Ist die IFMC-Group GmbH ihrer Abwicklungsverfügung wirklich im Sinne der BaFin nachgekommen? Welche Rolle spielt dabei die MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG? – Fragen der AdvoAdvice Rechtsanwälte.
Bereits am 05.09.2014 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage eine Mitteilung, nach der die IFMC-Group GmbH das durch sie betriebene Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis getätigt hat.
Für die Anleger bedeutete dies, dass sie unverzüglich ihre eingezahlten Gelder von der IFMC-Group GmbH zurückerstattet bekommen müssen. Hierfür wurde sogar ein Abwickler bestellt.
Rückabwicklungsverträge der IFMC-Group und Vertragsschluss mit der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG
Infolge dieser Verpflichtung schloss die IFMC-Group GmbH Rückabwicklungsverträge mit den Anlegern. Diese beinhalteten die Auflösung der abgeschlossenen Verträge, sowie die Auszahlung des aktuellen Guthabens, sodass die Ansprüche wechselseitig als erledigt gelten sollten. Hierzu sollen nach Berichten von Anlegern die Berater teilweise mit einem Geldkoffer bei ihnen zu Hause erschienen sein, in welchem sich die Rückabwicklungsbeträge befunden haben sollen.
In den meisten Fällen wurden daraufhin unmittelbar im Anschluss an die vermeintliche Auszahlung neue Verträge abgeschlossen, und zwar mit der MoneyVita Treundhand GmbH & Co. KG. Das von der IFMC-Group GmbH ausbezahlte Kapital wurde somit nahtlos weiter investiert.
Das Geschäftsmodell der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG
Auch in dem Geschäftsmodell der MoneyVita Treundhand GmbH & Co. KG geht es zumindest laut Vertragsunterlagen um den Ankauf von Verträgen über Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Bausparverträge oder sonstige Vermögensanlageprodukte, gegen das Versprechen, als Gegenleistung Geldzahlungen über mehrere Jahre vorzunehmen.
Angeboten werden vier Zahlungsmodelle, wonach die Kaufpreiszahlung wahlweise in 120 monatlichen Zahlungen zuzüglich einer Abschlusszahlung (Modell A), mit einer sofortigen Zahlung in Höhe von 25% des Rückkaufwertes sowie weiteren 120 monatlichen Zahlungen zuzüglich einer Abschlusszahlung (Modell B), statt der monatlichen Auszahlung als doppelte Auszahlung in voller Höhe nach 84 Monaten Vertragslaufzeit (Modell C) oder statt der monatlichen Auszahlung 36 Monate nach Annahme des Vertragsangebots zzgl. einer Verzinsung von 6% p.a. (Modell D) erfolgen sollte.
Was hat die MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG mit der IFMC-Group GmbH zu tun?
Mit Blick auf die Verträge fällt zunächst auf, dass die Vertragsgestaltung sowie das Geschäftsmodell der betreffenden Unternehmen erhebliche Parallelen aufweisen. Nach Ansicht des Rechtsanwalts und Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, Partner der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, wird auch hierdurch ein Einlagengeschäft i. S. v. § 1 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben, wofür es regelmäßig einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedarf. AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat den Vorgang mit den Verträgen der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG nunmehr der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt und diese um Überprüfung gebeten, ob wir ein erlaubnispflichtiges Geschäft ohne Erlaubnis betrieben wird.
Nach Recherchen der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB reicht die Verflechtung der beiden Unternehmen jedoch noch weiter. Bekanntermaßen ist der ehemalige Geschäftsführer der IFMC-Group GmbH nach Löschung der Geschäftsanschrift im Handelsregister weiterhin als empfangsberechtigte Person eingetragen.
Eingetragener Komplementär der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG ist die DEGVA GmbH, welche früher bereits unter der Firma MoneyVita Management GmbH sowie IFMC Holding GmbH auftrat. Auch hier ist der gleiche Geschäftsführer tätig. Komplementäre haften den Gläubigern gegenüber persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft.
Infolgedessen handelt es sich nicht nur bei den Geschäften der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG aufgrund des mit der IFMC-Group GmbH vergleichbaren Geschäftsmodells möglicherweise um ein ebenso unerlaubtes Einlagengeschäft, darüber hinaus erfolgt auch die Steuerung der Unternehmen durch den gleichen Geschäftsführer, dessen persönliche Haftung somit ebenfalls in Betracht kommt.
Betroffene Anleger suchen Rat
Da das Geschäftsmodell der IFMC-Group GmbH bereits von der BaFin als unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft qualifiziert wurde, müssen die Anleger der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG nun ähnliches befürchten. Anleger, die ihre Gelder nicht zurückerhalten haben, sollten ihre Verträge und eventuell bestehenden Ansprüche überprüfen lassen.
Es könnte ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gesellschaften, insbesondere gegenüber der MoneyVita Treuhand GmbH & Co. KG sowie dem verantwortlichen Geschäftsführer der DEGVA GmbH persönlich nach §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit §32 Kreditwesengesetz (KWG) bestehen. Auch eine Haftung der Berater, welche unter Umständen das Geschäftsmodell nicht auf die Rechtmäßigkeit sowie Plausibilität überprüft haben, kommt in Betracht. Für eine kostenlose Erstberatung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB telefonisch gerne zur Verfügung.
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