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Ideenkapital (Investor- und Treuhand GmbH )wieder in den Schlagzeilen-das Unternehmen wo der Präsident des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft, Mario Ohoven, bis 2005 geschäftsführender Gesellschafter war

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Immer wieder liest man von dem Unternehmen Ideenkapital (Investor- und Treuhand GmbH) im Internet, wenn es um „schiefgegangene Kapitalanlagen“ geht. Im Hinterkopf hat man dann natürlich auch immer den Präsidenten des BVMW, Mario Ohoven. Mario Ohoven war bis 2005 geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Ideenkapital. Viele schiefgegangene Kapitalanlagen wurden unter der Führung von Mario Ohoven konzipiert und auf den Markt gebracht. Es ist dabei schon erstaunlich, das sich ein verband wie der BVMW, solch einen umstrittenen Präsidenten leisten kann und offensichtlich will. Nun gibt es Neues vom Unternehmen Ideenkapital.

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mzs Rechtsanwälte GbR
Goethestr. 8-10
D-40237 Düsseldorft

über die neuesten Entwicklungen:

Anleger, die in Ideenkapital Navalia Schiffsfonds investiert haben, sind in der Zwickmühle. Das Düsseldorfer Emissionshaus Ideenkapital möchte alle Schiffe aus den Fonds an einen Investor verkaufen. Die Schiffe würden dann in eine Poolgesellschaft eingebracht. Die Anleger sollten darüber abstimmen, ob sie dem Verkauf zustimmen. Die Lage für die Anleger ist schwierig: Denn ihre Beteiligung an den Navalia Schiffsfonds verlief in der Regel nicht befriedigend und blieb hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Bei einem Verkauf der Schiffe würden die Verbindlichkeiten der Fonds beglichen, gleichzeitig blieben die Fonds bis 2019 wirtschaftlich an den Schiffen beteiligt. Wird das Angebot abgelehnt, droht auf der anderen Seite der Verkauf der Schiffe, bei dem möglicherweise massive Verluste hingenommen werden müssen, und der Fonds wird liquidiert.

Aufgrund dieser schwierigen Situation empfiehlt Rechtsanwalt Pascal John, mzs Rechtsanwälte, den Anlegern ihre Beteiligung auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. „Möglicherweise liegt eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der beratenden Bank oder Sparkasse vor. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über alle Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen.“ Darüber hinaus hätten auch die Banken über alle Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, informieren müssen. „Damit ist nicht nur das Agio gemeint“, so Rechtsanwalt John.

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