Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der IFMC-Group GmbH, Karlsruhe, mit Bescheid vom 14. November 2013 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
Die IFMC-Group GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen, Bausparverträgen und Investment-Depots gegen das Versprechen an, als Gegenleistung Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten.
Mit der Annahme der Rückkaufswerte aus den vertragsgegenständlichen Vermögensanlagen betreibt die IFMC-Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Den Antrag der IFMC-Group GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. Februar 2014 abgelehnt. Die hiergegen von der IFMC-Group GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1. August 2014 zurückgewiesen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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