Prospektstandart
IDW S4 ist der heute gängige Prospektstandart, der auch von der BaFin für Einlagegeschäfte vorgeschrieben wird. Eigentlich sollte dieser Prospektstandart generell zur Pflicht gemacht werden, auch im Immobilienbereich, und nicht nur im Bereich der Einlagegeschäfte.
Gutes Beispiel AWD
Besonders hervorgetan in diesem Bereich hat sich der AWD als Vertrieb. Er war einer der ersten Vertriebe, die diesen Propektstandart ihren Initiatoren im Immobilienbereich auferlegt hat; gekoppelt mit einer TÜV-Zertifizierung. Natürlich ist dies mit Kosten verbunden für den Initiator, aber Sicherheit kostet Geld. Das wissen wir alle. Wir wissen aber auch, das der Kunde bereit ist, für Sicherheit zu bezahlen, nicht zuletzt deshalb, weil es ihm einen Nutzen bzw. Mehrwert bringt.
Der Berater
Sie als Berater/Kunde sollten grundsätzlich nur Produkte zeichnen, deren Prospektierung nach IDW S4 erfolgt ist, damit erhöht sich im Markt auch der Druck auf die Initiatoren, die derzeit diesen Prospektstandart, vorrangig aus Kostengründen, noch nicht eingeführt haben.
Fonds/Einlagegeschäfte
Übrigens, wie schon ausgeführt, bei sämtlichen Einlagegeschäften ist dies Vorschrift der BaFin und das seit Jahren.
Das ist auch gut so!
Der Tipp für den Initiator
Sie, als Initiator finden bei uns auf der rechten Seite einen Link zu einer uns bekannten Anwaltskanzlei, die seit Jahren solche Prospekte auflegt. Führen Sie doch hier mal ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt. Entscheiden Sie sich dafür, dann hilft es dem Markt ein Stück seriöser zu werden.
Danke.
Gutes Beispiel als Initiator DGG AG
Die Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG aus Leipzig und das Unternehmen Profi Partner aus Berlin sind gute Beispiele dafür. Seit fast 10 Jahren erfolgen alle Prospektierungen nach dem Prospektstandart IDW S4; immer gekoppelt mit einer TÜV-Zertifizierung.
Das finden wir SPITZE und dringend zur Nachahmung empfohlen.
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