Diesen Hinweis gibt das Unternehmen dann auch korrekterweise selber auf seiner Internetseite. Hier heißt es: „Gesetzlich vorgeschriebener Warnhinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass der Erwerb der angebotenen Vermögensanlagen mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen kann.“
Das ist völlig richtig und in Ordnung, denn nahezu alle Investitionen, die man auf dieser Seite in Immobilien vornehmen kann, investiert man dann über die Form eines Nachrangdarlehens. Im Fall einer Insolvenz wären dann Forderungen von Darlehensgebern eben nachrangig, das heißt auf gut Deutsch: „Vergessen Sie da, dass sie ihr Geld wiedersehen“. Jeder, der also auch über diese Internetplattform in Immobilien investiert, sollte sich genau dieses Riskos bewusst sein. Jedes Investment hier ist für den Investor ein Hoffnungsinvestment; hoffen, dass er sein Geld wiederbekommt.
Bilanz des Betreibers der Plattform
iEstate GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
BILANZ
AKTIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
|
A. Anlagevermögen |
||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.133,00 |
|
II. Sachanlagen |
1.282,00 |
|
B. Umlaufvermögen |
||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
2.652,99 |
|
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
78.019,23 |
|
Summe Aktiva |
83.087,22 |
PASSIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
|
A. Eigenkapital |
||
I. Gezeichnetes Kapital |
49.999,00 |
|
II. Kapitalrücklage |
43.400,00 |
|
III. Jahresfehlbetrag |
-15.204,88 |
|
IV. buchmäßiges Eigenkapital |
78.194,12 |
|
B. Rückstellungen |
1.500,00 |
|
C. Verbindlichkeiten |
3.393,10 |
|
Summe Passiva |
83.087,22 |
ANHANG
1. |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde nach den Rechnungslegungs-Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft rechnet gemäß § 267 Abs. 1 HGB zu den kleinen Kapitalgesellschaften, die hierfür geltenden Vereinfachungsregelungen wurden angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unverändert das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nur bei entgeltlichem Erwerb zu Anschaffungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der gewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß den amtlichen AfA-Tabellen berechnet. Abschreibungen auf Zugänge an abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden linear vorgenommen.
Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern, sofern sie selbstständig bewertbar und nutzbar sind, werden gemäß § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe aufgelöst.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Bestände werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen bewertet.
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Fremdwährungen werden zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet.
1. |
Angaben zu Positionen der Bilanz und sonstige Angaben |
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2015 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Im Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2015 sind keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 49.999,00.
In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Für die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren angewandt. Dabei gingen folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung ein:
Zinssatz:
Lohn- und Gehaltssteigerung:
Sterbetafel:
Die Möglichkeit zur Verteilung der erstmaligen Zuführung zur nach dem BilMoG im Kalenderjahr 2010 gebildeten Differenz zu den bisherigen bilanzsteuerlich zulässigen Rückstellungen auf bis zu 15 Jahren wurde (nicht) in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag beträgt der daraus resultierende Restbetrag Euro .
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2015 sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 774,52 enthalten. Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 0,00 haben eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
Am Bilanzstichtag bestehen Eventualverbindlichkeiten nach § 251 HGB in Höhe von Euro 0,00. Es ist (nicht) mit einer Inanspruchnahme in Höhe von Euro dieser Haftungsverhältnisse zu rechnen.
(Hinweis negativer Fehlbetrag)
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von Michael Stephan, Berlin, Kaufmann übernommen. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, den 08. Juni 2016
gez. Michael Stephan
Geschäftsführer
Berlin, den 08. Juni 2016
gez. Michael Stephan
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.06.2016
Kommentar hinterlassen