Anlegerschutz

IG LEO Zoommeeting

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BiljaST (CC0), Pixabay
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Die nachfolgende Meldung gibt nicht die Meinung der Redaktion wieder:

Sehr geehrter Herr Bremer,

wir freuen uns sehr, dass unsere erste Anlegersprechstunde bei über 300 Rückmeldungen und 200 Teilnehmern mit zahlreichen Fragen, Anregungen und Diskussionen erfolgreich etabliert werden konnte.

Nun öffnen wir mit unserer ersten vierteljährlichen Quartalskonferenz die Tür zum direkten Austausch mit der Geschäftsführung und den Beiräten. Am 24. Juli 2024 steht die erste Quartalskonferenz an. Bitte merken Sie sich den Termin vor und melden Sie sich gerne bereits jetzt an:

Erstes Quartalsmeeting:
Datum: Mittwoch, 24. Juli 2024
Urzeit:  ab 18:30 Uhr

https://zoom.us/meeting/register/tJAqc-GpqjkrH9yt-erzNux6EpoPr_tM9gm1

Die Geschäftsführung wird die erste Konferenz nutzen, um über bevorstehende Gesellschafterversammlungen und Veränderungen in den Fonds zu informieren.

Unsere weiteren, heutigen Themen:

1. Schluss mit Selbstbereicherung? Grieseler und Schamberger abberufen!
2. Unheilige Allianz: HTB’s wahre Absichten im Fall Grieseler?
3. Millionenverschwendung: HTB-Klagen enden im Desaster!
 
Der Monatsbericht unserer neuen Fondsgeschäftsführung von Juni bestätigt unsere Einschätzungen zur Rolle der HTB-Gruppe, Bremen gegenüber Antje Grieseler, ihrer Familie und Ralf Schamberger. Mit der Abwahl der HTB und Einsetzung von Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen als neue Fondsgeschäftsführer haben wir Anleger damit auch die richtige Entscheidung getroffen. Im Detail:

1. Schluss mit Selbstbereicherung? Grieseler und Schamberger abberufen

Unsere neue Fondsgeschäftsführung, Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen, haben u.a. darüber informiert, dass Antje Grieseler und Ralf Schamberger am 24. Mai 2024 als Geschäftsführer von 16 Betreibergesellschaften der französischen Wind- und Solarparks aus wichtigen Gründen abberufen wurden. Beide können nach ihrer Abberufung keinen Einfluss mehr auf die Betreibergesellschaften nehmen. Kurz vor ihrer Abberufung gab Frau Grieseler noch in Summe erhebliche Geldbeträge an ihre eigenen Dienstleistungsunternehmen als Vergütung frei.

Frau Grieseler griff den Juni Bericht anwaltlich an, beschränkte Ihre Unterlassungsansprüche aber nur auf einen kleinen Absatz mit Details zu den Zahlungsfreigaben, was wir in Bezug auf alle restlichen Ausführungen als stillschweigendes Eingeständnis werten. Per „Korrekturmeldung“ vom 24. Juni 2024 wurden die angegriffenen Ausführungen von unserer neue Fondsgeschäftsführung noch einmal präzisiert. Damit hat sich Frau Grieseler selbst entlarvt. Die Präzisierung offenbart jetzt noch viel deutlicher ihre Inkompetenz und das katastrophale Missmanagement.

Es ist seit Jahren bekannt, dass Familie Grieseler und ihr undurchsichtiges Firmennetzwerk jährlich Millionen mit unseren Fonds umsetzt. Frau Grieseler und Herr Schamberger agierten oft in erheblichem Interessenkonflikt auf beiden Seiten (Auftraggeber und Auftragnehmer). Derartiges Handeln verlässt dann den redlichen Rahmen und eröffnet den Prüfungsbereich strafrechtlicher Normen, wenn Eigennutz und Gewinnstreben die Vermögensbetreuungspflichten überwinden, bspw. durch eine von uns lange gerügte Zwischenschaltung eigener Dienstleistungsgesellschaften vor externe Subunternehmer, die die Arbeit deutlich günstiger ausführen und auch direkt beauftragt werden könnten.

Kein Wunder, dass Geschäftspraktiken von Antje Grieseler und Ralf Schamberger von einer Vorsitzende Richterin des Landgerichts Nürnberg-Fürth schon 2022 mit einem „strafrechtlichen Gerüchle“ umschrieben wurden.

Die frohe Botschaft aus der Korrekturmeldung: Anders als die HTB handelt unsere Geschäftsführung konsequent pflichtbewusst. Sie stellt alle Zahlungen an Gesellschaften von Antje Grieseler und Ralf Schamberger auf den Prüfstand. Ob sich beide strafbar gemacht haben, prüft die im Wirtschaftsstrafrecht führende Kanzlei TRÜG HABETHA.

2. Unheilige Allianz: HTB’s wahre Absichten im Fall Grieseler?

Unsere Geschäftsführung enthüllte im Juni-Bericht, dass HTB-Mann Dr. Peter Lesniczak als faktischer Geschäftsführer unserer Fonds offenbar nie beabsichtigt hatte, Frau Grieseler und Herrn Schamberger aus ihren Ämtern zu entfernen. In vielen Rundschreiben haben wir anhand zahlreicher Tatsachen vermutet, dass die HTB durch und für Frau Grieseler als Schutzschirm fungierte. Keine der zweckwidrigen Millionengeldentnahmen, die bereits 2021 bekannt wurden, hat die HTB je aufgegriffen, beispielsweise den An- und Verkauf von Cardiff, an dem Frau Grieseler selbst beteiligt war.

Ein Dokument von Anfang April 2022 belegt heute, dass Antje Grieseler, ihr Sohn Marius Schwarz und Ralf Schamberger mit der HTB-Gruppe über den Verkauf der Asset-Managementgesellschaften verhandelten.

Der Duktus des Dokuments deutet auf eine enge Vertrautheit zwischen den Verhandlungspartnern Dr. Peter Lesniczak und Dr. Wolfgang Wiesmann sowie der Seite um Frau Grieseler hin. Der Verhandlungsstand selbst besorgt den Rückschluss auf Vorsatz für das fortgesetzte pflichtwidrige Handeln der HTB-Gruppe zulasten unserer Fondsgesellschaften.

Die HTB-Gruppe wollte diese Dienstleistungsgesellschaften übernehmen, auch weil die Verträge erst 2021 teilweise um mehr als 10 Jahre verlängert wurden. Frau Grieseler, Marius Schwarz und Ralf Schamberger wollten sich dafür Millionen bezahlen lassen.
Unter diesen Umständen will man den Deal natürlich nicht durch Maßnahmen gegen Frau Grieseler gefährden. Dies war bereits in den Gesellschafterversammlungen im Juni 2022 erkennbar, als Dr. Peter Lesniczak auf Nachfrage erklärte, dass

„man diese Verträge so vorgefunden hätte und diese nicht gekündigt werden könnten“.

Herr Dr. Lesniczak erklärte zudem immer wieder, dass diese Verträge auch aus Sicht der HTB überteuert seien. Als ihm vorgehalten wurde, dass der Verdacht der Untreue gegen Frau Grieseler bestehe und dies möglicherweise einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen könnte, erklärte er,

„dass der Sachverhalt rund um diesen Verdacht mit einem (noch zu wählenden) Beirat aufgearbeitet oder möglicherweise sogar eine Sonderprüfung eingeleitet werden müsse. Jedenfalls kann dies heute nicht geklärt werden, wird jedoch im Nachgang noch zu klären sein.“

Quelle: Protokoll Gesellschafterversammlung Leonidas Associates XII Wind GmbH & Co. KG vom 8. Juni 2022

Auf eine solche Klärung warteten wir vergebens. Stattdessen hat die HTB alles darangesetzt, Frau Grieseler im Amt zu halten. Dafür schien der HTB wohl jedes Mittel recht zu sein. Auf einer Online-Veranstaltung am 2. Oktober 2023 im Fonds Leo 16 behauptet Herr Retsch vor Anlegern entweder ad hoc frei erfunden oder wider besseres Wissen, dass eine Abberufung von Grieseler und Schamberger als Geschäftsführer der Wind- und Solarparks in Frankreich letztlich nur bei Bestehen eines „strafrechtlichen Vorwurfs“ rechtssicher durchzuführen sei. Zudem behauptet er weiter frei erfunden oder in Kenntnis der Unwahrheit, dass sich anderenfalls sogar „das Strafrecht gegen ihn wenden könne, wenn er eine rechtsunsichere Abberufung durchführen würde“. Die Monate zuvor äußerten Herr Hülk und Herr Dr. Lesniczak ergebnisgleiche Einschätzungen.

Diese Behauptungen widersprechen der tatsächlichen Rechtslage in Frankreich, was zwischenzeitlich durch eine unabhängige französische Anwaltskanzlei und die Kanzlei, die Herrn Hülk und Herrn Retsch beraten haben, bestätigt ist.

Herr Retsch ließ im Mai/Juni 2023 Abberufungsschreiben gegen Antje Grieseler und Ralf Schamberger auf Kosten der Leonidas-Fonds vorbereiten, wies die Kanzlei aber später an, diese nicht umzusetzen.

Unsere neue Geschäftsführung handelt. Frau Grieseler und Herrn Schamberger wurden aus fast allen Geschäftsführungspositionen rausgeschmissen.

3. Millionenverschwendung: HTB-Klagen in Frankreich enden im Desaster

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die Geschichte um die sog. Initiatorenklagen in Frankreich mächtig stinkt. Als IG-Leo haben wir von Anfang an nicht nur am Erfolg der Klagen gezweifelt, sondern sie als Showklagen bezeichnet.

Auf Betreiben der HTB, insbesondere durch Herrn Dr. Lesniczak, wurden für unserer Einschätzung nach längst 7-stellige Kosten mehrere Beweissicherungsverfahren und parallel dazu im Fonds Leo 16 eine einzige Hauptsacheklage in Frankreich erhoben.

Eine in einem gerichtlichen Verfahren von der HTB unbestrittene, eidesstattliche Versicherung belegt die Kenntnis der HTB von diesen Initiatorenzahlungen seit mindestens November 2021. Gerichtliche Schritte werden erst im Sommer 2022 eingeleitet. Nachdem sich Ende 2022 die einzige Hauptsacheklage als unzulässig erwies, wurde diese (erst) Anfang 2023 erneut eingereicht.

Die Führung dieser Verfahren seitens der HTB zeichnete sich fortan dadurch aus, dass sie nicht betrieben, sondern durch ständige Vertagungen regelrecht verschleppt wurden.

Wie absurd die Einleitung dieser Verfahren war, zeigt sich im Fonds Leo 16 jetzt durch das Urteil des Handelsgerichts Reims: Die Einsetzung eines Gutachters wurde in einer nicht einmal eine Seite langen Begründung abgelehnt, weil die Ansprüche „offensichtlich“ verjährt sind.

Jetzt sollen die Anleger des Fonds Leo 16 über die Beendigung des Hauptsacheverfahrens in einer Gesellschafterversammlung entscheiden. Der Beirat empfiehlt jüngst, dafür zu stimmen.

Eine Farce vor dem Hintergrund, dass die prozessbevollmächtigte Kanzlei des Fonds Leo 16 die Klage bereits mit Schriftsatz vom 20. Juni 2024 (!) zurückgenommen hat.

Stattdessen werden die Anleger durch Herr Dr. Uwe Bröcker-Meub (seines Zeichens Rechtsanwalt!) weiterhin zum Narren gehalten. In der Risikobeurteilung des Berufungsverfahrens wird offensichtlich ernstgemeint mitgeteilt:

„Daher könnte es sein, dass das Berufungsgericht entscheidet, dass im Hinblick auf den Verjährungseintritt keine Offenkundigkeit vorliegt, aber das Gericht bei der Durchführung des Hauptsacheverfahrens zum Ergebnis kommt, dass die Ansprüche (zwar nicht offenkundig) aber doch verjährt sind.“

Verjährt bleibt verjährt, das geltende Recht kennt keine Steigerung von Verjährung. Wir möchten Sie abschließend noch auf einen eindrucksvollen Thread im Forum von Stefan Loipfinger verweisen, den Sie

hier
vollständig einsehen können. Stefan Loipfinger zitiert aus Gutachten, die die HTB vor Einreichung der Klagen hat anfertigen lassen. In diesen Gutachten sind an mehreren Stellen deutliche Hinweise zur Verjährung enthalten. Dort heißt es unter anderem:

„Etwaige Haftungsansprüche wären ausgeschlossen, zumindest aber verjährt.“

Herr Loipfinger kommt zu folgendem Fazit:

„Wenn die HTB/Re:Fonds wirklich die Interessen der AnlegerInnen vertreten hätten, dann hätten sie vor allem die überteuerten Dienstleistungsverträge mit Frau Grieseler angreifen müssen. Da mir aber auch ein Schreiben von Frau Grieseler an Herrn Dr. Wiesmann und Herrn Dr. Lesniczak vom April 2022 vorliegt, in dem sie den Kauf der Firmen mit den lukrativen Verträgen für 5,7 Mio.€ angeboten hat, wundere ich mich nicht mehr über das Vorgehen, das ich als Vorgehen zu Lasten der AnlegerInnen einstufe.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer dass Herr Dr. Bröcker-Meub den Anlegern im Fonds Leo 16 noch unverhohlen mitgeteilt hat:

„Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Klagen in der Hauptsache auch ohne vorherige Durchführung des Beweissicherungsverfahrens durchzuführen.“

Wusste die HTB, dass diese abartig teuren Verfahren nicht nur verjährt, sondern auch entbehrlich waren?

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme zu unserem ersten Quartalsmeeting am 25.07.2024.

Gerne stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Ihre IG Leo,
i.A. Wolfgang Wittmann

Ralf Maier-Geißer
Claus Aufmuth
Alois Ganz
Dr. Klaus Höppne

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Die Redaktion -

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