Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass die Betreiber der Website eblt-ag.com keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten dürfen.
Die Website wird angeblich betrieben von der EBLT Vermögensverwaltung AG, mit Sitz in der Schweiz, Dänemark und Deutschland betrieben. Durch die unrechtmäßige Verwendung des Firmennamens wird der Eindruck erweckt, es bestünde ein Zusammenhang mit der EBLT Vermögensverwaltung AG, Schweiz, die inzwischen in Rüselbächli AG umbenannt wurde. Dies trifft nach aktuellem Erkenntnisstand der BaFin nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Geschäfte über Festgeldanlagen bei bekannten ausländischen Kreditinstituten angeboten werden. Zunächst sollen sie die zur Kontoeröffnung notwendigen Identifikationsunterlagen wie eine Kopie des Personalausweises an einen Vermittler senden. Bei der daraufhin übermittelten IBAN handelt es sich allerdings nicht um die IBAN des angeblich neuen Festgeldkontos, sondern um die Kontonummer des Betrügers. Es besteht bei dem Festgeldangebot keine Kooperation zwischen dem Vermittler und dem beworbenen Kreditinstitut. Das Geld der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dann verloren.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Kommentar hinterlassen