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Startseite Allgemeines IG-Leo informiert: Stimmen Sie für Höchststimmrechte und Vorkaufsrecht – Ihre Stimme zählt!
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IG-Leo informiert: Stimmen Sie für Höchststimmrechte und Vorkaufsrecht – Ihre Stimme zählt!

IO-Images (CC0), Pixabay
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Sehr geehrter Herr Bremer,

in den anstehenden Gesellschafterversammlungen am 28. November 2024 für die

Leonidas Associates XII Wind GmbH & Co. KG
Leonidas Associates XIII Wind GmbH & Co. KG
Leonidas Associates XIV Wind GmbH & Co. KG
Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG

wird die aktuelle Bewertung dieser Fonds von der Geschäftsführung vorgestellt und erläutert. Die Einladungen für die vorstehenden Gesellschaften gehen den Anlegern bereits zu.

Für den 16. Dezember 2024 sind Gesellschafterversammlungen für die folgenden weiteren  Fonds geplant:

Leonidas Associates VIII GmbH & Co. KG
Leonidas Associates X GmbH & Co. KG
Leonidas Associates XI GmbH & Co. KG
Leonidas Associates XVIII Wind GmbH & Co. KG.

Wir als Interessengemeinschaft IG-Leo hatten bereits in unserem vergangenen Rundschreiben darauf hingewiesen, dass die Fondsbewertungen wegen der Besonderheiten in den Fonds und aufgrund der turbulenten Vergangenheit durchaus konservativ ausfallen können.

Niedrige Bewertungen könnten institutionelle Investoren anlocken, die durch größere Anteilskäufe Einfluss gewinnen und die im Wesentlichen durch unser Wirken in 2022 und 2023 gestärkten Anlegerrechte gefährden könnten.

Treuhandanträge zur Stimmrechtsbeschränkung und zum Vorkaufsrecht

Als Reaktion darauf haben alle drei Treuhandgesellschaften einen gemeinsamen Antrag für alle Leonidas-Gesellschaften erarbeiten lassen, die eine Verankerung eines Höchststimm- und Vorkaufsrechts im Gesellschaftsvertrag vorschlägt.

Diese Anträge wurden vorab mit der Geschäftsführung, dem Anwalt der Fonds, der Beiratsvorsitzenden und einem Vertreter der Interessensgemeinschaft IG-Leo erörtert. Es bestand weitgehend Einvernehmen darüber, dass Höchststimmrecht und Vorkaufsrecht dem Grunde nach als Schutzmaßnahmen für Anleger dienen können. Die Geschäftsführung will sich dem Begehren der Treuhänder im vorliegenden Fall neutral gegenüberstellen. Mit den Einladungen an die Anleger der Fonds mit Gesellschafterversammlungen am 28. November 2024 wurden umfangreiche, teils kritische Anmerkungen zu den Anträgen formuliert.

Wir als Interessengemeinschaft IG-Leo vertrauen darauf, dass die Treuhand und die Geschäftsführung ihre juristische Kompetenz gemeinsam nutzen werden, um tragfähige und rechtssichere Formulierungen für die Beschlussvorlagen zu entwickeln. Die noch mögliche Präzisierung der Beschlüsse eröffnet den Raum, gemeinsam die bestmögliche Lösung für die Anleger zur Abwehr unerwünschter externer Einflussnahme zu erarbeiten. Für uns ist dabei wichtig, dass die Treuhänder und die Geschäftsführung ihren Fokus auf die Umsetzbarkeit und nicht auf die Hürden legen.

1. Stimmrechtsbeschränkung

Um Ihre Interessen als Anleger zu schützen, unterstützen wir die Einführung von Höchststimmrechten. Dies ist ein bewährtes Instrument, um unkontrollierte Machtübernahmen zu verhindern. Durch diese Maßnahme bleiben die Kontrollrechte in den Händen einer breiten Anlegerbasis und sichern die Stabilität des Fonds.
Um dennoch für zukünftige Entwicklungen offen zu bleiben, regen wir als Interessengemeinschaft IG-Leo eine noch in die jetzige Beschlussvorlage zu formulierende Öffnungsklausel für „anlegerfreundliche Übernahmen“ an. Diese würde es ermöglichen, vorteilhafte Transaktionen, beispielsweise für Repowering oder beim Auslaufen des Fonds, durchzuführen.

Angesichts dieser ausgewogenen Herangehensweise, die sowohl Schutz als auch Flexibilität bietet, raten wir Ihnen daher dazu, für die Beschlussfassung zum Höchststimmrecht

mit JA zu stimmen,

  1. Vorkaufsrecht – Ein Prüfungsauftrag zu mehr Anlegerschutz

    Als zweites potenzielles Instrument zum Schutz vor unerwünschten Übernahmen schlagen die Treuhänder vor, die Einführung eines Vorkaufsrechts zu prüfen.
    Diese sorgfältige Prüfung ist im Interesse aller Anleger, da sie sowohl Risiken als auch Chancen beleuchtet. Dieser Auftrag schafft keine Verpflichtungen und dient lediglich einer fundierten Entscheidungsfindung.

    Auch das Vorkaufsrecht als gängiges und wirksames Instrument dient dem Schutz der Anlegerinteressen, insbesondere der Kleinanleger. Es würde ermöglichen, dass Leonidas-Anteile vorrangig bei Leonidas-Anlegern bleiben. Das Vorkaufsrecht gibt veräußerungswilligen Anlegern die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu verkaufen, während die übrigen Anleger bei Ausübung des Vorkaufsrechts keine unerwünschten Veränderungen im Gesellschafterkreis befürchten müssen.

    Wir sind zuversichtlich, dass die Geschäftsführung und die Treuhänder ihre Erfahrung und rechtliche Expertise nutzen, um einen soliden und rechtssicheren Vorschlag zur Einführung eines Vorkaufsrechts zu erarbeiten.

    Wir empfehlen, in Bezug auf das Vorkaufsrecht

mit JA zu stimmen.

3. Anlegerportal

Wir unterstützen den Vorschlag von Geschäftsführung, Beiräten und Treuhandgesellschaften zur Einrichtung einer eigenen Plattform für kauf- und verkaufswillige Leonidas-Anleger. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, im Falle eines Verkaufs trotz der aktuellen Bewertungen die Vermittlungsgebühren deutlich zu minimieren.

Ihre Kauf- und Verkaufsabsichten richten Sie bis zur Implementierung der neuen Plattform gerne weiterhin an die bereits bekannt gemachten Mail-Adressen:

Verkauf@ig-leo.de
Kauf@ig-leo.de

Vielen Dank für Ihr Vertrauen

Die Interessengemeinschaft IG-Leo setzt sich nachhaltig für sinnvolle und anlegerschützende Maßnahmen ein, um die Interessen aller Anleger zu wahren.

Ihr Vertrauen in unsere Arbeit ist entscheidend, da wir uns gemeinsam für positive Entwicklungen in unseren Leonidas Fonds starkmachen.

Durch die aktive Teilnahme an den Abstimmungen oder die Übertragung Ihrer Vollmacht auf die Interessensgemeinschaft IG-Leo können Sie sicherstellen, dass Ihre Stimme gehört wird und Ihre Interessen bestmöglich vertreten sind.
Soweit Sie noch kein Mitglied der Interessengemeinschaft IG-Leo sind, würden wir uns sehr freuen, wenn auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Wir sind eine Interessengemeinschaft von Anlegern für Anleger aller Leonidas Fonds. Natürlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch andere Bevollmächtigte wahrnehmen zu lassen.

Wir sind überzeugt, dass es sinnvoll ist, die Interessensgemeinschaft IG-Leo als Bindeglied auch Ihrer Interessen zu nutzen und die positive Zukunft aller Leonidas-Fonds gemeinsam zu sichern.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen als Interessengemeinschaft haben. Herzlichen Dank.

Gerne stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Ihre Interessensgemeinschaft IG-Leo,
i.A. Wolfgang Wittmann

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