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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Website zinsexpert.de und ermittelt gegen Betreiber

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ermittlungen gegen die bisher unbekannten Betreiber der Website zinsexpert.de aufgenommen. Auf der Plattform werden ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten, insbesondere Fest- und Tagesgeldanlagen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Identitätsmissbrauch festgestellt

Zusätzlich liegt ein Fall von Identitätsmissbrauch vor. Betroffen ist die in Berlin ansässige TRES Verwaltungs- und Vertriebs GmbH, vormals Kroll Finanz Finanzmakler GmbH. Dieses Unternehmen steht in keinerlei Verbindung mit der Website zinsexpert.de, obwohl dessen Name unrechtmäßig verwendet wird, um potenzielle Kunden zu täuschen und zu betrügen.

Erlaubnis der BaFin zwingend erforderlich

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur von Unternehmen angeboten werden, die über eine entsprechende Genehmigung der BaFin verfügen. Diese Erlaubnis dient dem Schutz der Verbraucher und der Sicherheit des Finanzmarktes. Unternehmen, die ohne die erforderliche Genehmigung agieren, begehen einen Gesetzesverstoß und riskieren rechtliche Konsequenzen.

BaFin warnt Verbraucher

Die BaFin rät potenziellen Anlegern dringend, vor einer Investition die Seriosität und Zulassung eines Anbieters zu prüfen. Informationen darüber, ob ein Unternehmen eine Genehmigung besitzt, finden Interessierte in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Verbraucher sollten skeptisch sein, wenn auf Websites unrealistisch hohe Zinsen für Fest- oder Tagesgeldanlagen angeboten werden – häufig ein Indiz für betrügerische Absichten.

Gesetzliche Grundlage der BaFin-Information

Die öffentliche Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Bestimmung erlaubt der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzdienstleistungen zu informieren und damit potenzielle Schäden abzuwenden.

Handlungsempfehlung für Betroffene

Verbraucher, die bereits Kontakt mit den Betreibern der Website zinsexpert.de hatten oder Geld investiert haben, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen und den Fall bei der Polizei sowie der BaFin melden. Insbesondere sollten keine weiteren Zahlungen geleistet oder persönliche Daten weitergegeben werden.

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