Die BaFin hat mit Bescheid vom 3. März 2022 gegenüber der IFS – International Financial Services, Vereinigte Staaten, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlagevermittlung, Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft tritt unaufgefordert an ehemalige Kundinnen und Kunden der Hillhouse Group heran und erklärt, die Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens übernommen zu haben. Bei dieser Gelegenheit bietet die IFS – International Financial Services dann die Vermittlung von Aktien und den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages an. Aus ihrem unter anderem deutschsprachigen Internetauftritt unter ifs-global.com geht zudem hervor, dass Anlageberatungen in Anspruch genommen werden können.
Damit erbringt die IFS – International Financial Services gewerbsmäßig die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die IFS – International Financial Services nicht und handelt daher unerlaubt.
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