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IG Lombard: Wenn das stimmt………………………..

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Natürlich sind wir nach wie vor der Meinung, daß man hier den „Bock zum Gärtner macht“, denn der Vertrieb ist der, der dann den meisten Schaden nehmen wird, wenn ein Kapitalanlageprodukt in die Hose geht. Gerade der vertrieb ist dann nahezu immer der erste Ansprechpartner für sogenannte Anlegerschutzanwälte (kein geschützter Begriff). Genau wie es diesen Reflex von der geschädigten Seite her gibt, gibt es diesen Reflex natürlich auch von der Vermittlerseite. Man wird auf einmal nach Außen hin „zum brutalst möglichen Aufklärer. Natürlich fragt man sich dann „Aufklärer von was bitte?“ Solche Handlungen sind dann immer auch mit dem Wort „Selbstschutz“ verbunden, denn der Vermittler weiß doch heute ganz genau das er „dran ist“, wenn die Klagen- ob berechtigt oder unberechtigt- losgehen. Da steht doch seine Existenz auf dem Spiel. Da ist doch die Gründung einer solchen IG die beste Form des Selbstschutzes. Kaum ein Kunde wird doch seinen Vermittler verklagen, wenn der ihm verspricht „zu helfen“. Das ist auch das Kalkül dieser Interessengengemeinschaft „IG Lombardium“, da sind wir uns dann mal ganz sicher in der Redaktion. Als IG brauchst du natürlich einen Rechtsanwalt, also sucht man sich einen der dann möglicherweise im Gegenzug noch verspricht „wenn Klagen gegen Vermittler der IG kommen die dann kostengünstig zu vertreten“. Da hat der Vermittler dann doch „2 Fliegen mit einer Klappe“ geschlagen. Nun hat sich die IG aber eine Kanzlei genommen die wir so gar nicht dafür geeignet halten etwas Gutes für die Anleger zu tun. Auch das wollen wir gerne begründen, denn pauschale Urteile sind ja nicht fair.

Wir kennen die Kanzlei Klumpe aus dem Vorgang Debi Select wo Werner Klumpe einen tollen Auftritt in der Nähe von Landshut hatte bei einer Anlegerversammlung. Klumpe machte seinen Job dort sehr Überzeugend, so das natürlich nahezu alle Anwesenden damit einverstanden waren, das sich RA Klumpe mit seiner Kanzlei um den gesamten Vorgang kümmern sollte, dazu dann von einer Debi Select Gesellschaft beauftragt wurde, natürlich zu einem guten Honorar. Gute Arbeit ist ja auch gutes Geld sicherlich wert. Was sich dann in der Folge bei der Bearbeitung des Vorganges, vor allem in der Kommunikation mit anderen Rechtsanwälten als Anlegervertreter, abgespielt hat wollen wir einfach einmal mit dem Wort „Trauerspiel“ bezeichnen. Nun soll gerade diese Kanzlei geeignet sein den Vorgang im Interesse der Anleger zu begleiten? Für uns sehr fraglich und aus unserer sicherlich subjektiven Sicht, nicht denkbar. Schaut man sich dann diese Kombination zwischen Anwaltskanzlei und der IG an, dann bleibt es ganz klar beim „heftigen Kopfschütteln“ .

Nun gibt es erneut ein Schreiben der IG Lombard an die Anleger das uns ein Betroffener zugespielt hat. Den Inhalt können Sie dann als pdf Link lesen und auch selber beurteilen. Viel schlimmer ist allerdings, das es eine ominöse E-Mail von der IG geben soll die den Verdacht der „Erpressung & Nötigung“ beinhalten soll wie uns ein Rechtsanwalt aus dem Umfeld der Lombardium und Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft berichtet hat. Alleine so was meine Herren von der IG Lombardium geht gar nicht. Solche Mails gehören in den Mülleimer und nicht versendet, solche E-Mails können dann auch mal von strafrechtlicher Relevanz sein. Das wird nun sicherlich in den nächsten Tagen mit der IG Lombard zu klären sein, ob das so gewollt war oder ein „Missverständnis“. Was wir aber auch gehört haben ist, das Teile der IG Lombard so eine Art „feindliche Übernahme“ planen könnten, in dem man die GF ind e Geselslchaften mit Hilfe der Anleger austauschen will. Egal was es war und auch sein mag, die IG Lombard ist der falsche Ansprechpartner für Anleger.

IG Lombard Schreiben an Anleger 20160202

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