IFM Immobilien AG
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Anhang
IFM Immobilien AG, Heidelberg
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
Allgemeine Angaben
Die IFM Immobilien AG hat ihren Sitz in Heidelberg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 700237 eingetragen.
Die IFM Immobilien AG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Aktiengesetztes (AktG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen betriebsindividuellen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche (besser: betriebsindividuelle) Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der betriebsindividueller Nutzungsdauer bewertet.
Die planmäßige Abschreibung der Vermögensgegenstände erfolgt linear bei einer angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren.
Die Abschreibungen werden im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung und die folgenden Monate in Anspruch genommen.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150 bis EUR 1.000, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden in den Vorjahren jeweils Sammelposten gebildet, die jeweils über einen Zeitraum von fünf Wirtschaftsjahren gewinnmindernd aufgelöst werden. Im Berichtsjahr werden abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis EUR 800 als geringwertige Wirtschaftsgüter vollständig abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern der Grund für eine zuvor vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung zum Abschlussstichtag weggefallen ist.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel sowie das Eigenkapital sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf eine Abgrenzung latenter Steuern wird verzichtet (§ 274a Nr. 4 HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagevermögen – Verbundene Unternehmen:
Der Anteilsbesitz setzt sich wie nachstehend dargestellt zusammen. Für die Gesellschaften enthalten die nachfolgenden Tabellen die Werte zum Stichtag
31. Dezember 2021.
Die Angaben beziehen sich auf vorläufige Jahresabschlüsse.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 57; Vorjahr TEUR 11).
Gezeichnetes Kapital:
Das im Handelsregister eingetragene Kapital der IFM Immobilien AG (= Grundkapital) beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 9.525.999,00 (Vorjahr: EUR 9.525.999,00); es ist eingeteilt in 9.525.999 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 lautend auf den Inhaber.
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten hauptsächlich Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung der Tochtergesellschaften.
Verbindlichkeiten
Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, davon ausgenommen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.006 (Vorjahr: TEUR 0), die eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren haben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 3.603; Vorjahr TEUR 1.011).
Wie im Vorjahr sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Kreditinstituten zugunsten von verbundenen Unternehmen folgendes Haftungsverhältnis i. S. d. § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB:
Aufgrund der Vermögenslagen der betroffenen Tochtergesellschaft wird mit keiner Inanspruchnahme gerechnet.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat der IFM Immobilien AG bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:
Vorstand:
Der Vorstand der IFM Immobilien AG bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:
Mitarbeiter:
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 keine Mitarbeiter.
Konzernabschluss
Aufgrund des Unterschreitens der Größenmerkmale ist die Gesellschaft nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Wiedergabe der Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht 2021
„Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften, nach den Umständen, die mir im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Geschäftsjahr 2021 nicht vorgelegen.“
Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres
Es sind keine zu nennenden Ereignisse eingetreten.
Heidelberg, den 17. Mai 2022
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Der Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2022 festgestellt. |
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