Startseite Allgemeines IG GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut
Allgemeines

IG GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin stellt gemäß § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die IG GmbH keine Erlaubnis nach § 10 ZAG zum Betreiben von Zahlungsdiensten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die IG GmbH bietet an, gegen die Zahlung von Gebühren sichergestellte Gelder von Anlegerkonten bei der Firma X-Markets auszuzahlen. In diesem Zusammenhang behauptet die IG GmbH unter der Nummer 148759 bei der BaFin registriert zu sein. Diese Nummer wird jedoch missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäu-schen. Unter der betreffenden Nummer ist tatsächlich die IG Europe GmbH registriert.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

VORSICHTvor der IGDEGAG.de eine von Vermittlern gegründete Interessengemeinschaft

Wir hatten bereits davon gehört, dass es eine Interessengemeinschaft des Vertriebs der...

Allgemeines

Analyse der Kundenkommentare zur Solarisbank und Verbesserungsvorschläge

Die Kundenkommentare zur Solarisbank zeichnen ein überwiegend negatives Bild, mit zahlreichen Beschwerden...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: „Wie erkennt man seriöse Finanzberater?“

Rechtsanwalt Daniel Blazek hat in seiner Zeit als Rechtsanwalt weit über 1000...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: „Unternehmensanleihen – Verlockendes Investment oder unterschätztes Risiko?“

Redaktion: Herr Högel, Unternehmensbeteiligungen und Alternative Investmentfonds (AIF) werden häufig als interessante...