Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor Festgeldangeboten der angeblichen FALCON Vermögensverwaltung AG auf der Website falcon-vip.de herausgegeben. Laut BaFin handelt es sich hierbei um einen Fall von Identitätsmissbrauch, bei dem der Name eines ehemals regulierten Unternehmens missbräuchlich verwendet wird.
Bereits am 21. November 2024 hatte die BaFin auf die missbräuchliche Nutzung der Identität der vormals von ihr beaufsichtigten FALCON Vermögensverwaltung AG hingewiesen. Damals richtete sich die Warnung gegen Angebote auf der Website falcon-vermoegensverwaltung.de, die ebenfalls ohne Genehmigung Finanzdienstleistungen anbot.
Die BaFin betont, dass in Deutschland alle Anbieter von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen und Wertpapiergeschäften eine behördliche Erlaubnis benötigen. Unternehmen, die ohne diese Genehmigung operieren, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz und können Verbraucher erheblich schädigen.
Verbraucher sollten stets prüfen, ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen ist. Eine entsprechende Überprüfung kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin vorgenommen werden.
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser ermöglicht es der Behörde, die Öffentlichkeit über Unternehmen zu informieren, die ohne Erlaubnis tätig sind oder betrügerisch handeln.
Die BaFin rät dringend dazu, keine Geschäftsbeziehungen mit den Websites falcon-vip.de oder falcon-vermoegensverwaltung.de einzugehen. Verbraucher sollten bei ungewöhnlich hohen Renditeversprechen oder undurchsichtigen Anbieterinformationen besonders wachsam sein.
Fälle von Identitätsmissbrauch wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, sich bei Finanzangeboten umfassend zu informieren und nur mit seriösen, regulierten Anbietern Geschäfte abzuschließen. Die BaFin bleibt wachsam und appelliert an Verbraucher, sich bei Unsicherheiten direkt an die Behörde zu wenden.
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