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Identitätsmissbrauch: pires-capital.com/Pires Capital GmbH, Mannheim – BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

Hans (CC0), Pixabay
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Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Crypto-Verwalter*in“ einzugehen, welches angeblich von der Pires Capital GmbH, stammt.

Die Pires Capital GmbH ist nicht Betreiberin der Website pires-capital.com und Anbieterin der dargestellten Dienstleistungen sowie des Stellenangebots. Vielmehr wird der Name des Unternehmens unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber als Finanzagenten anzuwerben.

Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten bzw. in Kryptowerte wie Bitcoins umzuwandeln. Die auf das Konto des „Crypto-Verwalters“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist der Transfer der Gelder erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Eine oftmals in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und die in diesem Zusammenhang versendeten „Bestätigungen“ sind gezielte Täuschungen über die Legitimität des Geschäftsmodells. Derartige Eintragungen sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden von der BaFin auch nicht vorgenommen.

Den betroffenen Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Crypto-Verwalter*in“ einzugehen, welches angeblich von der Pires Capital GmbH, stammt.

Die Pires Capital GmbH ist nicht Betreiberin der Website pires-capital.com und Anbieterin der dargestellten Dienstleistungen sowie des Stellenangebots. Vielmehr wird der Name des Unternehmens unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber als Finanzagenten anzuwerben.

Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten bzw. in Kryptowerte wie Bitcoins umzuwandeln. Die auf das Konto des „Crypto-Verwalters“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist der Transfer der Gelder erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Eine oftmals in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und die in diesem Zusammenhang versendeten „Bestätigungen“ sind gezielte Täuschungen über die Legitimität des Geschäftsmodells. Derartige Eintragungen sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden von der BaFin auch nicht vorgenommen.

Den betroffenen Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

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