Haben wir eigentlich schon alles erlebt in dieser Branche mit Rechtsanwälten? Nein, offenbar nicht. Auch wir werden immer wieder überrascht; das müssen wir dann auch mal zugeben. Geglückt ist das den Rechtsanwälten Feil Kaltmeyer aus Berlin. Respekt meine Herren.
Es gibt diverse IG INFINUS, die aber mit der eigentlichen IG Infinus nichts zu tun haben. Hier scheint es auch wieder so eine IG Infinus zu geben, die in dem Schreiben der Rechtsanwälte zitiert wird. Die Rechtsanwälte meinen in dem Schreiben, man müsse verjährungshemmend Forderungen bei der roten INFINUS anmelden. Es handelt sich dabei um Schadensersatzansprüche ausschließlich aus Delikt (was je individuell betrachtet werden müsste) und ausschließlich aus Anlagen bei der Konzernmutter Future Business KGaA (also Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen).
Auf andere Emittenten wird in dem Schreiben nicht eingegangen.
Interessant an dem Schreiben ist der Satz: „Dadurch würde sich die Quote bei der Infinus IKP (von derzeit 25 %) auf weit über 100 % erhöhen.“ Ich frage mich, wie eine Insolvenzquote von über 100 % überhaupt möglich sein kann… Aber naja, ich muss ja nicht alles verstehen. Und wie ist das mit der Werbung: „100% stimmt diese ja fast nie“. Zudem wird einschränkungslos mitgeteilt: „Die Schadensersatzansprüche verjähren allerdings Ende 2016“. Dies hängt aber subjektiv davon ab, wann der einzelne Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erhielt. War dies noch in 2013, dann stimmt es, war dies erst später, dann nicht. Sie sehen, da bleiben Fragen offen, aber man will ja nur zahlende Mandanten haben. Ob das mit der Werbung IG Infinus dann zufällig oder gewollt ist, sollte man sicherlich auch einmal juristisch klären lassen. Hier kann dann auch schnell ein (gewolltes?) Missverständnis bei den Anlegern entstehen.
mandantenakquisefeilkaltmeyerberlin
Interessant ist auch der Hinweis zu der Kanzlei auf der Seite der IG Infinus.
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