Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor FundLogic AG
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der FundLogic AG. Das angeblich in Hamburg und im französischen Paris ansässige Unternehmen tritt über die Website fundlogic.io, postalisch und per E-Mail mit Zahlungsaufforderungen an Verbraucherinnen und Verbraucher heran. Die Betreiber erwecken den Eindruck, es bestehe eine Verbindung zu dem in Paris ansässigen Unternehmen FundLogic SAS. Das ist falsch. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die FundLogic AG fordert Verbraucherinnen und Verbraucher auf, Gebühren für die Verwahrung von Wertpapieren zu zahlen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Kommentar hinterlassen