Den erwirtschafteten Bilanzverlust konnte man auch mit dieser Bilanz immer noch nicht ausgleichen.ICM InvestmentBank AG
BerlinICM InvestmentBank AG JA 2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018der ICM InvestmentBank AG1. GeschäftsmodellDas Institut versteht sich als klassischer Vermögensverwalter für private und institutionelle Kunden. Die Tätigkeit schränkt sich – anders als bei vielen Branchenvertretern – nicht auf die Selektion verschiedener Investmentfonds für ein Portfolio ein. Es geht nicht um die Suche talentierter Fondsmanager, sondern um die direkte Wertpapierauswahl selbst. Allenfalls für die preisgünstige Abbildung bestimmter Märkte und Sektoren, in denen profundes Spezialwissen im eigenen Haus nicht vorhanden ist, kommen fremde Strukturen zum Einsatz. In diesen Kontext passt auch das Asset-Management von mittlerweile drei vermögensverwaltenden Mischfonds, die über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft in Deutschland administriert werden. Hier handelt es sich um Auslagerungen des Portfolio-Managements i.S.d. § 36 KAGB, bei denen Entscheidungsgewalt und Risikomanagement gleichermaßen unter der Hoheit des Instituts liegen – im Gegensatz zur üblichen Struktur, in der der Vermögensverwalter die KVG in der Auswahl der Anlage lediglich berät. Für andere Vermögensverwalter hat das Institut das Co-Management weiterer drei Investmentfonds bei unterschiedlichen Kapitalverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein und Luxembourg übernommen. Darüber hinaus hat man im Segment Anleihen ein Alleinstellungsmerkmal am Markt herausgearbeitet. Der Kunde erhält in der Vermögensverwaltung außerdem Papiere in Stückelungen, die für ihn ansonsten unzugänglich wären. So werden kleinteilige Investments möglich, wo ansonsten die Minimumgröße bei 200.000 USD pro Position Standard ist. Das gelingt über ein eigenes Handelsdesk und eigenen Depots bei den depotführenden Abwicklungsbanken. Über dieses Feature grenzt sich das Institut ein weiteres Mal von anderen unabhängigen Vermögensverwaltern ab. 2. Wirtschaftsbericht2018 begann an den Börsen geradezu euphorisch, nachdem noch im Dezember des Vorjahres die Gewinnschätzungen in der Breite nach oben genommen worden waren. Und es endete im genauen Gegenteil, wobei sich die Kursverluste vor allem auf das vierte Quartal konzentrierten. Einen derart schlechten Dezember sahen die amerikanischen Börsen zuletzt im Jahr 1931. Die Angst vor weltweit rückläufiger Wirtschaftstätigkeit hatte zum Ausverkauf geführt. Eingeläutet wurde die Entwicklung von US-Präsident Trump, der mit der Erhebung von Importzöllen auf chinesische Produkte seit Jahresanfang einen Handelskrieg heraufbeschworen hatte. Hinzu kam die fortgesetzt restriktive Geldpolitik der amerikanischen Notenbank unter ihrem neuen Präsidenten Jerome Powell, die mit der letzten Erhöhung des Fedfunds-Referenz-Zinssatzes Mitte Dezember auf 2,5 % zu einer Beschleunigung der ohnehin schon schwachen Kurstendenz an den Kapitalmärkten nach unten sorgte. Mit dem vierten Quartal fand quasi ein Themenwechsel statt. Zuvor ging es um Zinswende, nun regierte die rückläufige globale Wirtschaftstätigkeit die Kursentwicklung. Wie immer in solchen Situationen schlossen sich schon früh im zweiten Halbjahr verhaltene Ertragsprognosen in all denjenigen Sektoren an, die von einer regen Wirtschaftstätigkeit Chinas abhängen. Die Entwicklung der chinesischen Konjunktur prägte als wichtigster Indikator das Geschehen. Danach folgten europäische Themen wie der Disput zwischen EU-Kommission und italienischer Regierung um die Dimension des italienischen Defizits im 2019er Haushalt, sowie der Dauerbrenner Brexit. Mit Beginn des Jahres 2019 zeigten auch die Kapitalmärkte einen Richtungswechsel, der bislang wieder von umfangreichen fiskalischen und geldpolitisch expansiven Maßnahmen Chinas gefördert wird. Auch die Berichterstattung über die Ergebnisse des vierten Quartals fällt mehrheitlich besser aus als von Analysten prognostiziert. Das umfangreichere Pflichtenheft gerade durch die zum 01.01.2018 neu eingeführte MIFID2/MIFIR brachte es mit sich, dass das Institut im Jahr 2018 eine Vielzahl neuer Prozesse einführen musste und zugleich ein nicht unwesentlicher Teil von Vergütungen zum Jahresbeginn weggefallen war. Den Kunden wurde im Rahmen der MIFID2 ein komplett überarbeitetes Vertragswerk zur Unterschrift vorgelegt, das in allen Segmenten zahlreiche Änderungen vorwies. Daneben kam mit der MIFIR eine taggleiche Meldepflicht aller Kauf- und Verkaufsentscheidungen, die im Institut getroffen wurden, wobei jeder Meldedatensatz eine Vielzahl von Details zur Transaktion selbst enthalten musste. Im Jahresverlauf übernahmen die Depotbanken selbst, die die Meldung ebenfalls bei der BaFin einreichen mussten, unsere Aufgabe. Dennoch bleibt langfristig die Meldepflicht beim Institut für diejenigen Geschäfte, die über nicht-europäische bzw. englische Handelspartner ausgeführt werden. 2.1. ErtragslageIm Geschäftsverlauf 2018 konnte das Nettoprovisionsergebnis nicht überzeugen. Es ging um 13,3 % von TEUR 2.850 auf TEUR 2.472 zurück. Das Nettoergebnis im Handelsbuch sank von TEUR 2.520 auf TEUR 2.334. Der darin enthaltene Risikoabschlag belief sich auf TEUR 204 (Vj. TEUR 1.398), was auf erhebliche Positionsreduzierungen zum Vorjahresvergleich zurückzuführen war und den stark defizitären Verlauf des operativen Geschäfts mit der ergebniswirksamen Auflösung i.H.v. TEUR 1.194 auszugleichen half. Auf den Eigenhandel für Dritte entfielen dabei TEUR 869 (Vj. TEUR 1.207). Die Risikomessung erfolgte wie im Vorjahr nach einem internen Value-at-Risk-Modell. Auf Ebene der Tochtergesellschaften konnte die ICM concept ihren Vorjahresgewinn nicht halten. Es sank auf TEUR 165 nach TEUR 224 im Vorjahr. Die beiden weiteren Konzerngesellschaften lieferten negative Ergebnisse. Die ICM Verwaltungsgesellschaft schloss mit einem Verlust von TEUR -148 und die ICM Beteiligungsgesellschaft mit einem Verlust von TEUR -5 ab. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen fielen von TEUR 5.013 auf TEUR 4.907 hingegen nur unwesentlich zurück. Rückstellungen für Prozessrisiken sanken von TEUR 1.497 auf TEUR 1.214. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde für das laufende Geschäftsjahr um TEUR 53 auf TEUR 2.345 höher dotiert (§ 340e Abs. 4 HGB). 2.2. VermögenslageDie Bilanzsumme ging vor allem durch die Reduzierung von Positionen im Handelsbuch massiv von TEUR 7.137 auf TEUR 5.624 zurück. Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sanken von TEUR 767 auf TEUR 609. Die Wertpapiere des Handelsbuchs machten zum Geschäftsjahresende mit TEUR 2.190 rund 38,9 % (Vj. 40,4 %) der Bilanzsumme aus. Die bilanzielle Eigenkapitalquote inkl. des Fonds für Bankrisiken beträgt 68,6 %. 2.3. FinanzlageDer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf TEUR -561 (Vj. TEUR -218). Ursächlich hierfür war der starke Abbau des Handelsbestandes. Das Institut verfügt über eine ausreichende Finanzmittelausstattung. Die regulatorischen Eigenmittel werden nach Feststellung des Jahresabschlusses und nach Abzug eines Anteils der aktiven latenten Steuern (nach Art. 36, 38 CRR i.V.m. Art. 478 Abs. 2 f CRR in Höhe von mind. 50 % des Stands zum 31.12.2013) TEUR 3.095 betragen. Das Institut war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das wird auch in Zukunft so sein. 2.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
2.5. NachtragsberichtNach Geschäftsjahresende hat sich die Ertragslage des Instituts bis zum heutigen Tag leicht unter der aufgestellten Jahresplanung entwickelt. Seit Januar 2019 erleben die Kapitalmärkte eine fulminante Trendwende, die bezogen auf den Jahresschluss die Assets Under Management des Instituts um einen zweistelligen Millionenbetrag ansteigen ließen. Parallel hierzu konnte der vermögensverwaltende Mischfonds Leonardo UI, das Flaggschiff des Instituts, den ersten Platz von insgesamt 512 vergleichbaren Mischfonds der Peergroup auf zehn Jahre erreichen. Das Institut dürfte mit dieser Leistung mehr Aufmerksamkeit bei den Anlegern ernten. Je nachdem, wie viele neue Assets eingeworben werden können, dürfte das Jahresergebnis höher oder niedriger ausfallen. Der Vorstand ist zuversichtlich, das geplante Ergebnis in 2019 von über TEUR 200 zu erzielen. Damit würde der Bilanzverlust, der schon im vergangenen Jahr um TEUR 304 abgebaut werden konnte, nahezu ausgeglichen werden können. 2.6. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDie wirtschaftliche Lage des Instituts ist stabil und gefestigt. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. 3. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtIn Zeiten schnell wachsender destruktiver Geschäftsmodelle rücken Fintechs als direkter Konkurrent des Vermögensverwalters beim Anleger in den Fokus. Diesem internetbasierten Layout hat sich das Institut mit dem Start ins Jahr 2018 durch die völlige Überarbeitung des Internetauftritts und des Dienstleistungsportfolios angepasst. Je nach Liquiditätsbedarf, Risikopräferenz und Anlagevolumen kann nun der Interessent zwischen 216 Anlagestrategien wählen. Das Ergebnis erhält er vom Institut nach Bekanntgabe seiner Kontaktdaten in Form eines Portfolioreports zugesandt. Gleichzeitig sind auf der Internetseite auszugsweise Artikel des wöchentlich erscheinenden Börsenbriefs „alpha Strategie“ eingestellt, sodass Suchmaschinen mit der Zeit immer mehr Stichworte auf der Homepage finden können und die ICM in prominenterer Positionierung platzieren. Das Institut hofft so auf eine höhere Frequenz von Interessenten auf der eigenen Internetseite und auf mehr Anfragen, die sich zu Kunden konvertieren lassen. Besonders hervorzuheben ist, dass nicht nur der vom Institut gemanagte Mischfonds Leonardo ein weiteres Mal die ICM unter die TopTen der deutschen Vermögensverwalter 2018 hievte, sondern dass auch der gemeinsam mit einem Schweizer Partner aufgelegte Mischfonds Alexander von Humboldt UI inzwischen in seiner Peergroup einen vorderen Rang belegt. Damit sind hier die Voraussetzungen für eine weitere Volumenexpansion gelegt. Wichtig für den Gesamterfolg bleibt nicht zuletzt das Eigengeschäft des Instituts. Wie in der Vergangenheit soll auch im neuen Geschäftsjahr durch Arbitrage und kurzfristige Spekulation ein relevanter Ergebnisbeitrag erwirtschaftet werden. Die Risiken eines Vermögensverwalters sind aufgrund seiner nunmehr völlig bestandsabhängigen Vergütung noch stärker mit den Verlustrisiken der Kundendepots korreliert. Darüber hinaus könnten Verluste in den Positionen des Eigenbestands negativ auf das Ergebnis durchschlagen. 4. Niederlassungen und MitarbeiterPer 31.12.2018 unterhielt das Institut mit Berlin, Düsseldorf, Kassel, Nürnberg und Radebeul fünf Standorte. Per 31.12.2018 wurden im Institut 41 Mitarbeiter beschäftigt. 5. RisikoberichterstattungRisikomanagementDas übergeordnete Ziel des Risikomanagements der ICM InvestmentBank AG ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Demzufolge stellen das bewusste Eingehen, das aktive Management und die laufende Überwachung von Risiken die Kernelemente der Geschäfts- und Risikosteuerung der ICM InvestmentBank AG dar. Die ICM InvestmentBank AG steuert die Risiken anhand eines dokumentierten Systems für Gesamtbankrisikosteuerung und Meldewesen. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde eine durch Vorsicht geprägte Risikostrategie beibehalten. Die strategische Ausrichtung auf Geschäftsfelder, kombiniert mit ausgerichteten Risikomethoden, charakterisiert das Risikomanagement der ICM InvestmentBank AG. Im Jahr 2018 sind die für Markt-, Kredit- und operativen Risiken festgesetzten Limits auf Konzernebene stets eingehalten worden. Die nachfolgend dargelegten Methoden, Systeme, Prozesse und das darauf aufbauende Berichtswesen unterliegen kontinuierlichen Überprüfungen und Verbesserungen, um den marktbedingten, betriebswirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Grundlagen der aufsichtsrechtlichen RisikoberichtserstattungDer nachfolgende Bericht enthält die Veröffentlichungen zur Säule 3 des globalen aufsichtsrechtlichen Regelwerks für Kapital und Liquidität des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die aufsichtsrechtliche Risikoberichterstattung erfolgt auf Basis der Regelungen von § 26a KWG in Verbindung mit Teil 8 Artikel 431 bis 455 der CRR. Dieser Risikobericht basiert auf den zum 31. Dezember 2018 gesetzlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Offenlegungsanforderungen der CRR sowie den für die Offenlegung relevanten Durchführungs- und Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. Neben Informationen zu den Eigenmitteln und den Eigenmittelanforderungen enthält dieser Risikobericht Angaben zu den von der CRR vorgegebenen Risikoarten (Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko). Ferner werden Informationen zum Kapitalerhaltungspuffer, den Liquiditätskennzahlen sowie zur Leverage Ratio und Vergütungspolitik berücksichtigt. Das Institut wurde durch die BAFin als Mutterinstitut i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 28 CRR eingestuft. Eine aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflicht mit einer Tochtergesellschaft der ICM InvestmentBank AG gibt es allerdings nicht. RisikodefinitionDer Begriff „Risiko“ wird als die Möglichkeit einer künftigen nachteiligen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verstanden. Dadurch drohen Verluste. Wagnisse müssen also kalkuliert werden und für die Bank tragbar sein. Zu den für die ICM wichtigen Risikokategorien gehören das Marktrisiko, das operationelle Risiko, das Adressrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Identifikation, Bewertung und Maßnahmen zur Reduzierung von wesentlichen und möglichen zukünftigen Risiken wird durch einen internen Governance-Prozess umgesetzt sowie die Anwendung von Risikomanagementinstrumenten und -prozessen. Der Ansatz zur Identifizierung und Folgenabschätzung zielt darauf ab, Auswirkungen dieser Risiken auf das Finanzergebnis, die langfristigen strategischen Ziele und die Reputation des Instituts zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Risikoprofil der ICM InvestmentBank AG nicht verändert. Die betrachteten Risikoarten wurden im Rahmen einer Risikoinventur ermittelt. Die Materialität dieser Risikoarten sowie die Existenz weiterer bisher nicht betrachteter Risiken werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur überprüft. Zusammenfassend kann für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt werden, dass die Risikotragfähigkeit der ICM InvestmentBank AG zu keiner Zeit gefährdet war. Im Rahmen der Risikoinventur wurde eine Risikomatrix ermittelt. Die Risiken sind im Vergleich zum Vorjahr hinsichtlich Risikoart, möglicher Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher finanzieller Schäden weitgehend unverändert geblieben. Grundsätze des RisikomanagementsAls Geschäftsleiter i.S.d. § 1 KWG gelten die Vorstände. Sie sind – unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung – gemeinsam für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst die Festlegung angemessener Strategien, die Risikotragfähigkeit, die Festlegung von Verfahren und Prozessen zur Identifikation, Steuerung, Kontrolle und Kommunikation von wesentlichen Risiken, die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren und somit die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, verschafft sich der Vorstand der ICM InvestmentBank AG im Rahmen einer umfassenden Risikoberichtserstattung täglich einen Überblick über die Ausprägung aller wesentlichen Risiken und deren Limit-Auslastungen. Als Handel/Treasury werden die Funktionen eines Instituts verstanden, die innerhalb vorhandener Emittenten-/Kontrahentenlimite eigene Positionen eingehen und Handelsgeschäfte abschließen können. Das Controlling für Handelsgeschäfte ist für die zeitnahe Ermittlung der eingegangenen und der einzugehenden Risiken sowie für die Bewertung und Überwachung des Risikogehaltes und das Reporting der Geschäfte zuständig. Alle Handelsgeschäfte sind im Controlling zu genehmigen und zu erfassen. Abwicklung/Fakturierung umfassen sämtliche Kontrolltätigkeiten hinsichtlich der für die weitere Abwicklung erforderlichen Bestätigungen und Abrechnungen. Darüber hinaus überwacht diese Funktion den Eingang der Gegenbestätigungen und ist für die Klärung eventueller Unstimmigkeiten verantwortlich. EigenmittelDie Berechnung der Eigenmittel erfolgt auf der Basis der CRR. Das Harte Kernkapital (CET1) besteht zum 31. Dezember 2018 insbesondere aus dem eingezahlten Kapital und den Kapital- und Gewinnrücklagen, gemindert um verschiedene Abzugspositionen. Eigenmittel
Die Kapitalkennziffern zum 31.12.2018 sind in der folgenden Abbildung ersichtlich. Diese Quoten zeigen die Relation zwischen den risikogewichteten Positionswerten und den aufsichtsrechtlichen Kapitalbestandteilen. Zu jedem Zeitpunkt sind folgende Eigenmittelanforderungen einzuhalten:
KapitalerhaltungspufferNach § 10c KWG hat die ICM InvestmentBank AG zusätzlich zum Kernkapital einen Kapitalerhaltungspuffer vorzuhalten. Durch die Einführung von Kapitalpuffern sollen etwaige Verluste aus eigener Kraft aufgefangen werden. Durch den Kapitalerhaltungspuffer soll ein Kapitalpolster aufgebaut werden, der während Stressphasen zur Verlustabsorption zur Verfügung steht. Es verhindert eine Unterschreitung der Mindestkapitalanforderung und damit verbundenen Gefährdung des laufenden Geschäftsbetriebs. Für das Geschäftsjahr 2018 betrug der gesetzlich vorgeschriebene Kapitalerhaltungspuffer 1,875%.
Auch unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers waren die Eigenmittelanforderungen für das Jahr 2018 erfüllt. RisikoartenDas Risikomodell berücksichtigt folgende Risikoquellen:
(*) regulatorischer Ansatz für die Berechnung der Eigenmittelanforderung Alle Risiken müssen bei Eintreten vom Institut getragen werden können, ohne dass im Nachgang aufsichtsrechtliche Mindesteigenmittelanforderungen unterschritten und/oder keine ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Für identifizierte und als wesentlich erachtete Risiken werden daher regelmäßig Stresstests durchgeführt. Die eingegangenen Risiken werden regelmäßig identifiziert, gemessen, überwacht und limitiert sowie im Kontext der Risikotragfähigkeitsrechnung in die Gesamtbanksteuerung einbezogen. Im Berichtsjahr 2018 wurden festgesetzte Limite, insbesondere die Limite für Markt-, Kredit- und Operationelle Risiken eingehalten. Die Risikotragfähigkeit der ICM InvestmentBank war jederzeit gegeben. Im Folgenden sind die wesentlichen Risiken des Instituts dargestellt. MarktrisikenAllgemein versteht man unter Marktpreisrisiken alle Risiken, die aus der Veränderung des Marktpreises eines Finanzinstruments über eine bestimmte Zeitperiode resultieren. Dabei unterscheidet man je nach Einflussparameter das Aktienkursrisiko, Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko. Das Aktienkursrisiko bezeichnet das Risiko aus der Preisänderung von Aktien, das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko einer durch Marktzinsänderungen induzierten Verringerung des Barwertes eines zinssensitiven Finanzinstruments und unter Wechselkursrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes aufgrund negativ für eigene Positionen entwickelnder Wechselkurse. Die beschriebenen Marktpreisrisiken resultieren grundsätzlich aus dem Eigenhandel. Die Marktrisikopositionen werden täglich neu bewertet und die Ergebnisse in einem Marktportfoliobericht für die Risikoauslastung festgehalten. Der Vorstand wird täglich über die Situation des Handelsbuchs informiert. Wenn der Verlust aus einer Position das vorgesehen Risikokapital übersteigt, muss sofort der Vorstand benachrichtigt werden. Dieser trifft die Entscheidung, ob die Verlustposition veräußert wird, oder ob das Risikokapital dieser Position zu Lasten einer anderen Position erhöht wird. AdressrisikenUnter Adressenausfallrisiko versteht man allgemein die Gefahr, dass ein Kreditnehmer bzw. Kontrahent die geschuldete Leistung aufgrund des insolvenzbedingten Ausfalls nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Für Handelsgeschäfte sind Emittentenlimite eingerichtet. Soweit im Bereich Handel für Emittenten noch keine Limitierungen vorliegen, können auf Grundlage klarer Vorgaben Emittentenlimite kurzfristig zu Zwecken des Handels eingeräumt werden, ohne dass vorab der jeweils unter Risikogesichtspunkten festgelegte Bearbeitungsprozess vollständig durchlaufen werden muss. Auf eine gesonderte Limitierung der Adressenausfallrisiken des Emittenten kann verzichtet werden, soweit dieser eindeutig den besonderen Kursrisiken des Emittenten im Rahmen der Limitierung der Marktpreisrisiken auf der Basis geeigneter Verfahren angemessen Rechnung getragen wird. Wenn der Verlust aus einer Position das vorgesehene Risikolimit übersteigt, muss sofort der Vorstand benachrichtigt werden. Der Vorstand trifft die Entscheidung, ob die Verlustposition veräußert wird, oder ob ein neues Risikolimit festgesetzt wird. Dabei muss gewährleistet sein, dass das gesamte Risiko des Aktienbuches im Speziellen und der Gesamtheit der Positionen des Handelsbuches im Allgemeinen nicht das vorgesehene Risikokapital überschreitet. Die Adressrisikopositionen werden täglich neu bewertet und die Ergebnisse in einem Tagesschlussbericht für die Risikoauslastung festgehalten. Der Vorstand wird täglich über die Situation des Handelsbuchs informiert. Als gesonderte Variante gilt das Gegenparteiausfallrisiko (gem. Art. 271 CRR). Es definiert sich als das Risiko des Ausfalls der Gegenpartei eines Geschäfts vor der abschließenden Abwicklung der mit diesem Geschäft verbundenen Zahlungen. Für die Berechnung des Risikopositionswerts verwendet das Institut die Standardmethode (Art. 276-282 CRR). Als weiterer Fall des Kontrahentenrisikos der Gegenpartei gilt der Credit Valuation Adjustment Risk, kurz „CVA-Risiko“, der Verlustrisiken aus außerbilanziellen Geschäften erfassen soll (Art. 381 CRR). Das Risiko von Bewertungsanpassungen bei außerbörslich gehandelten Derivaten im Zusammenhang mit einer Bonitätsverschlechterung des Kontrahenten führt zu zusätzlichen Eigenmittelanforderungen. LiquiditätsrisikenIm Rahmen des Liquiditätsrisikos ist sicherzustellen, dass Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Die Ermittlung der Liquidität erfolgt monatlich in Anlehnung an LiqV unter Verwendung der Anlage zu LiqV. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der ICM InvestmentBank AG stets über ausreichend Liquidität zur Verfügung steht. Die Liquiditätskennziffer muss täglich und nicht nur am Meldestichtag eingehalten werden. Das Institut macht über die Meldevordrucke LV 1 und LV 2 Angaben zur Liquiditätssituation. Die Liquiditätskennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der kurzfristig verfügbaren Zahlungsmittel und kurzfristig abrufbaren Zahlungsverpflichtungen des ersten Laufzeitbandes. Diese Kennziffer darf den Wert von 1 im kürzesten Laufzeitenband bis zu einem Monat nicht unterschreiten. Eine Liquiditätsplanung, die die Zu- und Abflüsse von Liquidität darstellt, wird auf monatlicher Basis erstellt und auf die nächsten drei ganzen Geschäftsjahre fortgeschrieben. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch den Eintritt von externen Ereignissen entstehen. Das operationelle Risiko wird jährlich identifiziert und beurteilt. Bedeutende Schadensfälle werden unverzüglich hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Die Geschäftsleitung wird jährlich und ggf. ad-hoc über die bedeutenden Schadensfälle und wesentlichen operationellen Risiken unterrichtet. Für die Messung der operationellen Risiken hat der Vorstand den Basisindikatoransatz (BIA) gewählt, der den Durchschnitt positiver Bruttoerträge der letzten drei Geschäftsjahre, hiervon 15 % als Risiko angibt und keine weiteren qualitativen Anforderungen stellt. Inhaltlich müssen Risiken eindeutig zugeordnet werden. Die Beurteilung der Wesentlichkeit eines Risikos ist erforderlich. Dazu sind bestehende Rahmenbedingungen wie Limitierung von Handelsvolumina oder Selbstbehalte von Versicherungsleistungen, sowie eine Projektionen für das laufende Jahr und darüber hinaus zu berücksichtigen. Neben der potenziellen Schadenshöhe ist eine Schätzung der Eintrittshäufigkeit bzw. der Eintrittswahrscheinlichkeit vorzunehmen. Diese Einteilung ist in der Risikomatrix vorgenommen und dargestellt. Ausgangspunkt ist die Betrachtung der Schadensfälle im laufenden Jahr 2018. Auf Basis des Schadenstableaus werden Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe einem Stresstest unterzogen. Insbesondere folgende Ereigniskategorien sind im Szenario des Stresstests nach Eintreten der Finanzmarktkrise für die Schadenshäufigkeit relevant:
Gründe hierfür sind regelmäßig
Kreditrisikovorsorge gemäß Artikel 442 CRRDie Höhe und die Struktur des Kreditvolumens stellen wesentliche Bestimmungsgrößen für die Ermittlung des Kreditrisikos dar. Als „Kredit“ werden hierbei sämtliche finanziellen Aktiva der Gesellschaft definiert. Um Volumenkonzentrationen zu erkennen, werden die Forderungen nach Branchen, Ländergruppen und Restlaufzeiten kategorisiert. Die Aufteilung der Risikopositionen nach Branchen wird gemäß Artikel 442 S. 1 Buchstabe E CRR vorgenommen. Wobei die Zuordnung der Risikopositionen grundsätzlich nach den Wirtschaftszweigschlüsseln der Deutschen Bundesbank erfolgt. Das Kreditvolumen der ICM InvestmentBank AG war zum 31. Dezember 2018 durch hohe Konzentration in Sektoren außerhalb des Finanzsektors geprägt. Gemäß Artikel 442 Satz 1 Buchstabe D CRR wird die Verteilung der Risikoposition nach geografischen Gebieten untergliedert. Dabei erfolgt die Zuordnung der Risikopositionen anhand der Ländergruppeneinteilung des IWF. Das Länderrisiko resultiert im Wesentlichen aus Anleihebeständen und setzt sich zu großen Teilen aus deutschen Kreditnehmereinheiten zusammen. Hierbei ist das Sitzland der jeweiligen Konzernmutter maßgeblich. Die Betrachtung nach Restlaufzeiten zeigt den größten Anteil im kurzen Laufzeitenband von bis zu einem Jahr für die ICM InvestmentBank AG zum 31. Dezember 2018. Der geringe Anteil an dem langen Laufzeitenband von über fünf Jahren ist auf die Fälligkeiten von Wertpapieren zurückzuführen. Die Offenlegung erfolgt gemäß Artikel 442 Satz 1 Buchstabe F CRR. GroßkrediteDie ICM InvestmentBank AG stellt sicher, dass die Anforderungen der CRR hinsichtlich Large Exposures (Großkredite) laufend eingehalten werden. Hierzu wird sie für den Bereich Handelsbuch vom Handel unterstützt, da dieser vorab prüfen muss, ob die Kreditobergrenzen und Meldegrenzen beim Kauf eines Wertpapiers überschritten werden würden. Die einzugehenden bzw. eingegangenen Kreditrisiken dürfen jeweils 10 bzw. 25 % der haftenden Eigenkapitals bzw. der Eigenmittel des Instituts nicht überschreiten. Die Einhaltung der Regelungen der CRR gilt nur für Positionen zum Tagesschluss, nicht für Spitzen während des Tages. Ist der Handel der Position von einem Kreditnehmer noch nicht abgeschlossen, darf diese Position nicht erhöht werden, falls die die 10% bzw. 25% Kreditobergrenze übersteigen würde. Value at RiskDie Abt. Controlling erstellt einen täglichen VaR – Risikobericht. Nach dem Value-at-Risk-Ansatz („VaR“) wird institutsintern das Risiko des Handelsbuchs berechnet. In diesem Bericht sind alle quantifizierbaren Marktrisiken festgehalten. Positionen, die nicht über eine ausreichende Zeitreihe verfügen, werden auch berücksichtigt, in dem man alternative Berechnungsmethoden wählt. Der Bericht ist nach Anleihen-, Aktien-, Option-, Devisentermin- und Fondsbuch gegliedert. Positionen in einer Fremdwährung werden in Euro umgerechnet. Durch die Umrechnung fließen indirekt Wechselkursänderungen zusätzlich zu der direkten Berücksichtigung der Kursschwankungen in das Risikomodell mit ein. Das Handelsbuch des Instituts wird in einzelne (Unter-) Handelsbücher aufgeteilt. Für jedes Unterhandelsbuch wird ein VaR-Betrag berechnet. Danach wird ein VaR-Betrag für das gesamte Handelsbuch ermittelt. Durch diese Vorgehensweise werden die einzelnen Assetklassen detaillierter betrachtet und die Diversifikationseffekte besser berücksichtigt. Handelsbuchbestand (aktiv und passiv)
Die Tabelle verdeutlicht ein über das Jahr hinweg moderates Risikopotenzial aus Handelsaktivitäten. Das Handelsbuch wird dominiert von Anleihepositionen. Der VaR hatte seinen Höchstwert im I. Quartal 2018 mit einem aggregierten Wert von 409.037 EUR. Im II. und III. Quartal 2018 lag der VaR-Wert aufgrund des geringen Handelsbuchsvolumens auf einen niedrigen Wert. Im 4. Quartal 2018 stieg die Volatilität im Markt an, somit erhöhte sich der VaR-Wert wieder. Der VaR-Wert des passiven Handelsbestands belief sich am 31.12.2018 auf Null, der VaR-Wert des aktiven Handelsbestands war am 31.12.2018 203.700 EUR. Stresstest und StressszenarienDas Institut simuliert täglich die Entwicklung des Handelsbuchportfolios unter verschiedenen Stress-Szenarien. Dies beruht auf konkreten Ereignissen. Folgende Szenarien hat das Institut im Rahmen der jährlichen Revision für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellt:
Die Stress-Szenarien werden auf den Handelsbuchbestand auf täglicher Basis von der Stelle Controlling vorgehalten. Die Ergebnisse werden archiviert. Die durchgeführten Stresstests des Handelsbuchportfolios lagen für das gesamte Jahr 2018 zum größten Teil im „Lehman Default 2008“ über den Stresstest-Werten des hauseigenen Modells. Bei den Stresstets im Bloomberg werden für Anleihen, für die öfters oder überhaupt keine Berechnungen möglich waren, Approximationen genutzt. Der Test wurde auf Basis der Grundgesamtheit für jedes Wertpapier einzeln durchgeführt. Portfolioeffekte flossen nicht ein. LimitüberschreitungenIm Risikohandbuch wurden Verlustlimite festgelegt, um das Gesamtrisiko besser zu kontrollieren. Bei festverzinslichen Wertpapieren darf der Anteil eines Emittenten am Gesamtportfolio maximal 25% betragen. Die Summe der CCC Bonitäten und schlechter darf 25% vom Handelsbuchvolumen nicht übersteigen. Diese Vorgaben wurden im Jahr 2018 alle eingehalten. VerlustlimiteAktien/Investmentfonds/Zertifikate:Grundsätzlich ist für jedes Wertpapier im Handelsbestand ein Verlustlimit von 15% zu hinterlegen. Wird dieses Limit erreicht ist die Position zur Vermeidung weiterer Verluste zu verkaufen. Bei jeder Steigerung des Kurses eines Wertpapiers um 5%, ist das Verlustlimit im gleichen prozentualen Verhältnis anzupassen. Maßgebend hierfür sind die Schlusskurse in XETRA beziehungsweise an den entsprechenden Heimatbörsen. AnleihenBei Anleihen ist das Verlustlimit von der Bonität des jeweiligen Emittenten abhängig. Bei Bonitäten zwischen Aaa und Baa3 nach Moody’s, bzw. vergleichbar, gilt ein Verlustlimit von 10%. Übersteigt der Verlust einer Position 10%, ist diese zu veräußern. Bei Anleihen der Bonitäten unterhalb von Baa3 bis B3 nach Moody’s, bzw. vergleichbar, gilt ein Verlustlimit von 15%. Übersteigt der Verlust einer Position 15% ist diese zu veräußern. Bei Anleihen mit Bonitäten unterhalb von B3 nach Moody’s, bzw. vergleichbar, gilt ein Verlustlimit von 25%. DevisentermingeschäfteBei Devisentermingeschäften gilt ein Verlustlimit von 5% bezogen auf den gehandelten Gegenwert. Wird dieses erreicht, ist die Position zu schließen. Devisentermingeschäften die ausschließlich zur Absicherung einer Währungsposition dienen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Verlustlimite werden täglich berechnet und archiviert. Bei Überschreitung eines Verlustlimits wird der Vorstand informiert und eine Genehmigung eingeholt. Der Vorstand entscheidet über den Verkauf oder das Beibehalten des Wertpapiers. Nominierte RatingagenturenRating-Agenturen wenden ihre eigenen Modelle zur Feststellung des Verhältnisses zwischen erforderlichen Risikokapital und verfügbarer Kapitalausstattung eines Unternehmens an. Die Bewertung ist ein wesentlicher Bestandteil des Ratingprozesses. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz werden bei allen Forderungsklassen die Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s Investor Service herangezogen. Gemäß Artikel 138 CRR hat die ICM InvestmentBank AG diese Ratingagenturen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genannt. Konkurrierende externe Ratings werden gemäß den Regelungen von Artikel 138 und Artikel 139 CRR in die Ermittlung der risikogewichteten Positionswerte einbezogen. Kapitalanlagen nach RatingklassenZum 31. Dezember 2018 waren 3,15% der verzinslichen Wertpapiere auf einem „A“ Rating,, ca. 72,32% auf einem „B“ Rating, ca. 18,5% auf einem „C“ Rating und ungefähr 0,86% auf einem „D“ Rating von Moody’s Investors Services verteilt. Rund 19,55% der verzinslichen Wertpapiere sind in USD notiert. RisikokonzentrationRisikokonzentrationen liegen unter einschränkendem Hinweis auf die oben dargestellten Großkreditmeldungen nicht vor. Leverage RatioIm Rahmen der CRR wurde neben der risikogewichteten Kapitalquote die Leverage Ratio als zusätzliche nicht risikogewichtete Kapitalquote eingeführt. Sie soll ab dem Jahr 2018 als zusätzliche Mindestkapitalquote genutzt werden. Derzeit befindet sie sich in einer Beobachtungsphase und ist seit Jahresbeginn 2015 offenzulegen. Ziel ist es, die Verschuldung in der Bankenbranche zu begrenzen, die dem Finanzsystem und der Wirtschaft schaden könnte. Daher sollen die risikobasierten Anforderungen durch eine einfache, nicht risikogewichtete Kapitalquote ergänzt werden. Die Leverage Ratio der ICM InvestmentBank AG betrug zum 31. Dezember 2018 51,92 % (Vj. 39,10%). VergütungspolitikDie ICM InvestmentBank AG hat gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung Informationen hinsichtlich der Vergütungspolitik und -praxis offenzulegen. Die Offenlegungspflichten richten sich für die ICM InvestmentBank AG nach Artikel 450 CRR. Gemäß Artikel 450 CRR hat die Bank für Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Bank auswirkt, bestimmte quantitative und qualitative Informationen offenzulegen. Das Institut ist nicht tarifgebunden. Die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter erhält eine Festvergütung, die nicht an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist. Daneben bestehen zielorientierte variable Vergütungen für Portfoliomanager (PM), Customer Relationship Manager (CRM), Mitarbeiter des Handels und für den Vorstand. Mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 wurde der maximale Betrag der variablen Vergütung auf 200.000 EUR pro Geschäftsjahr beschränkt. Übersteigende danach nicht auszahlbare Ansprüche werden auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen und spätestens bei Ausscheiden des Mitarbeiters zur Zahlung fällig. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 hat der Vorstand eine neue Struktur der variablen Vergütungsbestandteile nicht nur für PMs und CRMs verfügt, sondern auch für alle anderen Mitarbeiter inklusive des Vorstands selbst.
Aufgrund der Höhe der Festbezüge gibt es keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung zu beanstanden (InstitutsVergV § 5). 6. Zukünftige EntwicklungEs gilt abzuschätzen, wie lange der – mit einigen Unterbrechungen – über 10 Jahre andauernde Aufwärtstrend an den Aktienbörsen noch andauern kann – oder umformuliert – wann die konjunkturelle Stabilität durch neue Krisen wieder eingetrübt wird. Allein den Schwenk von ultraexpansiver Geldpolitik der Notenbanken hin zu einem restriktiveren Kurs hat der Markt bereits als Fakt anerkannt, auch wenn derzeit eine per Saldo expansive Zwischenphase eingeläutet worden ist. Die Marktentwicklungen, von denen wir für das Jahr 2019 ausgehen, dürften sowohl Provisions-, als auch Finanzergebnis stärken. Das Provisionsergebnis hängt vom Akquisitionserfolg der Mitarbeiter ab. Impulse werden sich auch hier durch die gute Basis, was Leistung und Vertriebskonzepte des Instituts betrifft, ergeben. Wir gehen davon aus, dass sich dies positiv auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. 7. Versicherung des VorstandsAls Vorstand des Instituts versichern wir nach bestem Wissen und Gewissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.
Berlin, den 01. März 2019 gez. Der Vorstand Dr. Norbert Hagen Tobias Zenker Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018der ICM Investmentbank AGDer Aufsichtsrat hat in Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben im Berichtsjahr 2018 die Geschäftsführung der ICM InvestmentBank überwacht und die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er tagte im Geschäftsjahr 2018 viermal. Die Aufsichtsratssitzungen Nr. 56 (16.02.2018), Nr. 57 (27.04.2018), Nr. 58 (27.07.2018) und Nr. 59 (09.11.2018) fanden in Radebeul statt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich laufend mit der quartalsweise Übergabe von Risikoberichten, Berichten der Tochtergesellschaften und der im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erstellten monatlichen Geschäftsabschlüsse für das Institut über die wirtschaftliche Situation unterrichten lassen. In den Sitzungen des Aufsichtsrates hat der Vorstand über die Geschäftspolitik und andere grundsätzlichen Fragen der Unternehmensführung und -planung, die Strategie, die finanzielle Entwicklung und die Ertragslage des Institutes, das Management der Risiken, sowie Geschäfte, die für das Institut von erheblicher Bedeutung waren, berichtet. In der 56. Sitzung wurde das Ergebnis des 4. Quartals 2017 besprochen und der Umsetzungsstand des zum Jahreswechsel in Kraft getretenen MIFID2-Gesetzerspakets zur Kenntnis genommen. In der 57. Sitzung erläuterte der Abschlussprüfer, Herr Michael Böllner, seine Prüfungsberichte des Geschäftsjahres 2017. Ferner wurden folgende Beschlüsse gefasst:
In der 58. Aufsichtsratssitzung ging es um den unbefriedigenden Geschäftsverlauf gerade im Hinblick auf die defizitäre Düsseldorfer Niederlassung. Darüber hinaus nahm der Aufsichtsrat ein Update des Umsetzungsstands von MIFID2- und MIFIR-Vorgaben zur Kenntnis. Bei der Tochtergesellschaft I.C.M. Beteiligungsgesellschaft, die Komplementärin einer Publikums-KG ist, erfolgte eine fehlerhafte Berechnung von Abfindungsguthaben ausscheidender Kommanditisten, die zu einer vorerst uneinbringlichen Rückforderung von ca. 150 TEUR führte und gegebenenfalls durch die Mutter übernommen werden müsste. In der 59. Aufsichtsratssitzung hat der Vorstand die zum nächsten Geschäftsjahr geänderte und nun BAFIN-konforme variable Vergütungsstruktur vorgestellt. Der Aufsichtsrat ließ sich außerdem die quartalsweise fällige Solvabilitätsmeldung am Beispiel der zum 30.09.2018 erfolgten erläutern. Auch über die Sitzungen hinaus standen die Mitglieder des Aufsichtsrats dem Vorstand beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat wurde über alle Sachverhalte informiert, die seiner Entscheidung bedurften. Konzernabschluss und Jahresabschluss zum 31.12.2018 sind unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte, durch den 27.04.2018 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfer, Herr Michael Böllner, 80336 München – Schwantahler Sr. 3, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat dem Konzernabschluss, dem Jahresabschluss und den jeweiligen Lageberichten den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Anlässlich der Aufsichtsratssitzung vom heutigen Tag hat der Abschlussprüfer auch den Konzernabschluss 2018 vorgelegt und stand dem Aufsichtsrat zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss, den Jahresabschluss, die Lageberichte und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers im Vorfeld überprüft, ohne dass sich dabei Beanstandungen ergeben haben und hat dem Ergebnis nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers zugestimmt.
Das Ergebnis, Bilanzverlust in Höhe von -249.001,21 EUR, nahm der Aufsichtsrat zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat dankt Mitarbeitern und Vorstand für die engagierte und erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Radebeul, den 24.05.2019 Dr. Dieter Wenzl, Vorsitzender des Aufsichtsrats Bilanz zum 31.12.2018ICM InvestmentBank AGAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1.1. bis 31.12.2018
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteilIch habe den Jahresabschluss der ICM InvestmentBank AG, Berlin, – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Offenlegung nach § 26a Abs. 1 KWG sowie Anhang – der eine Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden enthält, unter Einbeziehung der Buchführung sowie ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft. Der Jahresabschluss und Lagebericht zusammen werden nachfolgend Abschluss genannt. Die Einbeziehung der Buchführung in die Abschlussprüfung nach § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB, die Beachtung ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung sowie die Prüfung des Lageberichts nach § 317 Abs. 2 HGB stellen zusätzliche gesetzliche Anforderungen dar, die über diejenigen der Internationalen Prüfungsstandards hinausgehen. Aussagen zum JahresabschlussMeine nach § 317 HGB durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung vermittelt der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellte Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum 31.12.2018 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Aussagen zum LageberichtNach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Grundlage für das PrüfungsurteilIch habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der internationalen Prüfungsstandards (ISA) des IAASB vorgenommen. Meine Verantwortlichkeiten sind weiter ausgeführt im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts“. Ich bin unabhängig von der geprüften Gesellschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und ich habe meine weiteren berufsethischen Verantwortlichkeiten als Voraussetzung zur Durchführung einer Abschlussprüfung erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und der für die Aufstellung und Überwachung der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts VerantwortlichenDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter für notwendig erachten, um eine Aufstellung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern zutreffend, zur Angabe weiterer Sachverhalte zur Beurteilung der Fortführungsannahme sowie zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung des Unternehmens, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen entweder die Auflösung der Gesellschaft oder die Einstellung der Geschäfte oder es besteht dazu keine realistische Alternative. Die mit der Überwachung der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht betrauten Personen sind dafür verantwortlich, den gesamten Prozess der Abschlussaufstellung zu überwachen. Verantwortung des Abschussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsMeine Aufgabe ist es, auf der Grundlage meiner Prüfung mit hinreichender Sicherheit ein Urteil zum Jahresabschluss und Lagebericht abzugeben, dass dieser Jahresabschluss und der Lagebericht frei ist von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen und einen Bestätigungsvermerk zu erstellen, der mein Prüfungsurteil enthält. Hinreichende Sicherheit bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach internationalen Standards (ISA) immer alle wesentlichen falschen Darstellungen aufdeckt, sofern diese vorhanden sind. Falsche Darstellungen können bewusst oder durch Fehler entstehen und werden als wesentlich eingestuft, wenn diese allein oder im Ganzen wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten dieses Abschlusses beeinflussen könnten, die aufgrund dieses Abschlusses getätigt wurden. Der Lagebericht ist dahingehend zu beurteilen, dass er im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Als Teil meiner Prüfung in Übereinstimmung mit ISA übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Außerdem besteht meine Prüfung darin:
München, den 14. Mai 2019 Michael Böllner, Wirtschaftsprüfer Anlageverzeichnis zum 31.12.2018
Anhang zum 31.12.2018der ICM InvestmentBank AG1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des JahresabschlussesDie ICM InvestmentBank AG mit Sitz in Berlin, Meinekestraße 26, ist im Handelsregister Berlin, Charlottenburg, unter der HRB 89673 B eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Es kommt die Gliederung entsprechend § 340a II S. 2 HGB nach den durch Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute erlassenen Formblätter 1 und 3 zur Anwendung. 2. Angaben zur Bilanzierung und BewertungDer Jahresabschluss der Firma ICM InvestmentBank AG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 2.1. Flüssige Mittel/ Forderungen an Kreditinstitute/WertpapiereGuthaben bei Kreditinstituten und die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungspositionen bestanden in US-Dollar, in Britischen Pfund, in Australischen Dollar und in norwegischen Kronen und sind mit dem jeweiligen Tageskurs eingebucht und, soweit erforderlich, zum 31.12.2018 mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 2.2. Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden sind mit ihren Nennwerten bilanziert. Fremdwährungspositionen bestanden zum Stichtag nicht. Die Forderungen an Kunden aus Vermögensbetreuungsgebühren sind bis Januar des Folgejahres bereits überwiegend ausgeglichen. Einzelwertberichtigungen sowie Wertberichtigungen für allgemeines Kreditrisiko waren nicht veranlasst. 2.3. Aktiver HandelsbestandDie im Depot befindlichen Aktien, Anleihen und Zertifikate wurden mit dem Zeitwert, vermindert um einen Risikoabschlag nach § 340e III HGB, angesetzt. Zeitwert ist der an regulierten Märkten festgestellte Marktpreis zum Schluss des Bilanzstichtags oder des davorliegenden letzten Handelstags. Der Risikoabschlag ermittelt sich nach dem im Unternehmen zur Risikosteuerung angewendeten Value-at-Risk Modell. Dieses bildet einen Verlust ab, der mit dem jeweiligen Finanzinstrument in einer Periode von zehn Handelstagen mit 99,9%-iger Wahrscheinlichkeit historisch nicht überschritten wurde. Der zugrundeliegende Datenkranz besteht aus den Marktdaten der vergangenen 260 Handelstage des jeweiligen Finanzinstruments oder – falls Daten nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind – aus einem äquivalenten Finanzinstrument. Die Ermittlung des Verlustpotenzials erfolgt auf Basis einer Normalverteilung mit exponentieller Glättung. Zum Bilanzstichtag war ein Risikoabschlag von TEUR 203,7 anzusetzen. 2.4. Immaterielle VermögensgegenständeDie immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. 2.5. SachanlagevermögenDas Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Bei der Verteilung der Anschaffungskosten auf die jeweilige Nutzungsdauer kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Für Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr die Abschreibungen zeitanteilig in Anspruch genommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 2.6. sonstige VermögensgegenständeSonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. Es ist mit dem vollständigen Zahlungseingang zu rechnen. 2.7. Aktive RechnungsabgrenzungUnter dieser Position sind alle Zahlungsausgänge erfasst, die sich auf eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag beziehen. 2.8. Aktive latente SteuernBestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen Unterschiede, die sich in den folgenden Geschäftsjahren wieder ausgleichen werden, so kann eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer angesetzt werden. Von diesem Wahlrecht machte der Vorstand im Geschäftsjahr für Unterschiede Gebrauch, die aus dem steuerlichen Ansatzverbot des Fonds für allgemeine Bankrisiken resultieren. Sie werden auch angesetzt für steuerliche Verluste, soweit diese in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich verrechnet werden können. Nach den vorliegenden Ertragsprognosen ist in 2019 mit einer teilweisen Inanspruchnahme der Verlustverrechnungsmöglichkeit zu rechnen. 2.9. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungspositionen bestanden zum Stichtag nicht. 2.10. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen und drohenden Verlusten. 2.11. Fonds für allgemeine BankrisikenIn den Fonds für allgemeine Bankrisiken werden zehn Prozent der Nettoerträge aus dem Handelsbuch der letzten fünf Jahre gemäß § 340e Abs. 4 Satz 1 HGB, das sind TEUR 233 eingestellt. Er wird unter vollständiger Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 180 aufgelöst. Daneben ist zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ein Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB gebildet, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wegen der besonderen Risiken des Geschäftszweiges des Kreditinstituts notwendig ist. Die Lage bei der Finanzierung von Budgetdefiziten diverser Länder des Euroraums ist immer noch unsicher. Ferner bestehen Risiken aus Abnahmeverpflichtungen des Instituts gegenüber Kundendepots, die nicht handelbare Stückelungen in zweistelliger Millionenhöhe aufweisen. Aufgrund der daraus resultierenden Verlustrisiken wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken – nach 340g HGB – beibehalten. 2.12. EigenkapitalDas Eigenkapital entspricht den im Handelsregister eingetragen Kapitalziffern und den Beschlüssen der Hauptversammlung. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung3.1. Forderungen an KreditinstituteUnter dieser Position sind Bankguthaben von insgesamt rund TEUR 608,7 (VJ: TEUR 766,8) bei Kreditinstituten ausgewiesen. Der Rest entfällt im Wesentlichen auf Provisionsforderungen für die Vermittlung von Wertpapiergeschäften. 3.2. Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden setzen sich vor allem aus folgenden Positionen zusammen:
3.3. immaterielle VermögensgegenständeEs handelt sich um Software und die Website des Instituts. Die Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Entwicklung sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem nachfolgenden Bruttoanlagespiegel 3.4. SachanlagevermögenDie Entwicklung des Bruttoanlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagespiegel Sämtliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wird vom Institut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt. Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Gesellschaft. 3.5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereAusgewiesen werden Anleihen, die der langfristigen Anlage dienen. Sie sind zu Anschaffungskosten bzw. auf Grund dauernder Wertminderung zum niedrigeren Stichtagskurs angesetzt und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Es handelt sich um ausgefallene, d.h. überfällige Papiere. 3.6. Aktiver HandelsbestandIm Berichtsjahr wurden im Rahmen des Handelsbuchs verschiedene in- und ausländische Aktien und Anleihen erworben und wieder verkauft oder eingelöst. Die Erwerbsvorgänge sind zum Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlag nach § 340e III HBG, der den Ausfallwahrscheinlichkeiten der realisierbaren Gewinne Rechnung trägt, angesetzt und bei Abgängen unter Berücksichtigung des Kursergebnisses ausgebucht. 3.7. BeteiligungenDie hier ausgewiesenen Anteile an der Schifffonds-Personengesellschaft Conti 1 wird zum, gegenüber den Anschaffungskosten niedrigeren, Zeitwert angesetzt, da die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Die Beteiligung an der MS Conti Makalu wird mit dem unter den Anschaffungskosten liegenden beizulegenden Wert bewertet. 3.8. Anteile an verbundenen UnternehmenUnter dieser Position ist das Stammkapital der 2004 gegründeten 100%ige Tochter der ICM InvestmentBank AG, die I.C.M. Verwaltungsgesellschaft mbH ausgewiesen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von Vermögen sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Sitz der Gesellschaft ist 91460 Baudenbach. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten zzgl. einer durch die ICM InvestmentBank AG geleisteter Einlage. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2018 ca. TEUR 544 Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. TEUR -148 erwirtschaftet. Ebenfalls unter dieser Position sind 100 % der Anteile an der I.C.M. Beteiligungs GmbH ausgewiesen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Sitz der Gesellschaft ist Radebeul. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2018 ca. TEUR 52 der Jahresfehlbetrag 2018 ca. TEUR -5. Daneben besteht eine 100%ige Beteiligung an der ICM concept GmbH (vormals: ICM PrivatInvest GmbH). Das Stammkapital beträgt nach Kapitalerhöhung TEUR 250. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung von Finanzdienstleistern im Vertrieb und Marketing von Finanzprodukten, die Erstellung von branchenspezifischen Publikationen, die Wartung von Software und sonstiger IT. Die Tätigkeit erstreckt sich darüber hinaus auf die Anlegerverwaltung von AIF’s, soweit diese nicht dem KAGB unterliegt. Der Sitz der Gesellschaft ist Nürnberg. Die Bewertung erfolgt zu ursprünglichen Anschaffungskosten. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2018 433 TEUR. Der Jahresüberschuss 2018 beläuft sich auf 165 TEUR. In folgenden Bilanzpositionen sind Posten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
3.9. sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen zusammen:
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen in Höhe von 0,0 TEUR (Vj. 4,7 TEUR). 3.10. RechnungsabgrenzungDie Position betrifft abzugrenzende Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuern und Beiträge sowie Kosten für Informationssysteme für das Folgejahr. 3.11. Aktive latente SteuernDie aktiven latenten Steuern werden unter Anwendung der bankindividuellen Steuersätze bewertet, die am Bilanzstichtag gelten. Es wird davon ausgegangen, dass diese auch im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der latenten Steuern gelten werden. Im Einzelnen wurden ein Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent, ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz von 15,17 Prozent verwendet, woraus sich eine Gesamtsteuerbelastung von 31,00 Prozent ergibt. Im Einzelnen wurde angesetzt:
3.12. sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen i.H.v. 2,7 TEUR (Vj.: 2,5 TEUR). 3.13. RückstellungenBei den im Posten andere Rückstellungen enthaltenen Beträgen handelt es sich im Wesentlichen um:
3.14. GrundkapitalDas Grundkapital beträgt 1.000 TEUR und stimmt mit der Eintragung im Handelsregister Berlin überein und ist voll erbracht. Das Grundkapital ist in 1.000.000 Aktien eingeteilt, welche auf den Namen lauten. In der Hauptversammlung vom 27. April 2018 wurde ein genehmigtes Kapital nach § 202 AktG geschaffen, wonach der Vorstand ermächtigt ist, bis zum 1. April 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien um bis zu EUR 500.000 zu erhöhen. 3.15. Sonstige betriebliche ErträgeIn der Position sonstige betriebliche Erträge sind folgende Beträge enthalten:
3.16. sonstige betriebliche AufwendungenIn der Position sonstige betriebliche Aufwendungen sind folgende Beträge – die außergewöhnlich sind -enthalten:
4. Sonstige Pflichtangaben4.1. HandelsbestandDer Handelsbestand (Aktiv) besteht zum Bilanzstichtag fast ausschließlich in Anleihen. 4.2. Aufgliederung der börsenfähigen WertpapiereBörsennotierte und nicht börsennotierte Wertpapiere bestehen wie folgt:
4.3. Fristengliederung und Besicherung
Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten bestehen nicht. Besicherungen bestehen für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Form von Pfandrechten. Ansonsten sind die Verbindlichkeiten ebenso wie die Haftungsverhältnisse unbesichert. 4.4. sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
Bei den Mietverpflichtungen handelt es sich um Mieten für die Büros Nürnberg, Radebeul, Berlin, Düsseldorf und Kassel. Die Beträge sind inkl. Umsatzsteuer ohne Nebenkosten bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin angegeben. Bei den unter dem Bilanzstrich angegebenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um Kautionsbürgschaften (TEUR 18) und sonstige Bürgschaften (TEUR 15). Das Risiko einer Inanspruchnahme ist als gering anzusehen, da hierfür keine Anhaltspunkte vorliegen. 4.5 Angaben zu den UmsatzerlösenSämtliche Kundengeschäfte und auch der Wertpapierhandel erfolgen in Deutschland. 4.6. FremdwährungspositionenIn der Bilanz sind 6,81 Norwegische Kronen (NOK) im Wert von 0,68 EUR, 8.028,36 Britische Pfund im Wert von 8.974,95 EUR und US-Dollar im Wert von EUR 539.047,34 enthalten. Die USD Positionen teilen sich wie folgt auf:
Als Devisenkurs wurde der Wert zum 31.12.2018 mit 1,145 USD/EUR angesetzt. 4.7. Angaben zu den ArbeitnehmernIm Berichtsjahr waren durchschnittlich 44 Arbeitnehmer beschäftigt. 4.8. Angaben zu den Mitgliedern der UnternehmensorganeIn der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 wurde der Aufsichtsrat der Gesellschaft wieder gewählt:
Als Vorstand im Berichtsjahr ist bestellt:
Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite und Vorschüsse an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährt. An Mitglieder des Aufsichtsrats wurden weder Kredite noch Vorschüsse vergeben; gleichfalls wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war folgenden Personen Gesamt-Prokura erteilt:
4.9. Gesamtbezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und des AbschlussprüfersDie Bezüge des Vorstands betrugen für das Geschäftsjahr 566,8 TEUR. Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 29,0 TEUR. Die Bezüge des Abschlussprüfers gliedern sich wie folgt auf:
4.10. Zusätzliche Angaben gem. § 340a Abs. 4 HGBIm Geschäftsjahr wurden von keinem gesetzlichen Vertreter oder anderen Mitarbeitern der ICM InvestmentBank AG Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB wahrgenommen. Die ICM InvestmentBank AG war im Geschäftsjahr an keiner großen Kapitalgesellschaft beteiligt. 4.11. Ausschüttungsgesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGBEin ausschüttungsgesperrter Betrag besteht in Höhe der aktiven latenten Steuern von EUR 1.105.721,79 5. ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 1. März 2019 gez. der Vorstand Dr. Norbert Hagen Tobias Zenker Protokoll über die HauptversammlungHeute, den 24.05.2019, fand auf Ansuchen des Vorstandes der ICM InvestmentBank AG mit Sitz in Berlin, in der Niederlassung Radebeul die diesjährige ordentliche Hauptversammlung statt. Es waren anwesend: 1. Vorsitzender des Vorstands und Aktionär Dr. Norbert Hagen, 2. Die Aufsichtsräte Herr Dr. Dieter Wenzl, Herr Dr. Jörg Hägner und Herr RA Rainer W. Rühl, 3. Der Aktionär Peter Dobler, 4. Herr Wirtschaftsprüfer Michael Böllner als Gast, 5. Herr Tobias Zenker als Vorstand und Protokollführer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Dr. Dieter Wenzl, eröffnete die Hauptversammlung um 13:15 Uhr und übernahm den Vorsitz. Er stellte sodann fest, dass keine Aktienurkunden ausgegeben wurden. Er stellte fest, dass das Teilnehmerverzeichnis zur Einsicht für alle Teilnehmer ausliegt. Das Teilnehmerverzeichnis ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Vorsitzende gab sodann die Tagesordnung wie folgt bekannt: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrates, einschließlich Beschluss über die Verwendung des Bilanzverlustes. 2. Vorlage des Konzernabschlusses einschließlich Anhang und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrates. 3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen. 4. Mit Beendigung der heutigen Hauptversammlung endet die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrates. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben erklärt, erneut zu kandidieren und für den Fall ihrer Wiederwahl die Wahl anzunehmen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder: a) Dr. Dieter Wenzl, öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung, Betriebsplanung und Rechnungswesen, geboren am 30.09.1938, wohnhaft Egilbertstr. 15, 85354 Freising b) Dr. Jörg Hägner, Dipl. Kaufmann, Geschäftsführer UMC Unternehmens Management Consulting GbR Dresden, geboren am 15.04.1960, wohnhaft Königsbrücker Landstr. 56, 01109 Dresden und c) Rainer W. Rühl, Rechtsanwalt in Leipzig, geboren am 14.05.1961, wohnhaft Kurt-Eisner-Str. 70, 04275 Leipzig, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Amtszeit endet also mit der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären gewählt werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 5. Wahl des Abschlussprüfers: Der Aufsichtsrat schlägt vor, Michael Böllner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Schwanthalerstraße 3, 80336 München, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der ICM InvestmentBank AG und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrates über die Abhaltung und den Zweck der Hauptversammlung unterrichtet seien. Er stellte fest, dass von 1.000.000 ausgegebenen Aktien 1.000.000 Aktien vertreten sind -damit ist die Hauptversammlung beschlussfähig. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass gemäß § 121 Absatz VI AktG die Vorschriften über Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung, wie sie sich aus den §§ 121 bis 128 AktG ergeben, nicht anwendbar sind, sofern dem kein Aktionär widerspricht. Er fragte, ob Widerspruch gegen die Abhaltung der heutigen Versammlung mit der bekanntgegebenen Tagesordnung erhoben werde. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende bestimmte, dass die Abstimmung in dieser Hauptversammlung durch Handaufheben erfolgen soll. Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt: Punkt 1 der Tagesordnung
|
Stimmen für den Vorschlag der Verwaltung: | 200.000 |
Gegenstimmen: | keine |
Stimmenthaltungen: | keine |
Der für das Geschäftsjahr 2018 bestellte Vorstand nahm an der Abstimmung nicht teil.
Gegen diesen Beschluss wurde kein Widerspruch erhoben.
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen, zur Abstimmung.
Die Abstimmung ergab:
Stimmen für den Vorschlag der Verwaltung: | 1.000.000 |
Gegenstimmen: | keine |
Stimmenthaltungen: | keine |
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden ist.
Gegen diesen Beschluss wurde kein Widerspruch erhoben.
Punkt 4 der Tagesordnung
Wahl des Aufsichtsrates
Der Vorsitzende fragte, ob gegen eine Blockwahl der Aufsichtsratsmitglieder Widerspruch erhoben werde.
Dies war nicht der Fall.
Der Vorsitzende stellte sodann den Antrag der Verwaltung zur Abstimmung.
Die Hauptversammlung stimmte mit 1.000.000 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen zu.
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden ist.
Punkt 5 der Tagesordnung
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung, Herrn Dipl. Kaufmann Michael Böllner, Wirtschaftsprüfer in München, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der ICM InvestmentBank AG und deren Konzern für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen, zur Abstimmung.
Die Abstimmung ergab:
Stimmen für den Vorschlag der Verwaltung: | 1.000.000 |
Gegenstimmen: | keine |
Stimmenthaltungen: | keine |
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen worden ist.
Gegen diesen Beschluss wurde kein Widerspruch erhoben.
Der Vorsitzende schloss die Hauptversammlung um 13:30 Uhr.
Radebeul, den 24.05.2019
Der Protokollführer
Der Aufsichtsratsvorsitzende
Verzeichnis
der an der ordentlichen Hauptversammlung der ICM Investmentbank AG mit Sitz in Berlin am 24.05.2019 teilnehmenden Aktionäre:
Stück Aktien | Gattung | Inhaber Wohnort/Sitz | Vertreter Wohnort/Sitz |
800.000 | Namensaktien | Dr. Norbert Hagen 90409 Nürnberg Virchowstr. 23 | Dr. Norbert Hagen 90409 Nürnberg Virchowstr. 23 |
200.000 | Namensaktien | Peter Dobler 90766 Fürth Fasanenstraße 55 | Peter Dobler 90766 Fürth Fasanenstraße 55 |
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