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IG Lombard – Peter Stütz antwortet uns auf Presseanfrage

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Sehr geehrter Herr Bremer,

zu Ihrer Email vom heutigen Tage möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Ich und weitere 5 Kollegen haben die IG sowohl als Anleger und / oder auch als Vermittler gegründet. Ich bin selbst mit einem hohen Betrag am Lombard Classic 2 beteiligt und wie ich es auch in meinem Anschreiben zum Ausdruck gebracht habe, besorgt über die Entwicklung der letzten Monate. Ferner habe ich die Anlage auch meinen Kunden beraten, denen ich mich verpflichtet fühle. Das von Ihnen angesprochene „Eingeständnis“ einer eigenen Haftung („Selbstschutz“) weise ich ausdrücklich zurück. Ich habe die Beteiligungen stets nach bestem Wissen und Gewissen meinen Kunden empfohlen. Ich empfinde es als nicht verwerflich, mich für meine Mandanten auch dann einzusetzen, wenn es mal nicht „glatt“ läuft. Die Kanzlei Klumpe habe ich gebeten, mich bei der Gründung der IG anwaltlich zu beraten. Die Kanzlei ist mir aus meiner langjährigen Tätigkeit in der Branche gut bekannt.

Den Vorwurf der „Mandantenfängerei“ weise ich ebenfalls zurück. Ziel der IG ist es, die bisherigen Geschäftsvorgänge zu überprüfen und die Interessen der Anleger bei der Abwicklung der Fonds wahrzunehmen. Hierfür bedürfen wir natürlich auch einer anwaltlichen Beratung. Auf keinen Fall wird die IG aber ihre Mitglieder dazu aufrufen, der Kanzlei Klumpe / Herrn Rechtsanwalt Dr. Sieprath ein Mandat zu erteilen. Die weiteren Ziele und sonstigen Argumente und Hinweise entnehmen Sie bitte meinem Schreiben, die Ihnen ja vorliegen.

Das Anschreiben habe ich über mein Büro versandt, d.h. meine Firma hat sämtliche Kosten getragen. Im Übrigen teile ich mit, dass ich – abgesehen von einigen Vermittlern – ausschließlich nur meine eigenen Kunden angeschrieben habe und entgegen Ihrer Annahme keine „fremden“ Adressen verwendet habe. Warum dies ein Fall für den „Datenschutzbeauftragten“ sein sollte, kann ich nicht erkennen.

Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass es aus meiner Sicht der beste Weg ist, die optimale Verwertung der Pfandgüter zu erreichen. Dann sollten die Anleger, also auch ich, einen Großteil ihres Geldes wiedererhalten. Ich möchte Sie daher bitten, unser Anliegen zu unterstützen. Gerne nehmen wir insofern Ihre konkreten Vorschläge entgegen.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Peter Stütz

 

WSB Finanzdienste GmbH

Gesellschaft für wirtschaftlich sozialintegrative Beratung mbH

Geschäftsführer Peter Stütz

 

12 Kommentare

  • Ich bin im Lombard 2 und 3 Beteiligt und mich erreichte im Januar ein direktes Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Pforr. In diesem Schreiben heißt es wörtlich „es besteht konkreter juristischer Handlungsbedarf“ und man wird quasi gedrängt diese Kanzlei zu bauftragen! Dann erhielt ich kürzlich auch das Schreiben der IG Lombard. Die Behauptung von Herrn Peter Stütz, er habe nur seine eigenen Kunden oder Vermittler angeschrieben ist definitiv faalsch. Ich kenne niemand dieser Personen!

    • Die Informationen, welche ich bisher durch die IG erhalten habe, waren schon die 100 € wert. Dafür wird die Kanzlei Pforr sicher nichts tun. Ich habe in der Zwischenzeit von 5 Kanzleien „Anfragen“ erhalten. Ich weis nicht, wer die Adressen von den Anlegern verkauft hat, ist mir auch egal, weil ich entscheide zwischen Papierkorb oder Kontakt. Jeder weis etwas und ich glaube, dass ich so ein bisschen das Puzzle vervollständigen kann. Auch ehemalige Mitarbeiter von Fidentum können durch Adressenverkauf noch mal Kasse machen.

  • Also, was auch der Grund für die Gründung der IG ist, bei nur 100 € ist mir das wirklich egal. Der erste Besuch in HH hat stattgefunden, das Ergbniss war für mich (inbesonders im Hinblick auf die BaFin) interessant. Und in dieser Woche ist man wohl wieder dort um 2 Tage lang „in die Bücher“ zu sehen. Woher er meine Adresse hat, interessiert mich nicht, denn es habe sich mehrere RA bei mir gemeldet. Mit meinem Beitritt habe ich KEINEN RA beauftragt, dies würde wohl viel mehr als die 100 € kosten. — Also, mein Fazit bis heute: Ich bin zufrieden!!!!

    Anmerkung der Redaktion:
    Kennen Sie den Link der Verbraucherzentrale Hmaburg?
    http://www.vzhh.de/geldanlage/444266/lombardium-ig-lombard-und-was-jetzt-zu-tun-ist.aspx

    • aus der Meldung der Verbaucherzentrale:

      „Wir meinen, dass sich die Verantwortlichen der Lombardium Gruppe oder der Fondsgesellschaft um Umstrukturierungen kümmern sollten und nicht die Anleger. Wir können daher nicht nachvollziehen, warum sich Betroffene über eine Interessengemeinschaft daran beteiligen sollten.“

      Und hier liegt der Unterschied: Ich glaube den Verantwortlichen der Gruppe kein Wort und deshalb sollten sich die Anleger darum kümmern. Welcher von den schlauen Rechtsanwälten hat dort schon mal in die Bücher gesehen? KEINER! Laut Vertrag hat dieses Recht aber jeder Beteiligter. Nun macht es die IG und berichtet. Das langt mir erst einmal. — Bei einer Insolvenz MUSS der Verwalter die Pfänder, die nicht eingelöst werden schnellstmöglich in Geld umwandeln, also fast zu jedem Gebot! Was glauben sie, was die Pfänder dann noch einbringen?
      Wenn sich hie die Anleger hier einbringen um „ihr Geld“ zu retten ist es sicher besser als den Verantwortlichen das Heft zu belassen, die retten nicht unser Geld, sondern nur sich selber — und werden auch noch dafür bezahlt (von uns).

      Anmerkung der Redaktion:
      Leiber User Sie irren, denn die IG Lombard bekommt keinen Einblick in die Bücher nach Aussagen des Verantwortlichen in Hamburg. Die müssen genauso warten wie alle Anderen in diesem Fall. Natürlich kann die IG Lombard dazu eine Verfügung dazu beim zuständigen Bericht beantragen, dafür braucht sie aber dann auch wieder einen Rechtsanwalt. Auch Ihre Ausführungen zu einer möglichen Insolvenz stimmen so nicht. Das näher auszuführen wer sicherlich dann in einem Kommentar zu umfangreich. Wir sind froh über J E D E N der Klarheit in den Vorgang bringt.

      • In den mit den stillen Gesellschafter geschlossenen Vertrag ist unter 5.3 das Kontrollrecht nach § 233 HGB durch einen „Ehrenberufler“ vereinbart. Vielleicht ist ja ein Rechtsanwalt, Steuertberater dabei?

  • All diese negativen und verdächtigenden Kommentare helfen niemandem weiter.
    Auch als Anleger sollte man dafür Sorge tragen, dass das verbleibende Kapital nicht durch unnötige Rechtskosten aufgezehrt wird. Das Geschäftsmodell als solches war ja nicht anrüchig – jedoch hatte die Geschäftsleitung der Pfandgesellschaft Fehler bezogen auf den Cashflow gemacht. Und durch neidbestimmte Berichterstattung über das nach wie vor unrechtmäßige Eingreifen der Bafin wurde alles schlimmer gemacht.

  • Die Behauptung von H. Stütz, er hätte nur eigene Kunden angeschrieben, ist völliger Quatsch. Auch ich habe das 7-seitige Pamphlet der IG-Lombard bekommen. Woher H. Stütz meine Adresse hat, ist mir nicht klar, insofern schon ein datenschutzrelevanter Fall. Auch ich sehe in diesem Schreiben den Tatbestand der Mandantenfängerei.

    • Ich muss dies auch bestätigen, ich habe dieses Schreiben der IG Lombard
      ebenfalls diese Woche bekommen und bin kein Kunde von WSB/Stütz.
      Der Inhalt klingt ja verlockend und man läuft Gefahr, sich langsam an jeden Strohhalm klammern zu wollen, zumal von der Kanzlei Pforr trotz deren Ankündigung eingereichte Vertragsunterlagen zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen, auch nach Wochen nichts zu hören ist. Da hilft es bis jetzt auch nicht, dass dort seit geraumer Zeit eine außergerichtliche Vollmacht etc. vorliegt.

  • Peter Stütz ist nur ein provisionsgieriger Vermittler und nicht mehr. Der war doch der große Vertriebspartner der Beteiligungsgesellschaften, was hat er denn die ganzen Jahre getan außer Provision zu kassieren? Solche Unternehmen darf man nicht schonen, die gehören von den Anlegern in die Haftung genommen. Jetzt den großen Aufklärer zu spielen, macht der nur weil ihm der Arsch auf Grundeis geht. Herr Bremer hat recht, Anleger sollten die Finger von dieser IG lassen, die hilft nur Peter Stütz und Konsorten, nicht dem Anleger.

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