Startseite Allgemeines IG GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut
Allgemeines

IG GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin stellt gemäß § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die IG GmbH keine Erlaubnis nach § 10 ZAG zum Betreiben von Zahlungsdiensten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die IG GmbH bietet an, gegen die Zahlung von Gebühren sichergestellte Gelder von Anlegerkonten bei der Firma X-Markets auszuzahlen. In diesem Zusammenhang behauptet die IG GmbH unter der Nummer 148759 bei der BaFin registriert zu sein. Diese Nummer wird jedoch missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäu-schen. Unter der betreffenden Nummer ist tatsächlich die IG Europe GmbH registriert.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Basel singt oder Basel schweigt

Die Schweiz steht vor einem entscheidenden Abstimmungstag, an dem Themen von Kultur...

Allgemeines

Sächsische Grünen-Parteitag: Selbstkritik mit Witz und Wahlschmerz

Die sächsischen Grünen haben sich in Chemnitz zur großen Wahlanalyse versammelt –...

Allgemeines

Bekannte Trading-Formen: Was steckt dahinter und warum Trading riskant für Kleinanleger ist

Trading, also der kurzfristige Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, lockt viele Menschen...

Allgemeines

Nikotinbeutel: Die unscheinbare Gefahr im Taschenformat

Nikotinbeutel, auch bekannt als „Nicotine Pouches“, erleben weltweit einen Boom und gelten...