Das ist auch für uns eine Überraschung, denn so richtig haben wir noch nicht wirklich an die Aufnahme der Berichterstattung gedacht, aber scheinbar scheint die aktuelle BaFin-Meldung doch so manchen Kunden zu verunsichern. Nachvollziehbar, denn die BaFin wird sich sicherlich überlegt haben, ob man solch eine Meldung herausgibt. Ohne irgendeine Grundlage wird das nicht passiert sein.
Dass die Rechtsanwältin der R&R Consulting GmbH hier eine andere Meinung hat, mag sein, aber wir sehen die Rechtsanwältin wenig qualifiziert für das Thema „Bank- und Kapitalmarktrecht“ an, aber das Unternehmen R&R Consulting GmbH wird wissen, was zu tun ist.
Auch im Vorgang Co.net Verbrauchergenossenschaft eG aus Drochtersen, hatte die Dame ein ähnliches Statement abgegeben. Verändert zu Gunsten des Unternehmens Co.net Verbrauchergenossenschaft eG hat sich bis heute nichts. Zumindest nichts Sichtbares auf der BaFin-Seite.
Nun werden wir ab Montag einen internen Zugang zu unserer Internetseite erstellen und Kunden, die nachweislich beim Unternehmen R&R Consulting investiert haben, die Möglichkeit geben, sich hier anzumelden. Die Interessengemeinschaft ist bei uns kostenfrei.
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