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IG Lombard- keine gute Lösung für Anleger

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Ähnlich wie im Vorgang der GK Finanz geht auch hier die Initiative der Interessengemeinschaft von Vertriebspartnern des Unternehmens aus. Eine Konstellation die wir ganz klar als gefährlich für den Anleger ansehen, zumal man sich hier eine Anwaltskanzlei mit ins Boot geholt hat deren „Qualitäten“ im Bereich Anlegerschutz wir in den letzten Jahren selber mitbekommen haben. Das Ergebnis für die Anleger die hier auf diese Kanzlei gehofft hatten ist mehr als ernüchternd. Fragen Sie dort heute Kollegen und Anleger aus diesem Vorgang, dann schüttelt dort jeder über die mangelhafte Arbeit nur den Kopf. Genau das darf hier nicht wieder passieren, deshalb unsere Mahnung in diesem Zusammenhang vor dieser IG. Natürlich hat man als Anleger auch möglicherweise Ansprüche gegen Vertriebsmitarbeiter die sie beraten haben. Man kann sich nun wirklich ganz schlecht vorstellen in dieser Konstellation, das dieser Anwalt dann die Interessen von Kapitalanlegern gegen Vertriebspartner angehen würde. Wir sind aber der Meinung, das bei solchen Fällen jegliche Option geprüft werden muss, und der Anwalt nicht mal in den Hauch eines „Geschmäckles“ kommen darf. Deshalb sagen wir hier ganz klar VORSICHT vor der IG Lombard.

Wie wir soeben gehört haben entwickelt die IG Lombard derzeit ungeahnte Aktivitäten, begründet auch durch einen 2 Tages Termin (so hört man) in Hamburg wo man sich alle Pfänder anschauen will usw. Bullshit, sorry mehr fällt mir dazu nun wirklich nicht ein. Wo waren die Damen und Herren denn die letzten Jahre wie sie das Produkt verkauft haben? Haben Sie da nicht aus Eigenschutz sich mal um die Pfänder gekümmert? Jetzt wo es drückt, da kommt dann ein Aktionismus von den Vertrieblern den man sich früher gewünscht hätte.

Gehört haben wir auch das es Vertriebler geben soll, die sich bei den von Ihnen beratenen Kunden gegen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes aussprechen, das mit dem Argument „der will nur Geld“. Grundsätzlich ist das ja richtig, aber ein Anwalt der Sie vertritt da sollte man den Satz dann ergänzen ……………….für Sie zurückholen. Da das auch den Vertriebler betreffen kann hat der natürlich wenig Interesse sie zu einem Anwalt zu empfehlen. Es könnte ja ihn treffen. Daran bitte immer denken.

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