Ein sicherlich ungewöhnlicher Vorgang den wir dort auf den Tisch bekommen haben, und nach unserer laienhaften Bewertung juristisch sehr fragwürdig. Rechtsanwälte sind gehalten sich an die Rechtsanwaltsvergütungsordnung zu halten, wenn es um die Abrechnung juristischer Dienstleistungen geht. Tut man das als Rechtsanwalt nicht, dann kann das zu großen Problemen mit der Rechtsanwaltskammer führen. Das darf man dann auch wohl hier, bei der neuesten Aktion der IG Lombard, von ausgehen. Unseren Recherchen nach gibt es mittlerweile Rechtsanwälte die gegen dieses Vorhaben,aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, vorgehen wollen. Mit ihnen hatten wir gesprochen, nachdem man uns das Schreiben übermittelt hat. Diese Rechtsanwälte wollen das Mandat zwischen der Kanzlei Klumpe und der IG Lombard im Ganzen auf den Prüfstand stellen lassen, ob es hier sowohl Mandate von Vermittlern als auch von Anlegern gibt. Auch das wäre wohl nicht zulässig, könnte dazu führen, das beide Mandate aufgegeben werden müssen. Was die Pauschalisierung einer Rechtsberatung angeht ist uns aus der Vergangenheit ein Urteil des LG Hamburg gegen eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei bekannt. Hier hatte das Gericht eben eine solches „Discountangebot“ für nicht korrekt erklärt. Ob das hier dann auch so sein wird wissen wir nicht. Was wir wissen, das mit solchen Vorgängen dem Anleger nicht geholfen wird, sondern hier Fronten eröffnet werden, der es nicht bedarf. Hier werden sich Rechtsanwälte untereinander streiten, den Anlegern bringt das nicht einen Cent.
War bei der WGF auch so: da wurde ein Anwalt aus Starnberg mit der Sammlung von Vollmachen für die Vertretung auf der Gläubigerversammlung vorgeschickt zum Discountpreis von 10 Euro pro Mandat. Der Anwalt hat dann im Sinne des WGF-Vorstands dem IV-Plan zugestimmt. Das war 2012. Inzwischen ist die WGF wieder in der Insolvenz – diesmal in der Regelinsolvenz. D.h. die WGF wird zerschlagen. Der alte IV-Plan wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder einkassiert, so dass alle Gläubiger wieder auf dem Stand von 2012 sein werden. Mit einem Unterschied: die WGF-Verantwortlichen haben in der Zwischenzeit weiter nicht zum Vorteil der Gläubiger gewirtschaftet. Hätte man sich ersparen sollen.