtung eines bevorstehenden wirtschaftlichen Einbruchs um sich. Da sowohl Provisionsergebnis, als auch Finanzergebnis entscheidend von der Marktentwicklung geprägt werden, würde ein solches Auskommen den Bilanzgewinn massiv drücken. Durch die dezentrale Struktur des Instituts können allerdings Prozesse in der einen Niederlassung jederzeit von einer anderen übernommen werden, was beim Ausfall einzelner Personen und nachfolgenden Quarantäneanordnungen für das Unternehmen zu keiner nennenswerte Prozessunterbrechung führt. Mit dem plötzlichen 40%igen Absturz des Ölpreises, der zuvor schon wegen eingetrübter Konjunkturperspektiven unter Druck gekommen war, ist nun eine weitere Konjunkturbremse hinzugekommen, mit der die Kapitalmärkte absolut nicht gerechnet hatten. Damit dürfte das erste Halbjahr 2020 zum wohl schwierigsten seit der Finanzkrise 2008 werden.
2.6. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Die wirtschaftliche Lage des Instituts ist stabil und gefestigt. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Mit der Einschaltung zweier externer Promoter für den Vertrieb des erfolgreichen Flaggschiff-Fonds Leonardo UI im B2B-Geschäft konnten einige vielversprechende Investorenkontakte generiert werden, die im Jahresverlauf mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Anstieg des Fondsvolumens über die magische Marke von 100 Mio. EUR führen sollten. Gleichzeitig will das Institut mit einer Erweiterung des Headcounts bei den Vertriebsmitarbeitern einerseits, andererseits auch durch das Einschalten neuer institutioneller Vertriebspartner bei den Direktmandaten wieder zulegen. Wichtig für den Gesamterfolg bleibt nicht zuletzt das Eigengeschäft des Instituts. Wie in der Vergangenheit soll auch im neuen Geschäftsjahr durch Arbitrage und kurzfristige Spekulation ein relevanter Ergebnisbeitrag erwirtschaftet werden. Die Risiken eines Vermögensverwalters sind aufgrund der seit 2018 völlig bestandsabhängigen Vergütung noch stärker mit den Verlustrisiken der Kundendepots korreliert. Darüber hinaus könnten Verluste in den Positionen des Eigenbestands negativ auf das Ergebnis durchschlagen.
4. Niederlassungen und Mitarbeiter
Per 31.12.2019 unterhielt das Institut mit Berlin, Düsseldorf, Kassel, Nürnberg und Radebeul fünf Standorte. Per 31.12.2019 wurden im Institut 38 (Vj. 42) Mitarbeiter beschäftigt.
5. Risikoberichterstattung
Risikomanagement
Die Geschäftsaktivitäten der ICM InvestmentBank AG sind mit Risiken behaftet. Demzufolge hat die ICM InvestmentBank AG ein Risikomanagementsystem installiert.
Das Risikomanagement- und controllingsystem ist fest in die betrieblichen Abläufe integriert. Das übergeordnete Ziel des Risikomanagements der ICM InvestmentBank AG ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Demzufolge stellen das bewusste Eingehen, das aktive Management und die laufende Überwachung von Risiken die Kernelemente der Geschäfts- und Risikosteuerung der ICM InvestmentBank AG dar. Die wesentlichen Risiken sollen frühzeitig zu erkennen sein, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt und zu steuern sein. Die ICM InvestmentBank AG steuert die Risiken anhand eines dokumentierten Systems für Gesamtbankrisikosteuerung und Meldewesen. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 wurde eine durch Vorsicht geprägte Risikostrategie beibehalten. Die strategische Ausrichtung auf Geschäftsfelder kombiniert mit ausgerichteten Risikomethoden charakterisiert das Risikomanagement der ICM InvestmentBank AG. Im Jahr 2019 sind die für Markt-, Kredit- und Operativen Risiken festgesetzten Limits auf Konzernebene stets eingehalten worden. Die in diesem Bericht dargelegten Methoden, Systeme, Prozesse und das darauf aufbauende Berichtswesen unterliegen kontinuierlichen Überprüfungen und Verbesserungen, um den marktbedingten, betriebswirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Grundlagen der aufsichtsrechtlichen Risikoberichtserstattung
Die aufsichtsrechtliche Risikoberichterstattung erfolgt auf Basis der Regelungen von § 26a KWG in Verbindung mit Teil 8 Artikel 431 bis 455 der CRR.
Dieser Risikobericht basiert auf den zum 31. Dezember 2019 gesetzlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Offenlegungsanforderungen der CRR sowie den für die Offenlegung relevanten Durchführungs- und Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. Neben Informationen zu den Eigenmitteln und den Eigenmittelanforderungen enthält dieser Risikobericht Angaben zu den von der CRR vorgegebenen Risikoarten (Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko). Ferner werden Informationen zum Kapitalerhaltungspuffer, den Liquiditätskennzahlen sowie zur Leverage Ratio und Vergütungspolitik berücksichtigt.
Das Institut wurde durch die BAFIN als Mutterinstitut i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 28 CRR eingestuft. Eine Konsolidierung mit einer Tochtergesellschaft der ICM InvestmentBank AG gilt für das Jahr 2019 nicht.
Eigenmittel
Die Berechnung der Eigenmittel erfolgt auf der Basis der CRR.
Das Harte Kernkapital (CET1) besteht zum 31. Dezember 2019 insbesondere aus dem eingezahlten Kapital und den Kapital- und Gewinnrücklagen, gemindert um verschiedene Abzugspositionen. Die ICM InvestmentBank AG hat gemäß Art. 26 Abs. 3 CRR einen Antrag auf Genehmigung von Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals gestellt. Dieser Antrag wurde am 05.09.2019 von der BaFin genehmigt. Seit dem III. Quartal 2019 beträgt somit das Eigenkapital 1.500.000 EUR.
Eigenmittel 31.12.2019 | EUR |
Eigenmittel | 3.617.723,53 |
Kernkapital (T1) | 3.617.723,53 |
Hartes Kernkapital (CET1) | 3.617.723,53 |
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente | 1.500.000,00 |
Eingezahlte Kapitalinstrumente | 1.500.000,00 |
Einbehaltene Gewinne / Verluste des Vorjahres | -249.001,21 |
Laufende Verluste / Gewinne | 23.076,58 |
Sonstige Rücklagen | 765.959,07 |
Fonds für allgemeine Bankrisiken | 2.344.762,59 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | -31.010,50 |
Bruttobetrag der sonstigen immateriellen Vermögenswerte | -31.010,50 |
Sonstige Bestandteile oder Abzüge – latente Steuern | -1.105.721,79 |
Übergangsregelungen latente Steuern | 369.658,79 |
Die Kapitalkennziffern zum 31.12.2019 sind in der folgenden Abbildung ersichtlich. Diese Quoten zeigen die Relation zwischen den risikogewichteten Positionswerten und den aufsichtsrechtlichen Kapitalbestandteilen.
Zu jedem Zeitpunkt sind folgende Eigenmittelanforderungen einzuhalten:
Die Kapitalquote lag am 31.12.2019 bei 20,37%.
Zwischen dem II. Quartal 2019 und dem III. Quartal 2019 ist die Kapitalquote um 19,21% gestiegen. Der Grund hierfür ist die Kapitalerhöhung um 500.000 EUR auf 1.500.000 EUR.
Kapitalerhaltungspuffer
Nach § 10c KWG hat die ICM InvestmentBank AG zusätzlich zum Kernkapital einen Kapitalerhaltungspuffer vorzuhalten. Durch die Einführung von Kapitalpuffern sollen etwaige Verluste aus eigener Kraft aufgefangen werden. Durch den Kapitalerhaltungspuffer soll ein Kapitalpolster aufgebaut werden, der während Stressphasen zur Verlustabsorption zur Verfügung steht. Es verhindert eine Unterschreitung der Mindestkapitalanforderung und damit verbundenen Gefährdung des laufenden Geschäftsbetriebs. Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Kapitalerhaltungspuffer 2,5%. Ab dem dritten Quartal 2019 gibt es noch einen zusätzlichen Kapitalpuffer von 0,25%. Auch unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers sind die Eigenmittelanforderungen für das Jahr 2019 erfüllt.
Risikoarten
Das Risikomodell berücksichtigt folgende Risikoquellen:
Art des Risikos | Messmethode | Budgetierung |
Marktrisiko | VAR und CRR * | internes Modell, absolute Risikolimits |
Adressrisiko | CRR (KSA) * | absolute Positionsbeschränkungen |
Gegenparteiausfallrisiko | CRR * | Standardmethode |
Abwicklungsrisiko | CRR * | Gewichtungsfaktoren |
CVA-Risiko | CRR * | Standardmethode |
Liquiditätsrisiko | Budget, LiqV(*) | Budgetobergrenzen aus Planung |
Operationelles Risiko | CRR (BIA) * | pauschalierter Risikoansatz |
Beteiligungsrisiko | festes Budget | pauschalierter Risikoansatz |
Reputationsrisiko | CRR(BIA) * | pauschalierter Risikoansatz |
(*) regulatorischer Ansatz für die Berechnung der Eigenmittelanforderung
Die aufsichtsrechtlichen Risikopositionen der ICM InvestmentBank AG beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 17.756 TEUR. Alle Risiken müssen bei Eintreten vom Institut getragen werden können, ohne dass im Nachgang aufsichtsrechtliche Mindesteigenmittelanforderungen unterschritten und/oder keine ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Für identifizierte und als wesentlich erachtete Risiken werden daher regelmäßig Stresstests durchgeführt. Adressrisiken und Marktrisiken werden unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit durch Limitsysteme begrenzt. Über Einzel- und Gesamtlimite erfolgt die Begrenzung der Risiken in den jeweiligen Bereichen und in Aggregation auf Gesamtbankebene:
Eigenmittelanforderungen 31.12.2019 | TEUR |
Gesamt | 17.756 |
Marktrisikopositionen | 5.848 |
börsengehandelte Schuldtitel | 4.399 |
Aktieninstrumente | 63 |
Währungsgesamtposition | 1.386 |
Kredit-Standardansatz (SA) | 2.520 |
Zentralregierungen | 0,00 |
Regionalregierungen & örtliche Gebietskörperschaften | 0,00 |
Institute | 979 |
Unternehmen | 703 |
Mengengeschäft | 78 |
überfällige Positionen | 34 |
Beteiligungen | 634 |
sonstige Positionen | 92 |
CVA-Risiko | 18 |
Operationelles Risiko | 9.370 |
Kreditrisikovorsorge gemäß Artikel 442 CRR
Die Höhe und die Struktur des Kreditvolumens stellen wesentliche Bestimmungsgrößen für die Ermittlung des Kreditrisikos dar.
Um Volumenkonzentrationen zu erkennen, werden die Forderungen nach Branchen, Ländergruppen und Restlaufzeiten kategorisiert.
Die Aufteilung der Risikopositionen nach Branchen wird gemäß Artikel 442 S. 1 Buchstabe E CRR vorgenommen, wobei die Zuordnung der Risikopositionen grundsätzlich nach den Wirtschaftszweigschlüsseln der Deutschen Bundesbank erfolgt. Das Kreditvolumen der ICM InvestmentBank AG war zum 31. Dezember 2019 durch hohe Konzentration im Finanzsektor geprägt. Gemäß Artikel 442 Satz 1 Buchstabe D CRR wird die Verteilung der Risikoposition nach geografischen Gebieten untergliedert. Dabei erfolgt die Zuordnung der Risikopositionen anhand der Ländergruppeneinteilung des IWF. Das Länderrisiko resultiert im Wesentlichen aus Anleihenbeständen und setzt sich zu großen Teilen aus deutschen Kreditnehmereinheiten zusammen. Hierbei ist das Sitzland der jeweiligen Konzernmutter maßgeblich. Zum 31. Dezember 2019 konzentrierten sich Risikopositionswerten mit ca. 4.037 TEUR auf Deutschland. Die Betrachtung nach Restlaufzeiten zeigt den größten Anteil im kurzen Laufzeitenband für die ICM InvestmentBank AG zum 31. Dezember 2019. Der geringe Anteil an dem langen Laufzeitenband ist auf die Fälligkeiten von Wertpapieren zurückzuführen. Die Offenlegung erfolgt gemäß Artikel 442 Satz 1 Buchstabe F CRR.
Value at Risk
Die Abt. Controlling erstellt einen täglichen VaR – Risikobericht. Nach dem Value-at-Risk-Ansatz („VaR“) wird institutsintern das Risiko des Handelsbuchs berechnet. In diesem Bericht sind alle quantifizierbaren Marktrisiken festgehalten. Positionen, die nicht über eine ausreichende Zeitreihe verfügen, werden auch berücksichtigt, in dem man alternative Berechnungsmethoden wählt. Der Bericht ist nach Anleihen-, Aktien-, Option-, Devisentermin- und Fondsbuch gegliedert. Positionen in einer Fremdwährung werden in Euro umgerechnet. Durch die Umrechnung fließen indirekt Wechselkursänderungen zusätzlich zu der direkten Berücksichtigung der Kursschwankungen in das Risikomodell mit ein.
Das Handelsbuch des Instituts wird in einzelne (Unter-) Handelsbücher aufgeteilt. Für jedes Unterhandelsbuch wird ein VaR-Betrag berechnet. Danach wird ein VaR-Betrag für das gesamte Handelsbuch ermittelt. Durch diese Vorgehensweise werden die einzelnen Assetklassen detaillierter betrachtet und die Diversifikationseffekte besser berücksichtigt.
Stresstest und Stressszenarien
Das Institut simuliert täglich die Entwicklung des Handelsbuchportfolios unter verschiedenen Stress-Szenarien. Dies beruht auf konkreten Ereignissen.
Die Stress-Szenarien werden auf den Handelsbuchbestand auf täglicher Basis von der Stelle Controlling vorgehalten. Die Ergebnisse werden archiviert.
Die durchgeführten Stresstests des Handelsbuchportfolios lagen für das gesamte Jahr 2019 häufig im „Lehman Default 2008“ oder „Russian Financial Crisis 2009“ über den Stresstest-Werten des hauseigenen Modells. Bei den Stresstests im Bloomberg werden für Anleihen, für die öfters oder überhaupt keine Berechnungen möglich waren, Approximationen genutzt.
Kapitalanlagen nach Ratingklassen
Zum 31. Dezember 2019 waren 0,00% der verzinslichen Wertpapiere auf einem „A“ Rating, ca. 64,04% auf einem „B“ Rating, ca. 24,50% auf einem „C“ Rating und ungefähr 11,64% auf einem „D“ Rating von Moody’s Investors Services verteilt. Rund 38,13% der verzinslichen Wertpapiere sind in Fremdwährungen notiert.
Leverage Ratio
Im Rahmen der CRR wurde neben der risikogewichteten Kapitalquote die Leverage Ratio als zusätzliche nicht risikogewichtete Kapitalquote eingeführt. Sie soll ab dem Jahr 2018 als zusätzliche Mindestkapitalquote genutzt werden. Derzeit befindet sie sich in einer Beobachtungsphase und ist seit Jahresbeginn 2015 offenzulegen. Ziel ist es, die Verschuldung in der Bankenbranche zu begrenzen, die dem Finanzsystem und der Wirtschaft schaden könnte. Daher sollen die risikobasierten Anforderungen durch eine einfache, nicht risikogewichtete Kapitalquote ergänzt werden. Die Leverage Ratio der ICM InvestmentBank AG betrug 43,47% zum 31. Dezember 2019 (Vj. 51,92%).
Vergütungspolitik
Die ICM InvestmentBank AG hat gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung Informationen hinsichtlich der Vergütungspolitik und -praxis offenzulegen. Die Offenlegungspflichten richten sich für die ICM InvestmentBank AG nach Artikel 450 CRR.
Gemäß Artikel 450 CRR hat die Bank für Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Bank auswirkt, bestimmte quantitative und qualitative Informationen offenzulegen.
Das Institut ist nicht tarifgebunden. Die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter erhält eine Festvergütung, die nicht an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist. Daneben bestehen zielorientierte quartalsweise variable Vergütungen für Portfoliomanager (PM), Customer Relationship Manager (CRM), Mitarbeiter des Handels und für den Vorstand.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 hat der Vorstand eine neue Struktur der variablen Vergütungsbestandteile nicht nur für PMs und CRMs verfügt, sondern auch für alle anderen Mitarbeiter inklusive des Vorstands selbst.
Beschäftigte | Variable Vergütung | Vergütungsparameter | Faktor 1: quantitativ | Faktor 2: qualitativ |
Vorstand | Tantieme | Gewinn vor Steuern, operatives Ergebnis ohne Sonderfaktoren | Gewinn vor Sonderfaktoren | nein |
PMs und CRMs | Assets under Management (AuM), Akquisitionsleistung; qualitative Kriterien | 0,1 % der AuM für den Teil größer 25 Mio Euro und kleiner 50 Mio Euro, ergo max. 25.000 Euro 0,5 % für neu gebrachte Gelder abzgl. Abgänge | ggf. Bonus für aktive Mitgliedschaft in einem Anlageausschuss, Anlageerfolg Akquisitionsunterstützung (begrenzt au f T€ 10/Jahr) und Kundenstruktur (max. 2.500 Euro/Jahr) abzüglich Errors ggf. Malus für Errors, Kundenbeschwerden, Fehler | |
Wertpapierhändler | Erfolgsabhängige Vergütung | Handelserfolg | 6,5 Prozent des Handelserfolges beim Eigengeschäft | nein |
Kontroll- und Assistenzkräfte | keine | Bonus 0 bis 2 Monatsgehälter nach Zielerreichung im Ermessen des Vorstandes | Entfällt | Individuelle Zielvereinbarungen |
Aufgrund der Höhe der Festbezüge gibt es keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung zu beanstanden (InstitutsVergV § 5).
6. Zukünftige Entwicklung
Die Marktentwicklungen, von denen wir für das Jahr 2020 ausgehen, dürften insgesamt schwieriger auf Vermögenszuwächse bei den Kunden umzusetzen sein als es im Vorjahr der Fall war. Gleiches gilt für das Finanzergebnis, das üblicherweise eng mit dem Provisionsergebnis korreliert ist. Wesentlich für ein verbessertes Provisionsergebnis ist damit der Akquisitionserfolg der Mitarbeiter ab. Hierzu soll perspektivisch eine Reihe von Neueinstellungen in den Niederlassungen Berlin und Düsseldorf beitragen.
7. Versicherung des Vorstands
Als Vorstand des Instituts versichern wir nach bestem Wissen und Gewissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.
Berlin, den 1. März 2020
gez. Der Vorstand
Dr. Norbert Hagen
Tobias Zenker
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
der ICM Investmentbank AG
Der Aufsichtsrat hat in Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben im Berichtsjahr 2019 die Geschäftsführung der ICM InvestmentBank AG überwacht und die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er tagte im Geschäftsjahr 2019 viermal. Die Sitzungen fanden an folgenden Terminen statt:
― |
Aufsichtsratssitzung Nr. 60 (22.02.2019) in Radebeul, |
― |
Aufsichtsratssitzung Nr. 61 (24.05.2019) in Radebeul, |
― |
Aufsichtsratssitzung Nr. 62 (23.08.2019) in Radebeul und |
― |
Aufsichtsratssitzung Nr. 63 (22.11.2019) in Radebeul. |
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich laufend mit den monatlichen Risikoberichten über den Status Quo der Handelsbuchaktivitäten sowie quartalsweisen Berichten der Tochtergesellschaften über deren Geschäftslage und der im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erstellten monatlichen Bilanzen (YTD) für das Institut über die wirtschaftliche Situation unterrichten lassen.
In den Sitzungen des Aufsichtsrates hat der Vorstand über die Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und -planung, die Strategie, die finanzielle Entwicklung und die Ertragslage des Institutes, das Management der Risiken, sowie Geschäfte, die für das Institut von erheblicher Bedeutung waren, berichtet.
In der 60. Aufsichtsratssitzung wurde vom Vorstand die Geschäftsentwicklung auf Basis des „Aufgestellten Jahresabschlusses 2018“ erläutert und mit den Planzahlen verglichen. Wesentliche Änderungen der Prozesse in der Vermögensverwaltung, der Fondsverwaltung, der Entwicklung der Tochtergesellschaften, IT und EDV, Prüfergebnisse und die aktuelle Personalentwicklungen wurden vorgestellt sowie die neuen Verträge im Rahmen der Institutsvergütungsverordnungen dargelegt. Außerdem wurde die Entwicklung und weitere Planung der defizitären Niederlassung Düsseldorf näher erläutert.
In der 61. Aufsichtsratssitzung erläuterte der Abschlussprüfer, Herr Michael Böllner, seine Prüfungsberichte des Geschäftsjahres 2018 und erläuterte die Bilanz und GuV des Unternehmens. Die Aufsichtsräte gingen ausführlich auf den WP-Bericht ein und gingen alle kritischen Bemerkungen einzeln an. Die Geschäftsleitung informierte über die dargestellte Ergebnisentwicklung und kommende, betriebswirtschaftliche und geschäftspolitische Ziele. Der Aufsichtsrat billigte sodann den Jahresabschluss zum 31.12.2018. Er war damit festgestellt.
In der 62. Aufsichtsratssitzung gab es Ausführungen zur Ergebnisentwicklung des Instituts im Vergleich zum Vorjahr unter Bestätigung der Planansätze an den einzelnen Standorten, dabei wird vor allem die Jahresplanung für das zweite Halbjahr 2019 dargestellt. Des Weiteren würde über die aktuelle Personalentwicklung und über den Stand der Einführung neuer Produkte und aktuelle Standortfragen berichtet.
In der 63. Aufsichtsratssitzung wurde insbesondere über den Geschäftsverlauf in den Vorquartalen des Jahres 2019 und über die Entwicklung der Tochtergesellschaften berichtet. Außerdem wurde erneut die aktuelle Situation der Niederlassung Düsseldorf näher dargelegt. Bezüglich der Personalentwicklung lag die Hauptbetrachtung auf der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin, welche in ein Immobilienprojekt in der Niederlanden verstrickt war ohne Kenntnis der ICM InvestmentBank AG.
Auch über die Sitzungen hinaus standen die Mitglieder des Aufsichtsrats dem Vorstand beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat wurde über alle Sachverhalte informiert, die seiner Entscheidung bedurften.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte durch den am 15.05.2020 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfer, Herrn Michael Böllner, geprüft. Der Abschlussprüfer hat dem Konzernabschluss, dem Jahresabschluss und den jeweiligen Lageberichten den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Anlässlich der Aufsichtsratssitzung vom heutigen Tag stand der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss, den Jahresabschluss, die Lageberichte und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers im Vorfeld überprüft, ohne dass sich dabei Beanstandungen ergeben haben und hat dem Ergebnis nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers zugestimmt.
― |
Der Aufsichtsrat billigt hiermit den Jahresabschluss des Instituts zum 31. Dezember 2019 mit Lagebericht. Er ist damit festgestellt. |
Den Vorschlag des Vorstands, dass der Bilanzverlust in Höhe von EURO – 204.002,02 auf neue Rechnung vorgetragen wird, nahm der Aufsichtsrat zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat dankt Mitarbeitern und Vorstand für die engagierte und erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Radebeul, den 15.05.2020
Dr. Dieter Wenzl, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Bilanz zum 31.12.2019
ICM InvestmentBank AG
Aktiva
EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
1. Barreserve | |||
a) Kassenbestand | 5.547,10 | 1.199,43 | |
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 38.073,78 | 63.509,01 | |
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 38.073,78 (Vorjahr: EUR 63.509,01) | |||
43.620,88 | 64.708,44 | ||
2. Forderungen an Kreditinstitute | |||
a) täglich fällig | 407.470,24 | 608.653,33 | |
b) andere Forderungen | 3.247,59 | 5.531,52 | |
410.717,83 | 614.184,85 | ||
3. Forderungen an Kunden | 795.698,84 | 696.863,71 | |
darunter: | |||
gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | |||
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 22.684,11 | 36.655,70 | |
Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten | |||
darunter: | |||
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | |||
5. Handelsbestand | 2.759.554,00 | 2.190.464,71 | |
6. Beteiligungen | 105.400,00 | 105.400,00 | |
darunter: | |||
an Kreditinstituten EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | |||
an Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | |||
7. Anteile an verbundenen Unternehmen | 528.265,97 | 628.265,97 | |
darunter: | |||
an Kreditinstituten EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | |||
an Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | |||
8. Immaterielle Anlagewerte | |||
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.454,00 | 31.010,50 | |
9. Sachanlagen | 90.259,00 | 93.219,50 | |
10. Sonstige Vermögensgegenstände | 56.001,37 | 34.986,46 | |
11. Rechnungsabgrenzungsposten | 58.459,92 | 22.524,77 | |
12. Aktive latente Steuern | 1.074.747,05 | 1.105.721,79 | |
5.956.862,97 | 5.624.006,40 | ||
PASSIVA |
|||
EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
andere Verbindlichkeiten | |||
täglich fällig | 56.639,33 | 4.037,99 | |
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | |||
2. Handelsbestand | 580.557,07 | 0,00 | |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 204.284,58 | 126.241,08 | |
4. Rückstellungen | |||
andere Rückstellungen | 682.861,94 | 1.632.006,88 | |
5. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 2.370.563,00 | 2.344.762,59 | |
davon gem. § 340e Abs. 4 HGB EUR 815.344,66 Vorjahr EUR 789.544,25 | |||
6. Eigenkapital | |||
a) Gezeichnetes Kapital | 1.500.000,00 | 1.000.000,00 | |
b) Gewinnrücklagen | |||
ba) gesetzliche Rücklagen | 100.000,00 | 100.000,00 | |
bb) andere Gewinnrücklagen | 665.959,07 | 665.959,07 | |
2.265.959,07 | 1.765.959,07 | ||
c) Bilanzverlust | -204.002,02 | -249.001,21 | |
2.061.957,05 | 1.516.957,86 | ||
5.956.862,97 | 5.624.006,40 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1.1. bis 31.12.2019 ICM InvestmentBank AG
EUR | EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
1. Zinserträge aus | ||||
Kredit- und Geldmarktgeschäften | 669,17 | 1.210,41 | ||
2. Zinsaufwendungen | -1.994,77 | -8.847,42 | ||
-1.325,60 | -7.637,01 | |||
3. Laufende Erträge aus | ||||
Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 250.000,00 | ||
b) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | ||
250.000,00 | ||||
4. Provisionserträge | 2.928.844,97 | 2.846.577,87 | ||
5. Provisionsaufwendungen | -463.856,54 | -374.650,76 | ||
2.464.988,43 | 2.471.927,11 | |||
6. Nettoertrag des Handelsbestands | ||||
a) Ertrag des Handelsbestands | 2.509.540,33 | 3.399.555,17 | ||
b) Aufwand des Handelsbestands | -1.683.123,48 | -1.065.984,83 | ||
826.416,85 | 2.333.570,34 | |||
7. sonstige betriebliche Erträge | 1.066.349,78 | 391.293,67 | ||
8. Auflösung Fonds für allgemeine Bankrisiken | 56.841,28 | 180.350,40 | ||
davon gemäß § 340e Abs. 4 HGB: | 56.841 | |||
Vorjahr: | 180.350 | |||
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
a) Personalaufwand | ||||
aa) Löhne und Gehälter | -2.101.141,57 | -2.324.540,52 | ||
ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -332.324,34 | -324.243,55 | ||
darunter: | ||||
für Altersversorgung: | 9.243 | |||
Vorjahr: | 11.924 | |||
-2.433.465,91 | -2.648.784,07 | |||
b) andere Verwaltungsaufwendungen | -1.528.687,82 | -2.258.843,38 | ||
-3.962.153,73 | -4.907.627,45 | |||
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | -59.894,81 | -75.981,18 | ||
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -112.256,80 | -9.831,87 | ||
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | -14.224,32 | 0,00 | ||
13. Erträge aus der Zuschreibung zu Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 80.000,00 | ||
14. Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken | -82.641,69 | -233.357,03 | ||
davon gemäß § 340e Abs. 4 HGB: | 82.642 | |||
Vorjahr: | 233.357 | |||
15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 182.099,39 | 472.706,98 | ||
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -30.974,74 | -13.595,27 | ||
19. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 9 ausgewiesen | -106.125,46 | -155.350,51 | ||
-137.100,20 | -168.945,78 | |||
20. Jahresüberschuss | 44.999,19 | 303.761,20 | ||
21. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -249.001,21 | -552.762,41 | ||
25. Bilanzverlust | -204.002,02 | -249.001,21 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Michael Böllner Wirtschaftsprüfer
Prüfungsurteil
Ich habe den Jahresabschluss der ICM InvestmentBank AG, Berlin, – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Offenlegung nach § 26a Abs. 1 KWG sowie Anhang – der eine Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden enthält, unter Einbeziehung der Buchführung sowie ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Der Jahresabschluss und Lagebericht zusammen werden nachfolgend Abschluss genannt.
Die Einbeziehung der Buchführung in die Abschlussprüfung nach § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB, die Beachtung ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung sowie die Prüfung des Lageberichts nach § 317 Abs. 2 HGB stellen zusätzliche gesetzliche Anforderungen dar, die über diejenigen der Internationalen Prüfungsstandards hinausgehen.
Aussagen zum Jahresabschluss
Meine nach § 317 HGB durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung vermittelt der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellte Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum 31.12.2019 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Aussagen zum Lagebericht
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der internationalen Prüfungsstandards (ISA) des IAASB vorgenommen. Meine Verantwortlichkeiten sind weiter ausgeführt im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts“. Ich bin unabhängig von der geprüften Gesellschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und ich habe meine weiteren berufsethischen Verantwortlichkeiten als Voraussetzung zur Durchführung einer Abschlussprüfung erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und der für die Aufstellung und Überwachung der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Verantwortlichen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter für notwendig erachten, um eine Aufstellung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern zutreffend, zur Angabe weiterer Sachverhalte zur Beurteilung der Fortführungsannahme sowie zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung des Unternehmens, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen entweder die Auflösung der Gesellschaft oder die Einstellung der Geschäfte oder es besteht dazu keine realistische Alternative.
Die mit der Überwachung der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht betrauten Personen sind dafür verantwortlich, den gesamten Prozess der Abschlussaufstellung zu überwachen.
Verantwortung des Abschussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage meiner Prüfung mit hinreichender Sicherheit ein Urteil zum Jahresabschluss und Lagebericht abzugeben, dass dieser Jahresabschluss und der Lagebericht frei ist von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen und einen Bestätigungsvermerk zu erstellen, der mein Prüfungsurteil enthält.
Hinreichende Sicherheit bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach internationalen Standards (ISA) immer alle wesentlichen falschen Darstellungen aufdeckt, sofern diese vorhanden sind. Falsche Darstellungen können bewusst oder durch Fehler entstehen und werden als wesentlich eingestuft, wenn diese allein oder im Ganzen wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten dieses Abschlusses beeinflussen könnten, die aufgrund dieses Abschlusses getätigt wurden. Der Lagebericht ist dahingehend zu beurteilen, dass er im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.
Als Teil meiner Prüfung in Übereinstimmung mit ISA übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Außerdem besteht meine Prüfung darin:
― |
Die Risiken wesentlicher unzutreffender Angaben zu identifizieren und einzuschätzen, seien sie durch Verstöße oder Unrichtigkeiten entstanden; Prüfungsverfahren zu entwerfen und durchzuführen, die auf solche Risiken ausgerichtet sind; Prüfungsnachweise zu erlangen, die eine ausreichende und angemessene Grundlage für mein Prüfungsurteil darstellen. Das Risiko, dass eine aus einem Verstoß resultierende unzutreffende Angabe nicht aufgedeckt wird, ist höher als bei einer unbeabsichtigten wesentlichen falschen Angabe, weil Verstöße mit betrügerischen Absprachen, Fälschungen, vorsätzlichen Auslassungen, Falschdarstellungen oder dem Umgehen von internen Kontrollen einhergehen können. |
― |
Ein Verständnis von den prüfungsrelevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zu erlangen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Urteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens zu fällen. |
― |
Die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten Schätzwerte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben zu beurteilen. |
― |
Eine Schlussfolgerung in Bezug auf die Angemessenheit der Anwendung der Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung durch die gesetzlichen Vertreter zu ziehen und, ausgehend von den erlangten Prüfungsnachweisen, eine Schlussfolgerung darüber zu ziehen, ob eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich Ereignissen und/oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnte. Komme ich zu der Schlussfolgerung, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, in meinem Bestätigungsvermerk auf die betreffenden Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, sofern diese Angaben unangemessen sind, mein Prüfungsurteil zu modifizieren. Meine Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweisen. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch bewirken, dass die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr gegeben ist. |
― |
Ich erörtere mit der den gesetzlichen Vertretern unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Abschlussprüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen und bedeutsame Mängel bei internen Kontrollen, die ich während meiner Abschlussprüfung feststellte. |
München, den 11. Mai 2020
Michael Böllner, Wirtschaftsprüfer
Anlageverzeichnis zum 31.12.2019
Anschaffungskosten | Abschreibung | |||||
01.01.2019 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
31.12.2019 EUR |
01.01.2019 EUR |
Zugang EUR |
|
Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 67.621,63 | 252,73 | 136,00 | 67.738,36 | 30.965,93 | 14.224,32 |
Beteiligungen | 137.050,00 | 0,00 | 0,00 | 137.050,00 | 31.650,00 | 0,00 |
204.671,63 | 252,73 | 136,00 | 204.788,36 | 62.615,93 | 14.224,32 | |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 628.265,97 | 125.000,00 | 225.000,00 | 528.265,97 | 0,00 | 0,00 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
Website | 54.555,45 | 0,00 | 54.555,45 | 35.865,45 | 8.626,00 | |
EDV-Software | 182.057,47 | 43.751,12 | 138.306,35 | 169.736,97 | 5.870,00 | |
entgeltlich erworbene Konz., gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte u.Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten | 236.612,92 | 0,00 | 43.751,12 | 192.861,80 | 205.602,42 | 14.496,00 |
Sachanlagen | ||||||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 562.295,09 | 42.440,31 | 72.515,68 | 532.219,72 | 469.075,59 | 45.398,81 |
Anlagevermögen | 1.631.845,61 | 167.693,04 | 341.402,80 | 1.458.135,85 | 737.293,94 | 74.119,13 |
Abschreibung | Buchwert | |||
Abgang EUR |
31.12.2019 EUR |
01.01.2019 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0,00 | 45.190,25 | 36.655,70 | 22.548,11 |
Beteiligungen | 0,00 | 31.650,00 | 105.400,00 | 105.400,00 |
0,00 | 76.840,25 | 142.055,70 | 127.948,11 | |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 628.265,97 | 528.265,97 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Website | 0,00 | 44.491,45 | 18.690,00 | 10.064,00 |
EDV-Software | 38.690,62 | 136.916,35 | 12.320,50 | 1.390,00 |
entgeltlich erworbene Konz., gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte u. Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten | 38.690,62 | 181.407,80 | 31.010,50 | 11.454,00 |
Sachanlagen | ||||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 72.513,68 | 441.960,72 | 93.219,50 | 90.259,00 |
Anlagevermögen | 111.204,30 | 700.208,77 | 894.551,67 | 757.927,08 |
Anhang zum 31.12.2019
der ICM InvestmentBank AG
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses
Die ICM InvestmentBank AG mit Sitz in Berlin, Meinekestraße 26, ist im Handelsregister Berlin, Charlottenburg, unter der HRB 89673 B eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Es kommt die Gliederung entsprechend § 340a II S. 2 HGB nach den durch Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute erlassenen Formblätter 1 und 3 zur Anwendung.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss der Firma ICM InvestmentBank AG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.
2.1. Flüssige Mittel/ Forderungen an Kreditinstitute/Wertpapiere
Guthaben bei Kreditinstituten und die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungspositionen bestanden in US-Dollar, in Britischen Pfund, in Australischen Dollar und in norwegischen Kronen und sind mit dem jeweiligen Tageskurs eingebucht und, soweit erforderlich, zum 31.12.2019 mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
2.2. Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden sind mit ihren Nennwerten bilanziert. Fremdwährungspositionen bestanden zum Stichtag nicht. Die Forderungen an Kunden aus Vermögensbetreuungsgebühren sind bis Januar des Folgejahres bereits überwiegend ausgeglichen. Einzelwertberichtigungen sowie Wertberichtigungen für allgemeines Kreditrisiko waren nicht veranlasst.
2.3. Aktiver Handelsbestand
Die im Depot befindlichen Aktien, Anleihen und Zertifikate wurden mit dem Zeitwert, vermindert um einen Risikoabschlag nach § 340e III HGB, angesetzt. Zeitwert ist der an regulierten Märkten festgestellte Marktpreis zum Schluss des Bilanzstichtags oder des davorliegenden letzten Handelstags.
Der Risikoabschlag ermittelt sich nach dem im Unternehmen zur Risikosteuerung angewendeten Value-at-Risk Modell. Dieses bildet einen Verlust ab, der mit dem jeweiligen Finanzinstrument in einer Periode von zehn Handelstagen mit 99,9%-iger Wahrscheinlichkeit historisch nicht überschritten wurde. Der zugrundeliegende Datenkranz besteht aus den Marktdaten der vergangenen 260 Handelstage des jeweiligen Finanzinstruments oder – falls Daten nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind – aus einem äquivalenten Finanzinstrument. Die Ermittlung des Verlustpotenzials erfolgt auf Basis einer Normalverteilung mit exponentieller Glättung. Zum Bilanzstichtag war ein Risikoabschlag von TEUR 715,2 anzusetzen.
2.4. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.
2.5. Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Bei der Verteilung der Anschaffungskosten auf die jeweilige Nutzungsdauer kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Für Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr die Abschreibungen zeitanteilig in Anspruch genommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
2.6. sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. Es ist mit dem vollständigen Zahlungseingang zu rechnen.
2.7. Aktive Rechnungsabgrenzung
Unter dieser Position sind alle Zahlungsausgänge erfasst, die sich auf eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag beziehen.
2.8. Aktive latente Steuern
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen Unterschiede, die sich in den folgenden Geschäftsjahren wieder ausgleichen werden, so kann eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer angesetzt werden. Von diesem Wahlrecht machte der Vorstand im Geschäftsjahr für Unterschiede Gebrauch, die aus dem steuerlichen Ansatzverbot des Fonds für allgemeine Bankrisiken resultieren. Sie werden auch angesetzt für steuerliche Verluste, soweit diese in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich verrechnet werden können. Nach den vorliegenden Ertragsprognosen ist in 2020 mit einer teilweisen Inanspruchnahme der Verlustverrechnungsmöglichkeit zu rechnen.
2.9. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungspositionen bestanden zum Stichtag nicht.
2.10. Passiver Handelsbestand
Die Bewertung der Verkaufsoption erfolgt zum Zeitwert zuzüglich eines Risikozuschlages nach §340e III HGB. Der Risikoaufschlag ermittelt sich nach dem im Unternehmen zur Risikosteuerung angewendeten Value-at-Risk Model. Angesetzt wird maximal der Kurswert der zu übernehmenden Aktie am Bilanzstichtag, da dieser Wert den maximalen Verlust aus der Option abbildet. Zum Bilanzstichtag war ein Risikoaufschlag von TEUR 580 anzusetzen.
2.11. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen und drohenden Verlusten.
2.12. Fonds für allgemeine Bankrisiken
In den Fonds für allgemeine Bankrisiken werden zehn Prozent der Nettoerträge aus dem Handelsbuch der letzten fünf Jahre gemäß § 340e Abs. 4 Satz 1 HGB, das sind TEUR 83 eingestellt. Er wird unter vollständiger Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 57 aufgelöst. Daneben ist zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ein Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB gebildet, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wegen der besonderen Risiken des Geschäftszweiges des Kreditinstituts notwendig ist. Die Lage bei der Finanzierung von Budgetdefiziten diverser Länder des Euroraums ist immer noch unsicher. Ferner bestehen Risiken aus Abnahmeverpflichtungen des Instituts gegenüber Kundendepots, die nicht handelbare Stückelungen in zweistelliger Millionenhöhe aufweisen. Aufgrund der daraus resultierenden Verlustrisiken wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken – nach 340g HGB – beibehalten.
2.12. Eigenkapital
Das Eigenkapital entspricht den im Handelsregister eingetragen Kapitalziffern und den Beschlüssen der Hauptversammlung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1. Forderungen an Kreditinstitute
Unter dieser Position sind Bankguthaben von insgesamt rund TEUR 407,5 (VJ: TEUR 608,7) bei Kreditinstituten ausgewiesen. Der Rest entfällt im Wesentlichen auf Provisionsforderungen für die Vermittlung von Wertpapiergeschäften.
3.2. Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden setzen sich vor allem aus folgenden Positionen zusammen:
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
Forderungen an Kooperationspartner | 320,8 | 278,9 |
Forderungen an sonstige Kunden | 459,8 | 405,4 |
3.3. immaterielle Vermögensgegenstände
Es handelt sich um Software und die Website des Instituts. Die Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Entwicklung sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem nachfolgenden Bruttoanlagespiegel (Seite 11).
3.4. Sachanlagevermögen
Die Entwicklung des Bruttoanlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagespiegel (Seite 10). Sämtliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wird vom Institut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt. Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Gesellschaft.
3.5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Ausgewiesen werden Anleihen, die der langfristigen Anlage dienen. Sie sind zu Anschaffungskosten bzw. auf Grund dauernder Wertminderung zum niedrigeren Stichtagskurs angesetzt und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Es handelt sich um ausgefallene, d.h. überfällige Papiere.
3.6. Aktiver Handelsbestand
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des Handelsbuchs verschiedene in- und ausländische Aktien und Anleihen erworben und wieder verkauft oder eingelöst. Die Erwerbsvorgänge sind zum Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlag nach § 340e III HBG, der den Ausfallwahrscheinlichkeiten der realisierbaren Gewinne Rechnung trägt, angesetzt und bei Abgängen unter Berücksichtigung des Kursergebnisses ausgebucht.
3.7. Beteiligungen
Die hier ausgewiesenen Anteile an der Schifffonds-Personengesellschaft Conti 1 wird zum, gegenüber den Anschaffungskosten niedrigeren, Zeitwert angesetzt, da die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Die Beteiligung an der MS Conti Makalu wird mit dem unter den Anschaffungskosten liegenden beizulegenden Wert bewertet.
3.8. Anteile an verbundenen Unternehmen
Unter dieser Position ist das Stammkapital der 2004 gegründeten 100%ige Tochter der ICM InvestmentBank AG, die I.C.M. Verwaltungsgesellschaft mbH ausgewiesen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von Vermögen sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Sitz der Gesellschaft ist 91460 Baudenbach. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten zzgl. einer durch die ICM InvestmentBank AG geleisteter Einlage. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2019 ca. TEUR 651 Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. TEUR -17 erwirtschaftet.
Ebenfalls unter dieser Position sind 100 % der Anteile an der I.C.M. Beteiligungs GmbH ausgewiesen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Sitz der Gesellschaft ist Radebeul. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2019 ca. TEUR 50 der Jahresfehlbetrag 2019 ca. TEUR -2.
Daneben besteht eine 100%ige Beteiligung an der ICM concept GmbH. Das Stammkapital beträgt nach Kapitalherabsetzung TEUR 25. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung von Finanzdienstleistern im Vertrieb und Marketing von Finanzprodukten, die Erstellung von branchenspezifischen Publikationen, die Wartung von Software und sonstiger IT. Die Tätigkeit erstreckt sich darüber hinaus auf die Anlegerverwaltung von AIF’s, soweit diese nicht dem KAGB unterliegt.
Der Sitz der Gesellschaft ist Nürnberg. Die Bewertung erfolgt zu ursprünglichen Anschaffungskosten. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2019 189 TEUR. Der Jahresfehlbetrag 2019 beläuft sich auf -19 TEUR.
In folgenden Bilanzpositionen sind Posten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
I.C.M. Verwaltungsgesellschaft mbH | I.C.M. Beteiligungs GmbH | ICM concept GmbH | ||||
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
Anteile an verbundenen Unternehmen | 500 | 375 | 1 | 1 | 28 | 252 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 25 | 13 | 0 | 0 |
500 | 375 | 26 | 14 | 28 | 252 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | -8 | -7 |
500 | 375 | 26 | 14 | 20 | 245 |
Gesamt | ||
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
Anteile an verbundenen Unternehmen | 529 | 628 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 25 | 13 |
554 | 641 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | -8 | -7 |
546 | 634 |
3.9. sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen zusammen:
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
I. C.M. Beteiligungs GmbH | 25,2 | 12,8 |
3.10. Rechnungsabgrenzung
Die Position betrifft abzugrenzende Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuern und Beiträge sowie Kosten für Informationssysteme für das Folgejahr.
3.11. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern werden unter Anwendung der bankindividuellen Steuersätze bewertet, die am Bilanzstichtag gelten. Es wird davon ausgegangen, dass diese auch im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der latenten Steuern gelten werden. Im Einzelnen wurden ein Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent, ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz von 15,17 Prozent verwendet, woraus sich eine Gesamtsteuerbelastung von 31,00 Prozent ergibt. Im Einzelnen wurde angesetzt:
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
latente Steuern auf Sonderposten für allgemeine Bankrisiken | ||
Vorjahre | 726,9 | 710,4 |
Aufwand für latente Steuern auf die Veränderung des Sonderposten für allgemeine Bankrisiken | 8,0 | 16,4 |
734,9 | 726,9 | |
Latente Steuern auf körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge | ||
Vorjahre | 378,9 | 408,9 |
Ertrag für latente Steuern für Inanspruchnahme | ||
Verlustvorträge | -39,0 | -30,0 |
339,9 | 378,9 |
3.12. sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen:
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
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Umsatzsteuer lfd. Jahr | 29,4 | 13,9 |
Lohnsteuer | 55,5 | 54,7 |
Value Asset Advisors GmbH | 7,3 | 0,0 |
Rheinische Post | 0,0 | 9,5 |
ICM concept GmbH | 8,3 | 7,5 |
EM Value AG | 31,0 | 9,2 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen i.Hv. 8,3 TEUR (Vj 7,5 TEUR)
3.13. Rückstellungen
Bei den im Posten andere Rückstellungen enthaltenen Beträgen handelt es sich im Wesentlichen um:
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
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a) Jahresabschluss und Prüfung | 103,2 | 107,6 |
b) Urlaubsrückstellungen | 81,0 | 85,3 |
c) Variable Gehaltsbestandteile | 31,1 | 73,4 |
d) ausstehende Rechnungen | 41,9 | 127,2 |
e) Kosten für Prozessrisiken | 380,5 | 1.214,0 |
3.14. Grundkapital
Das Grundkapital beträgt 1.500 TEUR und stimmt mit der Eintragung im Handelsregister Berlin überein und ist voll erbracht. Das Grundkapital ist in 1.500.000 Aktien eingeteilt, welche auf den Namen lauten.
In der Hauptversammlung vom 27. April 2018 wurde ein genehmigtes Kapital nach § 202 AktG geschaffen, wonach der Vorstand ermächtigt war, bis zum 1. April 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien um bis zu EUR 500.000 zu erhöhen. Dieses genehmigte Kapital wurde in 2019 in voller Höhe ausgeübt.
3.15. Sonstige betriebliche Erträge
In der Position sonstige betriebliche Erträge sind folgende Beträge enthalten:
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
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Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 967,5 | 335,5 |
Erträge aus Kfz.-Nutzung | 40,8 | 11,4 |
3.16. sonstige betriebliche Aufwendungen
In der Position sonstige betriebliche Aufwendungen sind folgende Beträge – die außergewöhnlich sind – enthalten:
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
Schadensersatz | 107,2 | 4,5 |
Forderungsverluste | 0,0 | 2,2 |
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Handelsbestand
Der Handelsbestand (Aktiv) besteht zum Bilanzstichtag fast ausschließlich in Anleihen.
4.2. Aufgliederung der börsenfähigen Wertpapiere
Börsennotierte und nicht börsennotierte Wertpapiere bestehen wie folgt:
Aktivposten | gesamt TEUR |
davon börsenfähig TEUR |
davon börsennotiert TEUR |
nicht börsennotiert TEUR |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 36,7 | 36,7 | 0,0 | 36,7 |
Beteiligungen | 105,4 | 0,0 | ||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 528,3 | 0,0 |
4.3. Fristengliederung und Besicherung
fällig in bis 3 Monaten TEUR |
|
andere Forderungen an Kreditinstitute | 3,2 |
Forderungen an Kunden | 795,7 |
Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten bestehen nicht. Besicherungen bestehen für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Form von Pfandrechten. Ansonsten sind die Verbindlichkeiten ebenso wie die Haftungsverhältnisse unbesichert.
4.4. sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
Mietverpflichtungen | 420,5 | 308,7 |
Bei den Mietverpflichtungen handelt es sich um Mieten für die Büros Nürnberg, Radebeul, Berlin, Düsseldorf und Kassel. Die Beträge sind inkl. Umsatzsteuer ohne Nebenkosten bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin angegeben. Bei den unter dem Bilanzstrich angegebenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um Kautionsbürgschaften (TEUR 18) und sonstige Bürgschaften (TEUR 15). Das Risiko einer Inanspruchnahme ist als gering anzusehen, da hierfür keine Anhaltspunkte vorliegen.
4.5 Angaben zu den Umsatzerlösen
Sämtliche Kundengeschäfte und auch der Wertpapierhandel erfolgen in Deutschland.
4.6. Fremdwährungspositionen
In der Bilanz sind 6,81 Norwegische Kronen (NOK) im Wert von 0,69 EUR, 207.439,59 Britische Pfund im Wert von 243.817,10 EUR und US-Dollar im Wert von EUR 1.072.888,75 enthalten. Die USD Positionen teilen sich wie folgt auf:
Position | in TEUR |
Liquidität Anlagebuch | 1,3 |
Liquidität Handelsbuch | 19,7 |
Anleihen im Handelsbestand | 1.051,8 |
Als Devisenkurs wurde der Wert zum 31.12.2019 mit 1,1234 USD/EUR angesetzt.
4.7. Angaben zu den Arbeitnehmern
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 38 Arbeitnehmer beschäftigt.
4.8. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
In der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 wurde der Aufsichtsrat der Gesellschaft wieder gewählt:
– Dr. Dieter Wenzl | öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung, Schätzung, Betriebsplanung und Rechnungswesen in Freising (Aufsichtsratsvorsitzender) |
– Dr. Jörg Hägner | Dipl. Kaufmann, Unternehmensberater in Dresden (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) |
– Rainer Rühl | Rechtsanwalt in Leipzig |
Als Vorstand im Berichtsjahr ist bestellt:
– Herr Dr. Norbert Hagen, Nürnberg, | Vorstand Marktfolge und Verwaltung |
– Herr Tobias Zenker, Steinigtwolmsdorf | Vorstand Handel und Asset-Management |
Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite und Vorschüsse an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährt. An Mitglieder des Aufsichtsrats wurden weder Kredite noch Vorschüsse vergeben; gleichfalls wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war folgenden Personen Gesamt-Prokura erteilt:
― |
Herr Peter Dobler, Fürth |
― |
Herr Manfred Melchner, Königstein |
― |
Herr Dr. Viktor Papst, Nürnberg |
― |
Herr Ingo Scheper, genannt Bölkmann, Krefeld |
4.9. Gesamtbezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers
Die Bezüge des Vorstands betrugen für das Geschäftsjahr 432 TEUR.
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 33,0 TEUR.
Die Bezüge des Abschlussprüfers gliedern sich wie folgt auf:
TEUR | |
Abschlussprüfungen | 38,7 |
andere Bestätigungsleistungen | 0,0 |
für das Geschäftsjahr berechnetes Gesamthonorar | 38,7 |
4.10. Zusätzliche Angaben gem. § 340a Abs. 4 HGB
Im Geschäftsjahr wurden von keinem gesetzlichen Vertreter oder anderen Mitarbeitern der ICM InvestmentBank AG Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB wahrgenommen. Die ICM InvestmentBank AG war im Geschäftsjahr an keiner großen Kapitalgesellschaft beteiligt.
4.11. Ausschüttungsgesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB
Ein ausschüttungsgesperrter Betrag besteht in Höhe der aktiven latenten Steuern von EUR 1.074.747,05
4.12. Vorgänge von besonderer Bedeutung im folgenden Geschäftsjahr
Im Februar 2020 traten in Deutschland und Europa vermehrt Fälle von Infektionen mit dem sog. Corona-Covid-19-Virus auf. Dies führt zur Beschränkung der Mobilität der Bevölkerung und zu panikartigen Reaktionen. Es hat sowohl Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung als auch auf die Entwicklung an den Finanzmärkten, wo größere Kursverluste aufgetreten sind. Dies wird an der Ertragslage des Instituts nicht spurlos vorübergehen, insbesondere das Handelsergebnis belasten. Wann das Virus nachhaltig bekämpft werden kann und die Wirtschaft wieder zur Normalität zurückkehrt, ist derzeit nicht absehbar.
5. Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 1. März 2020
gez.
Der Vorstand
Dr. Norbert Hagen
Tobias Zenker
Protokoll über die Hauptversammlung
Heute, den 15.05.2020, fand auf Ansuchen des Vorstandes der ICM InvestmentBank AG mit Sitz in Berlin, in der Niederlassung Radebeul die diesjährige ordentliche Hauptversammlung statt.
Es waren anwesend:
1. Sprecher des Vorstands und Aktionär Dr. Norbert Hagen,
2. Die Aufsichtsräte Herr Dr. Dieter Wenzl (telefonisch zugeschaltet), Herr Dr. Jörg Hägner und Herr RA Rainer W. Rühl,
3. Der Aktionär Peter Dobler, (telefonisch zugeschaltet, Bevollmächtigung von Frau Anett Jahncke liegt vor);
4. Herr Wirtschaftsprüfer Michael Böllner als Gast,
5. Herr Tobias Zenker als Vorstand
6. Frau Anett Jahncke als Protokollführerin.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Dr. Jörg Hägner, eröffnete die Hauptversammlung um 13:25 Uhr und übernahm den Vorsitz.
Er stellte sodann fest, dass keine Aktienurkunden ausgegeben wurden.
Er stellte fest, dass das Teilnehmerverzeichnis zur Einsicht für alle Teilnehmer ausliegt. Das Teilnehmerverzeichnis ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende gab sodann die Tagesordnung wie folgt bekannt:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates, einschließlich Beschluss über die Verwendung des Bilanzverlustes.
2. Vorlage des Konzernabschlusses einschließlich Anhang und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.
4. Mit Beendigung der heutigen Hauptversammlung endet die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrates. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben erklärt, erneut zu kandidieren und für den Fall ihrer Wiederwahl die Wahl anzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder:
a) Dr. Dieter Wenzl, öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung, Betriebsplanung und Rechnungswesen, geboren am 30.09.1938, wohnhaft Egilbertstr. 15, 85354 Freising
b) Dr. Jörg Hägner, Dipl. Kaufmann, Geschäftsführer UMC Unternehmens Management Consulting GbR Dresden, geboren am 15.04.1960, wohnhaft Königsbrücker Landstr. 56, 01109 Dresden und
c) Rainer W. Rühl, Rechtsanwalt in Leipzig, geboren am 14.05.1961, wohnhaft Kurt-Eisner-Str. 70, 04275 Leipzig,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Amtszeit endet also mit der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären gewählt werden, zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Wahl des Abschlussprüfers:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Michael Böllner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Schwanthalerstraße 3, 80336 München, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der ICM InvestmentBank AG und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrates über die Abhaltung und den Zweck der Hauptversammlung unterrichtet seien.
Er stellte fest, dass von 1.500.000 ausgegebenen Aktien 1.500.000 Aktien vertreten sind – damit ist die Hauptversammlung beschlussfähig.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass gemäß § 121 Absatz VI AktG die Vorschriften über Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung, wie sie sich aus den §§ 121 bis 128 AktG ergeben, nicht anwendbar sind, sofern dem kein Aktionär widerspricht.
Er fragte, ob Widerspruch gegen die Abhaltung der heutigen Versammlung mit der bekanntgegebenen Tagesordnung erhoben werde. Dies war nicht der Fall.
Der Vorsitzende bestimmte, dass die Abstimmung in dieser Hauptversammlung durch Handaufheben erfolgen soll.
Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt:
Punkt 1 der Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich Lagebericht, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen ist, vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom heutigen Tag gebilligt wurde. Er ist damit ordnungsgemäß festgestellt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstands, den Bilanzverlust i.H.v. Euro 204.002,02 auf neue Rechnung vorzutragen, allen anwesenden Aktionären in Abschrift vorliegen, was diese bestätigen.
Eine Aussprache wurde nicht gewünscht.
Punkt 2 der Tagesordnung
Vorlage des Konzernabschlusses einschließlich Anhang und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich Anhang, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen ist, vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom heutigen Tag gebilligt wurde.
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019, der Konzernlagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrates hierüber allen Aktionären in Abschrift vorliegt, was diese bestätigen.
Eine Aussprache wurde nicht gewünscht.
Punkt 3 der Tagesordnung
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass den zu entlastenden Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates kraft gesetzlicher Vorschriften (§ 136 AktG) kein Stimmrecht bei der Abstimmung über ihre Entlastung zusteht. Das gleiche gilt für Aktionäre und Vertreter von Aktionären, die das Stimmrecht aus Aktien ausüben, die den entlastenden Mitgliedern der Verwaltung gehören.
1. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Vorstandsmitgliedern Dr. Norbert Hagen und Tobias Zenker für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Die Abstimmung ergab:
Stimmen für den Vorschlag der Verwaltung: | 200.000 |
Gegenstimmen: | keine |
Stimmenthaltungen: | keine |
Der für das Geschäftsjahr 2019 bestellte Vorstand nahm an der Abstimmung nicht teil.
Gegen diesen Beschluss wurde kein Widerspruch erhoben.
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen, zur Abstimmung.
Die Abstimmung ergab:
Stimmen für den Vorschlag der Verwaltung: | 1.500.000 |
Gegenstimmen: | keine |
Stimmenthaltungen: | keine |
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden ist.
Gegen diesen Beschluss wurde kein Widerspruch erhoben.
Punkt 4 der Tagesordnung
Wahl des Aufsichtsrates
Der Vorsitzende fragte, ob gegen eine Blockwahl der Aufsichtsratsmitglieder Widerspruch erhoben werde.
Dies war nicht der Fall.
Der Vorsitzende stellte sodann den Antrag der Verwaltung zur Abstimmung.
Die Hauptversammlung stimmte mit 1.500.000 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen zu.
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden ist.
Punkt 5 der Tagesordnung
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung, Herrn Dipl. Kaufmann Michael Böllner, Wirtschaftsprüfer in München, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der ICM InvestmentBank AG und deren Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen, zur Abstimmung.
Die Abstimmung ergab:
Stimmen für den Vorschlag der Verwaltung: | 1.500.000 |
Gegenstimmen: | keine |
Stimmenthaltungen: | keine |
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden ist.
Gegen diesen Beschluss wurde kein Widerspruch erhoben.
Der Vorsitzende schloss die Hauptversammlung um 13:35 Uhr.
Radebeul, den 15.05.20
Der Protokollführer
Der stv. Aufsichtsratsvorsitzende
Verzeichnis
der an der ordentlichen Hauptversammlung der ICM Investmentbank AG mit Sitz in Berlin am 15.05.20 teilnehmenden Aktionäre:
Stück Aktien | Gattung | Inhaber Wohnort / Sitz | Vertreter Wohnort / Sitz |
1.300.000 | Namensaktien | Dr. Norbert Hagen 90409 Nürnberg Virchowstr. 23 | Dr. Norbert Hagen 90409 Nürnberg Virchowstr. 23 |
200.000 | Namensaktien | Peter Dobler 90766 Fürth Fasanenstraße 55 | Peter Dobler 90766 Fürth Fasanenstraße 55 |
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