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IG GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die IG GmbH keine Erlaubnis nach § 10 ZAG zum Betreiben von Zahlungsdiensten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die IG GmbH bietet an, gegen die Zahlung von Gebühren sichergestellte Gelder von Anlegerkonten bei der Firma X-Markets auszuzahlen. In diesem Zusammenhang behauptet die IG GmbH unter der Nummer 148759 bei der BaFin registriert zu sein. Diese Nummer wird jedoch missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäu-schen. Unter der betreffenden Nummer ist tatsächlich die IG Europe GmbH registriert.

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