Für uns war die IG Lombard von Beginn an eine Vertriebsschutz-Selbsthilfe-Einrichtung, die aus unserer Sicht nun rückblickend den Anlegern möglicherweise mehr geschadet, als Nutzen gebracht hat.
Nicht nur das Hamburger Desasterurteil für Rechtsanwalt Dr. Sieprath ist sicherlich kein Meilenstein für die Anleger, sondern die Gesamtsituation die jetzt für die Anleger entstanden sein könnte. Woher wollen die Anleger jetzt noch Schadensersatz herbekommen? Zumal ja auch so langsam eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.
Ein Ausweg könnte aber immer noch sein, zumindest für die Anleger des LombardClassic 3, jetzt noch den einen oder anderen Vermittler zu verklagen, denn unseres Wissens nach gab es für den LC3 für die Vermittler hier eine Vermögensschadenshaftpflicht. Einige positive Urteile/Vergleiche soll es hier bereits geben unseren Informationen nach.
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