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Identitätsdiebstahl zu Lasten der NFS Netfonds Financial Service GmbH: BaFin warnt vor Website nfsnetfonds.de

Hans (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die NFS Netfonds Financial Service GmbH nicht Betreiberin der Website nfsnetfonds.de ist. Die unbekannten Betreiber dieser Website besitzen keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG. Sie verfügen ebenfalls nicht über eine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebenleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website nfsnetfonds.de rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der Website wird Bezug genommen auf Erlaubnisse der BaFin, die jedoch sämtlich zugunsten der NFS Netfonds Financial Service GmbH erteilt wurden. Es liegt somit ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der NFS Netfonds Financial Service GmbH vor. Die NFS Netfonds Financial Service GmbH verfügt über eine Erlaubnis und wird von der BaFin beaufsichtigt.

Anbieter von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder -nebenleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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